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 KONTAKT

 

JugendService des Landes OÖ
4021 Linz, Bahnhofplatz 1
Fon 0732 / 66 55 44
Fax 0732 / 77 20-216 330
Mail jugendservice@ooe.gv.at

Für dich geöffnet:
Montag bis Freitag
13:00 - 17:00 Uhr

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Beihilfen für Studenten/-innen

Beihilfen für Studenten/-innen

Endlich geschafft! Fertig mit der Schule und nun nichts wie los zur Uni! Doch wer soll das alles bezahlen?
Das Studentenleben ist mit einigen Kosten verbunden. Hier findest du Infos über Beihilfen und Förderungen.



Studienbeihilfe, Stipendium


Besondere Stipendien/Förderungen


Weiterführende Links

 

 

Studienbeihilfe, Stipendium

Wer hat Anspruch auf Studienbeihilfe bzw. Stipendium?

  • Österreichische Staatsbürger/-innen
  • Gleichgestellte Ausländer/-innen und Staatenlose
  • Ordentlich Studierende

Anspruch auf Studienbeihilfe


Welche Voraussetzungen müssen gewährleistet sein?

  • Soziale Bedürftigkeit
  • Kein Abschluss eines Studiums (Ausnahmen bei Doktoratsstudium)
  • Günstiger Studienerfolg bzw. Mindeststudienerfolg
  • Mindeststudienzeit des jeweiligen Abschnitts nicht mehr als ein Semester überschritten
  • Beginn des Studiums vor Vollendung des 30. Lebensjahres

Voraussetzungen


Höhe der Studienbeihilfe

Höhe der Studienbeihilfe

Online Stipendienrechner


Achtung: Änderungen die die Studienbeihilfe betreffen (z.B. Studienwechsel oder Studienunterbrechung) müssen umgehend bekannt gegeben werden, ansonsten kann es zu einem Rückforderungsverfahren kommen!

 

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Besondere Stipendien/Förderungen

Selbsterhalterstipendium
Selbsterhalter/-innen sind Studierende, die sich vor der ersten Zuerkennung von Studienbeihilfe mindestens vier Jahre zur Gänze selbst erhalten haben.
Selbsterhalterstipendium


Studienabschluss-Stipendium
Das SAS ist eine Förderung für Studenten/-innen, die sich in der Studienabschlussphase befinden und in den letzten vier Jahren mindestens drei Jahre zumindest halbbeschäftigt waren und zum Zeitpunkt der Zuerkennung des SAS noch nicht 41 Jahre alt sind.
ESF-Studienabschluss-Stipendium


Studieren mit Kind
Die Studienförderung berücksichtigt die zusätzliche Belastung für Mütter und Väter und gewährt daher verschiedene begünstigende Regelungen.
Studieren mit Kind


Leistungs- und Förderstipendien
Leistungsstipendien dienen der Anerkennung hervorragender Studienleistungen, mit Förderstipendien werden wissenschaftliche und künstlerische Arbeiten gefördert.
Die Ausschreibung und Zuerkennung erfolgt durch die jeweilige Bildungseinrichtung.


Beihilfen für Auslandsaufenthalte

Für maximal 20 Monate (Akademien höchstens 12 Monate) kann während des ganzen Studiums eine Beihilfe für ein Auslandsstudium beantragt werden. 
Beihilfe für Auslandsstudium

Mit Erasmus absolvieren Angehörige von Hochschulen (Studierende, Lehrende, u. ä.) ein Studium, Praktikum, Unterricht oder eine Fortbildung im Ausland.
Erasmus-Stipendium

Seit dem Wintersemester 2008/09 ist es möglich, für Studien, die zur Gänze an einer Universität, Fachhochschule oder Pädagogischen Hochschule in einem EWR-Staat oder in der Schweiz absolviert werden, eine Förderung in Form des Mobilitätsstipendiums zu bekommen.
Mobilitätsstipendium

Das Land OÖ unterstützt Studienaufenthalte, Lehrgänge, Praktika im nicht-deutschsprachigen Ausland.
Internationalisierungsprogramm für Studierende (IPS)


Förderung von Abschlussarbeiten

Dr. Erwin Wenzl-Preis
: Jährlich werden besonders gute Diplomarbeiten oder Dissertationen prämiert.
Mehr Infos dazu

AK-Förderprogramm: Die Arbeiterkammer OÖ unterstützt Abschlussarbeiten von Diplom-, Doktorats- und Masterstudien an Universitäten und Fachhochschulen in Österreich. 
Mehr Infos dazu

 

 

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Weiterführende Links

Förderdatenbank 

 

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Letzte Änderung am  23. Dezember 2011
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