Direkt zum Inhaltsbereich (Accesskey I)
Jugendkarte 4YOU Ferialjobbörse Jobcoach
banner
 KONTAKT

 

JugendService des Landes OÖ
4021 Linz, Bahnhofplatz 1
Fon 0732 / 66 55 44
Fax 0732 / 77 20-216 330
Mail jugendservice@ooe.gv.at

Für dich geöffnet:
Montag bis Freitag
13:00 - 17:00 Uhr

Du befindest Dich hier: >>STARTSEITE >> RECHTE + PFLICHTEN >> BUNDESHEER / ZIVILDIENST
BUNDESHEER / ZIVILDIENST

Bundesheer / Zivildienst

Die allgemeine Wehrpflicht. kannst du entweder als Dienst beim österreichischen Bundesheer oder ersatzweise als Zivildienst bei einer anerkannten Organisation leisten.

Um die körperlichen und geistigen Voraussetzungen zu überprüfen, bist du in dem Jahr, in dem du den 17. Geburtstag feierst, stellungspflichtig. Davon befreit sind Priester, Absolventen theologischer Studien im Seelsorgedienst oder in einem geistlichen Lehramt, Ordensleute und Theologiestudenten, die sich auf ein geistliches Amt vorbereiten. Sie müssen einer gesetzlich anerkannten Kirche oder Religionsgemeinschaft angehören.

Für Frauen gibt es keine Stellungspflicht, sie können sich freiwillig melden (Eignungsprüfung).

Der genaue Termin für deinen Bezirk und deinen Wohnort ist in der Stellungskundmachung des Landesmilitärkommandos angeführt. Als Stellungspflichtiger musst du der Aufforderung zur Stellung unbedingt folgen, da du (abgesehen von einer möglichen strafrechtlichen Verfolgung) auch zwangsweise zur Stellung vorgeführt werden kannst. Eine Verhinderung ist daher rechtzeitig dem Militärkommando mitzuteilen. Selbstverständlich hast du in diesem Fall den Nachweis für die Verhinderung (z.B. ärztliches Zeugnis) zu erbringen.

Die Stellung dauert in der Regel eineinhalb Tage. Wenn du an irgendeiner körperlichen oder sonstigen  Beeinträchtigung oder an einer Krankheit leidest, nimm alle ärztlichen Atteste mit. Es gibt nämlich verschiedene Abstufungen der Tauglichkeit, die deine Verwendung beim Bundesheer festlegen. Wenn du untauglich bist, bist du von der allgemeinen Wehrpflicht befreit.

Wenn du bereits bei der Stellung den Entschluss gefasst hast, einen Zivildienst abzuleisten, so kannst du den entsprechenden Antrag gleich vor Ort abgeben.

Auf den weiteren Seiten findest du Informationen zum österreichischen Bundesheer, zum Thema Zivildienst sowie  zum Auslands- oder Gedenkdienst.




>> zum Seitenanfang



Letzte Änderung am  23. Dezember 2011
Soldatin im Einsatz
Foto: Bundesheer
http://www.land-oberoesterreich.gv.at http://www.ooe-jugend.at http://www.jugendservice.at http://www.4youcard.at
IMPRESSUM | SITEMAP by CYBERHOUSE
 
 
 
Startseite