Schüler/-innen (österreichische Staatsbürger/-innen oder gleichgestellt), die eine Polytechnische, eine mittlere oder höhere Schule ab der 9. Schulstufe besuchen, haben Anspruch auf die Heim- und Fahrtkostenbeihilfe, wenn sie
- zum Zwecke des Schulbesuches außerhalb des Wohnortes der Eltern wohnen, weil dieser Wohnort vom Schulort so weit entfernt ist, dass der tägliche Hin- und Rückweg nicht zumutbar ist und die Aufnahme in eine gleichartige öffentliche Schule, bei der der Hin- und Rückweg zumutbar wäre, nicht möglich war
- sozial bedürftig sind
- einen günstigen Schulerfolg nachweisen können
- die gleiche Schulstufe noch nicht besucht haben
Anträge und Merkblätter gibt´s bei den Schuldirektionen und den zuständigen Finanzämtern des Hauptwohnsitzes (Formular Beih 85)
Details über die Voraussetzungen, Höhe der Beihilfe, etc. beim Bundesministerium.
Im Rahmen der Arbeitnehmerveranlagung können Eltern die Kosten für die auswärtige Berufsausbildung zusätzlich als außergewöhnliche Belastung durch einen Pauschalbetrag von Euro 110,00 monatlich geltend machen.
Diese und weitere Infos zum Thema Familienbesteuerung
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