12 Monate Dienst für den Frieden, Dienst im Gedenken an Holocaust,
Dienst in Sozialeinrichtungen - als Ersatz für den herkömmlichen Zivildienst. Ist das etwas für dich?
Der Auslandsdienst ist ein gesetzlich erlaubter Ersatzdienst für den Zivildienst.
Um einen Auslandsdienst leisten zu können, musst du zivildienstpflichtig sein, das heißt, du musst die Zivildiensterklärung fristgerecht abgeben und den Bescheid des Innenministeriums zur Zivildienstpflicht abwarten.
Falls du an einem Auslandsdienst interessiert bist, ist es ratsam, sobald wie möglich nach Erhalt des Bescheids mit den Trägervereinen, die Auslandsdienste vermitteln, Kontakt aufzunehmen. Die Trägervereine müssen vom Bundesministerium für Inneres anerkannt sein.
Die Tätigkeitsbereiche sind vor allem sozialer und humanitärer Art.
Die Dauer eines Auslandsdienstes beträgt 12 Monate, Vorbereitungszeiten sind zusätzlich einzukalkulieren.
Welche Trägerorganisationen einen Auslandsdienst anbieten, findest du auf der Seite der Zivildienstserviceagentur unter Auslandsdienst Trägerorganisationen
Weitere Infos gibt´s natürlich auch in deinem nächsten JugendService Regional-Point.