Ab dem vollendeten 16. Lebensjahr hast du die Möglichkeit mit einer theoretischen und praktischen Ausbildung für die Führerscheinprüfung der Klasse B zu beginnen.
Folgende Voraussetzungen musst du dafür erfüllen:
- Verkehrzulässigkeit
- geistige und körperliche Reife
- gesundheitliche Eignung
- eine oder zwei Personen, welche dich bei den Ausbildungsfahrten begleiten
Nachdem du die Grundausbildung in der Fahrschule absolviert hast, kannst du mit der Bestätigung um die Bewilligung zu Ausbildungsfahrten ansuchen.
Wer kann deine Begleitperson sein?
Personen, welche seit mindestens 7 Jahren eine Lenkberechtigung der Klasse B besitzen und während der letzten 3 vergangenen Jahre ein Kraftfahrzeug gelenkt hat ohne einen schweren Verstoß (Verkehrsdelikte) begangen zu haben.
Falls die Person nicht dein Erziehungsberechtigter ist, so musst du der Behörde eine Zustimmungserklärung deines Erziehungsberechtigten vorlegen.
Beachtenswert ist weiters, dass die 0,1 Promillegrenze nicht nur für dich, sondern auch für deine Begleitperson gilt.
Bei den Übungsfahrten musst du das Fahrzeug mit einem Schild (L 17) kennzeichnen.
Nach jeweils 1000 gefahrenen Kilometern müssen du und deine Begleitperson eine begleitende Schulung und eine Schulfahrt in der Fahrschule absolvieren.
Nach 3000 Kilometern, nach der Vollendung des 17. Lebensjahres und einer Perfektionsschulung in der Fahrschule bist du zur Führerscheinprüfung zugelassen, wenn die Fahrschule den angestrebten Lernerfolg bestätigt.
Die Probezeit läuft bis zum vollendeten 20. Lebensjahr.