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 KONTAKT

 

JugendService des Landes OÖ
4021 Linz, Bahnhofplatz 1
Fon 0732 / 66 55 44
Fax 0732 / 77 20-216 330
Mail jugendservice@ooe.gv.at

Für dich geöffnet:
Montag bis Freitag
13:00 - 17:00 Uhr

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Bildungskonto

Bildungskonto

Wer wird gefördert?

  • Arbeitnehmer/-innen in einem aufrechten Arbeitsverhältnis (bereits ab geringfügiger Beschäftigung!) oder Arbeitslosengeld bzw. Notstandshilfe beziehende Personen sowie Ein-Personen-Unternehmer und freie Dienstnehmer, Kinderbetreuungsgeldbezieher/-innen, Wiedereinsteiger/-innen, 
  • deren Hauptwohnsitz zu Kursbeginn in Oberösterreich liegt.

Was wird gefördert?

  • Kurskosten für Bildungsmaßnahmen

Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?

  • Die Bildungsmaßnahmen (Kurse, Seminare, Meisterschulen, Fachakademien) müssen der berufsorientierten Weiterbildung oder der Umschulung dienen.
  • Die Bildungsmaßnahme muss in Bildungseinrichtungen, die über das Qualitätssiegel der OÖ. Erwachsenen- und Weiterbildungseinrichtungen verfügen bzw. durch vergleichbare Verfahren qualifiziert sind absolviert werden.
  • 75 % der Bildungsmaßnahme muss absolviert sein und die Teilnahme bestätigt.


Antragstellung

Die betreffenden Förderanträge sind mittels Formular und den erforderlichen Unterlagen bis spätestens sechs Monate nach Absolvierung der Bildungsmaßnahme einzubringen. 

Detailauskünfte:

Amt der Oö. Landesregierung
Direktion Bildung und Gesellschaft
Bahnhofplatz 1
4021 Linz
Telefon: 0732/7720-14900
Fax: 0732/7720-21 17 87
E-Mail: bildungskonto@ooe.gv.at

Weitere Infos zum Bildungskonto, Antragstellung

 




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Letzte Änderung am  23. Dezember 2011
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