Direkt zum Inhaltsbereich (Accesskey I)
Jugendkarte 4YOU Ferialjobbörse Jobcoach
banner
 KONTAKT

 

JugendService des Landes OÖ
4021 Linz, Bahnhofplatz 1
Fon 0732 / 66 55 44
Fax 0732 / 77 20-216 330
Mail jugendservice@ooe.gv.at

Für dich geöffnet:
Montag bis Freitag
13:00 - 17:00 Uhr

Du befindest Dich hier: >>STARTSEITE >> FERIAL + NEBENJOB >> PFLICHTPRAKTIKUM
PFLICHTPRAKTIKUM

Infos zum Pflichtpraktikum

PflichtpraktikantInnen sind vor allem SchülerInnen, die eine betriebspraktische Ausbildung außerhalb der Schulzeiten machen müssen. Für ihren Schulabschluss ist der Nachweis des Praktikums im Lehrplan vorgeschrieben. Es gibt Bestimmungen, z.B. für die Dauer und die Art der Tätigkeit.

Pflichtpraktika müssen z.B. von SchülerInnen Technischer Fachschulen und Höherer Schulen (HTL), Höherer Schulen für wirtschaftliche Berufe, Fachschulen und Höherer Schulen für Mode und Bekleidungstechnik abgeleistet werden. Diese und noch mehr Infos findest du in unserer Broschüre Ferien- und Nebenjobsuche.

Auskunft und Beratung zu Fragen wie Arbeitsrecht, Hilfe bei strittigen Punkten oder wenn sonstige Probleme auftreten, erhältst du bei der Arbeiterkammer.

Bezahlung

Die Bezahlung bei Praktika ist in einigen Branchen im Kollektivvertrag festgesetzt.
Gibt es keine solche Regelung, ist ein angemessenes Entgelt zu bezahlen. Das richtet sich natürlich auch nach der Art deiner Tätigkeit. Es macht einen Unterschied, ob du 4 Wochen lang kopierst und Botendienste erledigst oder eine fachspezifische Arbeit leistest.

Tipp: Führe auf jeden Fall ein Arbeitstagebuch über deine Arbeitsstunden und Tätigkeiten. Dieses kann als Nachweis dienen, falls es Probleme bei der Bezahlung gibt!

Ausländische SchülerInnen

Für ein Pflichtpraktikum von SchülerInnen mit ausländischer Staatsbürgerschaft, die inländische Schulen besuchen, ist keine Beschäftigungsbewilligung notwendig.

Die Beschäftigung muss aber vom Betriebsinhaber spätestens 14 Tage vor Antritt der Tätigkeit dem AMS gemeldet werden. Formulare dazu gibt es beim AMS.


nach oben

Schulfahrtbeihilfe für Pflichtpraktika

Darunter fallen verpflichtende Praktika nach der Lehrplanverordnung, praktikumsbezogene Arbeitsverhältnisse und Ausbildungen des medizinisch-technischen Fachdienstes, des Sanitätshilfsdienstes und der Gesundheits- und Krankenpflegeberufe.

Informationen zu den Voraussetzungen findest du beim zuständigen Bundesministerium für Wirtschaft, Familie und Jugend ("Schulfahrtbeihilfe für Fahrten zu Praktika").

Antragsformular


nach oben


Suche nach einem Praktikumsplatz

Gefragt ist viel Eigeninitiative, da nicht sehr viele Firmen ihre Praktikumsstellen dem AMS bekanntgeben.

Firmenadressen und Links bekommst du bei:



nach oben

Praktikum im Ausland

Selbstverständlich kannst du dein Pflichtpraktikum auch im Ausland ableisten.
Zu beachten dabei ist, dass in anderen Ländern andere Gesetze gelten,  z.B. den Jugendschutz oder die Arbeitszeiten betreffend.
Informiere dich also rechtzeitig über die Bestimmungen!

Adressen für ein Auslandspraktikum findest du in unserer QuickInfo Praktika im Ausland und in der Broschüre Global Experience, kostenlos zum Bestellen oder Downloaden in unserem Download Center.

Mehr Infos auch auf www.praxisnet.at.


nach oben




>> zum Seitenanfang



Letzte Änderung am  23. Dezember 2011

QuickInfo Praktika im Ausland

http://www.land-oberoesterreich.gv.at http://www.ooe-jugend.at http://www.jugendservice.at http://www.4youcard.at
IMPRESSUM | SITEMAP by CYBERHOUSE
 
 
 
Startseite