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Bildungskonto |
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Wer wird gefördert? - Arbeitnehmer/-innen in einem aufrechten Arbeitsverhältnis (bereits ab geringfügiger Beschäftigung!) oder Arbeitslosengeld bzw. Notstandshilfe beziehende Personen sowie Ein-Personen-Unternehmer und freie Dienstnehmer, Kinderbetreuungsgeldbezieher/-innen, Wiedereinsteiger/-innen,
- deren Hauptwohnsitz zu Kursbeginn in Oberösterreich liegt.
Was wird gefördert? - Kurskosten für Bildungsmaßnahmen
Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein? - Die Bildungsmaßnahmen (Kurse, Seminare, Meisterschulen, Fachakademien) müssen der berufsorientierten Weiterbildung oder der Umschulung dienen.
- Die Bildungsmaßnahme muss in Bildungseinrichtungen, die über das Qualitätssiegel der OÖ. Erwachsenen- und Weiterbildungseinrichtungen verfügen bzw. durch vergleichbare Verfahren qualifiziert sind absolviert werden.
- 75 % der Bildungsmaßnahme muss absolviert sein und die Teilnahme bestätigt.
Antragstellung
Die betreffenden Förderanträge sind mittels Formular und den erforderlichen Unterlagen bis spätestens sechs Monate nach Absolvierung der Bildungsmaßnahme einzubringen.
Detailauskünfte:
Amt der Oö. Landesregierung Direktion Bildung und Gesellschaft Bahnhofplatz 1 4021 Linz Telefon: 0732/7720-14900 Fax: 0732/7720-21 17 87 E-Mail: bildungskonto@ooe.gv.at
Weitere Infos zum Bildungskonto, Antragstellung
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Letzte Änderung am 23. Dezember 2011
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