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JugendService des Landes OÖ
4021 Linz, Bahnhofplatz 1
Fon 0732 / 66 55 44
Fax 0732 / 77 20-216 330
Mail jugendservice@ooe.gv.at

Für dich geöffnet:
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Beihilfen für Schüler/-innen

Beihilfen für Schüler/-innen

In die Schule zu gehen ist nicht billig. Für viele Eltern und Schüler ist der Schulbesuch eine erhebliche finanzielle Belastung. Für viele gibt es aber Unterstützung.
Welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen um Unterstützung zu erhalten, welche Arten von Beihilfen und Förderungen es gibt und wie du den Antrag stellen kannst, erfährst du hier.

Familienbeihilfe


Förderungen des Landes OÖSchulbeihilfe


Heim- und Fahrtkostenbeihilfe


Schülerfreifahrt


Schulfahrtbeihilfe


Schulfahrtbeihilfe für Fahrten zu Praktika


Weiterführende Links



 

 

 

Familienbeihilfe

Für minderjährige Kinder besteht ohne die Erfüllung weiterer zusätzlicher Erfordernisse Anspruch auf Familienbeihilfe bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres.
Für volljährige Kinder in Berufsausbildung kann die Familienbeihilfe grundsätzlich bis zur Vollendung des 24. Lebensjahres (in Ausnahmefällen bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres) gewährt werden.
Bundesministerium
Formular

 

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Heim- und Fahrtkostenbeihilfe

Schüler/-innen (österreichische Staatsbürger/-innen oder gleichgestellt), die eine Polytechnische, eine mittlere oder höhere Schule ab der 9. Schulstufe besuchen, haben Anspruch auf die Heim- und Fahrtkostenbeihilfe, wenn sie

  • zum Zwecke des Schulbesuches außerhalb des Wohnortes der Eltern wohnen, weil dieser Wohnort vom Schulort so weit entfernt ist, dass der tägliche Hin- und Rückweg nicht zumutbar ist und die Aufnahme in eine gleichartige öffentliche Schule, bei der der Hin- und Rückweg zumutbar wäre, nicht möglich war
  • sozial bedürftig sind
  • einen günstigen Schulerfolg nachweisen können
  • die gleiche Schulstufe noch nicht besucht haben

Anträge und Merkblätter gibt´s bei den Schuldirektionen und den  zuständigen Finanzämtern des Hauptwohnsitzes (Formular Beih 85)
Details über die Voraussetzungen, Höhe der Beihilfe, etc. beim Bundesministerium.

Im Rahmen der Arbeitnehmerveranlagung können Eltern die Kosten für die auswärtige Berufsausbildung zusätzlich als außergewöhnliche Belastung durch einen Pauschalbetrag von Euro 110,00 monatlich geltend machen.
Diese und weitere Infos zum Thema Familienbesteuerung



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Schülerfreifahrt

Für Schüler/-innen, die zu Beginn des Schuljahres das 24. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, für die Familienbeihilfe bezogen wird und die den Selbstbehalt (€ 19,60 pro Schuljahr) einbezahlt haben.

Antragstellung
Antragsformulare erhältst du bei deiner Schule oder beim Verkehrsverbund. 

Weitere Informationen erhältst du beim

OÖ Verkehrsverbund-Organisations GmbH Nfg. & Co KG    
Volksgartenstraße 15/4      
A-4020 Linz      
Tel.: 0043 (0732) 66 10 10-23
E-mail: office@ooevg.at 




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Schulbeihilfe

Für österreichische Staatsbürger/-innen oder dem Gleichgestellte, die eine mittlere oder höhere Schule ab der 10. Schulstufe besuchen, wenn sie

  • sozial bedürftig sind
  • einen günstigen Schulerfolg nachweisen können
  • die gleiche Schulstufe noch nicht besucht haben

Antragsformulare liegen bei deiner Schuldirektion auf.

Weitere Informationen bekommst du beim Bundeministerium.




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Schulfahrtbeihilfe

Anspruch auf Schulfahrtbeihilfe besteht nur, wenn der Schulweg - das ist der kürzeste Weg zwischen Wohnung und Schule - in einer Richtung mindestens 2 km lang ist. Diese Grenze gilt nicht für behinderte Schüler/-innen.
Die Höhe der Schulfahrtbeihilfe richtet sich nach der Entfernung der Wohnung zur Schule und der Anzahl der Schultage pro Woche.

Welche Voraussetzungen müssen gegeben sein?
Anspruch auf Schulfahrtbeihilfe haben Personen, denen

  • Familienbeihilfe gewährt wird oder
  • Familienbeihilfe nur deshalb nicht gewährt wird, weil
    sie Anspruch auf eine gleichartige ausländische Beihilfe
    (z. B. Kindergeld, Kinderzulage) haben.


Antragstellung
Details zur Schulfahrtbeihilfe bekommst du beim Bundesministerium.
Den Antrag kannst du hier downloaden.




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Schulfahrtbeihilfe für Fahrten zu Praktika

Voraussetzungen:

  • Anspruch auf Familienbeihilfe
  • Verpflichtendes Praktikum außerhalb der Unterrichtszeit
  • Der Schulweg ist in einer Richtung mindestens 2 km lang (gilt nicht für Schüler/-innen mit Behinderung)
  • Es kann auf diesem Schulweg keine unentgeltliche Beförderung in Anspruch genommen werden

Genaue Infos bekommst du beim Bundesministerium
Antragsformular




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Weiterführende Links

Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur
Förderungen und Beihilfen

Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur
Schülerbeihilfen Infobroschüre

Arbeiterkammer
Schulbeihilfenrechner

Landesschulrat OÖ
Allgemeine Informationen

 




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Letzte Änderung am  23. Dezember 2011
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