Es ist gesetzlich genau geregelt, ab welchem Alter du ein Tattoo oder ein Piercing haben darfst.
Generell muss jeder Piercer / Tätowierer dich (und deine Erziehungsberechtigten) über die erforderlichen Nachbehandlungen und alle Risiken aufklären. Sowohl beim Tätowieren als auch beim Piercen musst du schriftlich einwilligen, dass du damit einverstanden bist.
Piercing:
Bist du jünger als 14 Jahre, brauchst du die schriftliche Zustimmung deiner Eltern. Ab deinem 14. Geburtstag entfällt die Zustimmung, wenn anzunehmen ist, dass die gepiercte Stelle innerhalb von 24 Tagen heilt. Diese empfindlichen Stellen sind z.B. im Nabel oder im Mundbereich.
Tätowieren:
Das Tätowieren ist für Jugendliche ab Vollendung des 16. Lebensjahres erlaubt, jedoch nur mit schriftlicher Einwilligung deiner Eltern (Erziehungsberechtigten).
Du musst vor dem Tätowieren über die damit verbundenen Risiken aufgeklärt werden. Eine schriftliche Bestätigung über die erfolgte Aufklärung hat zu erfolgen.