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 KONTAKT

 

JugendService des Landes OÖ
4021 Linz, Bahnhofplatz 1
Fon 0732 / 66 55 44
Fax 0732 / 77 20-216 330
Mail jugendservice@ooe.gv.at

Für dich geöffnet:
Montag bis Freitag
13:00 - 17:00 Uhr

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Beihilfen für Lehrlinge

Beihilfen für Lehrlinge

Als Lehrling hast du Anspruch auf verschiedenste Förderungen und Beihilfen. Im Anschluss findest du alle Möglichkeiten und Voraussetzungen:

Arbeitnehmer-Absetzbetrag

Bildungskonto des Landes OÖ

Entfernungsbeihilfe

Fahrtenbeihilfe

Fahrten von/zur Berufsschule

Familienbeihilfe


Fernpendlerbeihilfe

Förderungen für Firmen

Internatskosten

Lehrlingsfreifahrt
       

Lohnsteuerfreibetrag

Übersiedelungsbeihilfe

Vorstellungsbeihilfe

 

 

 

Arbeitnehmer-Absetzbetrag (Freibetrag): Für Lehrlinge in einem aufrechten Lehrverhältnis. Informationen bekommst du bei deinem zuständigen...
Wohnsitzfinanzamt

Bildungskonto des Landes OÖ: Für Bildungsmaßnahmen während und nach der Lehre.
Land OÖ

Entfernungsbeihilfe: Für Lehrlinge, wenn ihnen ein näher gelegener zumutbarer Ausbildungsplatz nicht vermittelt werden kann, sie aber bereit sind, eine weiter entfernte Ausbildungsstelle anzunehmen. Voraussetzung ist ein Beratungsgespräch bei der zuständigen AMS-Stelle und muss vor Beginn der Beschäftigung beantragt werden!
AMS

Fahrtenbeihilfe: Für Lehrlinge, die die Freifahrt nicht in Anspruch nehmen können und für Fahrten von mindestens 2 km (dies gilt nicht für behinderte Lehrlinge), wenigstens 3 mal pro Woche.
Bundesministerium
Formular Beih94

Fahrten von/zur Berufsschule: Wohnst du während deiner Berufsschulzeit im Internat, gibt es für die Fahrten am Wochenende die Schulfahrtbeihilfe, pendelst du jeden Tag, die Schülerfreifahrt .

Familienbeihilfe: Für Lehrlinge bis 24 Jahre.
Bundesministerium
Formular

Fernpendlerbeihilfe: Für regelmäßige, direkte Fahrten zwischen Hauptwohnsitz und Arbeitsstätte, Entfernung mindestens 25 km. 
Land OÖ

Förderungen für Firmen: Basisförderung, zusätzliche Lehrlinge, Nachhilfe
Wirtschaftskammer  

Internatskosten: Der Lehrling muss die Kosten für das Berufsschulinternat grundsätzlich selbst tragen. Sind die Internatskosten höher als die Lehrlingsentschädigung, muss der Betrieb den Differenzbetrag ersetzen.
Manche Kollektivverträge sehen sogar die gänzliche oder teilweise Übernahme der Internatskosten durch den Lehrberechtigten vor. Bessere Regelungen können natürlich individuell im Lehrvertrag vereinbart werden.

Lehrlingsfreifahrt: Für Fahrten zur und von der betrieblichen Ausbildungsstätte für Lehrlinge. Gilt nicht für die Berufsschulzeit! Selbstbehalt € 19,60 pro Lehrjahr. Antragsformulare gibts bei den Verkehrsunternehmen.
Voraussetzungen und Adressen von Ausstellern

Lohnsteuerfreibetrag für die Berufsausbildung eines Kindes: Für Eltern von Lehrlingen bei Berufsausbildung außerhalb des Wohnortes, wenn die tägliche Heimfahrt unzumutbar ist und wenn im Umkreis von ca. 80 km des Wohnortes keine entsprechende Ausbildungsmöglichkeit besteht. Dies gilt auch für die Berufsschulzeit!
Wohnsitzfinanzamt

Übersiedlungsbeihilfe: Für Lehrstellensuchende, die auf einen näher gelegenen zumutbaren Ausbildungsplatz nicht vermittelt werden können und bereit sind, eine weiter entfernte Stelle anzunehmen. Nötig dafür ist ein Beratungsgespräch beim AMS rechtzeitig vor dem Umzug.
AMS   

Vorstellungsbeihilfe: Das Arbeitsmarktservice unterstützt Lehrstellensuchende durch einen teilweisen Ersatz der Kosten, die im Rahmen von überregionalen Vorstellungsterminen für Fahrten bzw. für Unterkunft und Verpflegung anfallen. Beantragung vor dem Vorstellungstermin!
AMS 




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Letzte Änderung am  23. Dezember 2011
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