Direkt zum Inhaltsbereich (Accesskey I)
Jugendkarte 4YOU Ferialjobbörse Jobcoach
banner
 KONTAKT

 

JugendService des Landes OÖ
4021 Linz, Bahnhofplatz 1
Fon 0732 / 66 55 44
Fax 0732 / 77 20-216 330
Mail jugendservice@ooe.gv.at

Für dich geöffnet:
Montag bis Freitag
13:00 - 17:00 Uhr

Du befindest Dich hier: >>STARTSEITE >> RECHTE + PFLICHTEN >> UNTERHALT / ALIMENTE
UNTERHALT / ALIMENTE

Unterhalt - Alimente

Der Unterhaltsanspruch deinen Eltern gegenüber erlischt nicht automatisch mit dem Erreichen der Volljährigkeit (18. Geburtstag), sondern hängt mit der Selbsterhaltungsfähigkeit zusammen. Die Selbsterhaltungsfähigkeit ist erst dann gegeben, wenn du eine Ausbildung beendet hast, die dir ein Einkommen ermöglicht, das über der Mindestpension (Ausgleichszulagenrichtsatz) laut ASVG liegt (derzeit € 793,40/ Monat; Stand 2011). 

Der Unterhaltsanspruch erlischt auch vor Erreichen der Selbsterhaltungsfähigkeit, wenn dir bei der erfolglosen Suche nach einem Arbeitsplatz ein schuldhaftes Verhalten zur Last gelegt werden kann.
Es ist nicht unbedingt Vorsatz erforderlich, es genügt auch Fahrlässigkeit.
Ein solches Verschulden liegt z. B. in der grundlosen Aufgabe des Lehrplatzes oder einer grundlosen Ausschlagung eines konkreten Arbeitsplatzes vor. Deine Eltern können in diesem Fall die finanzielle Unterstützung einstellen.

Die Höhe des Unterhaltsanspruchs richtet sich nach dem Einkommen deiner Eltern. Wenn du mit deinen Eltern im selben Haushalt wohnst, wird der Unterhalt durch Unterkunft, Verpflegung, Kleidung und alles was du sonst noch brauchst erbracht. Zur Deckung deiner weiteren Ausgaben wird normalerweise ein Taschengeld gegeben.
Wenn ein Elternteil nicht im selben Haushalt mit dir wohnt, hast du gegen ihn einen Geldunterhaltsanspruch (Alimente). Die Höhe wird vom Pflegschaftsgericht festgesetzt.

Scheidung der Eltern

Im Falle einer Trennung/Scheidung deiner Eltern ergeben sich viele Fragen:

  • Bei welchem Elternteil wirst du wohnen?
  • Wer bleibt in der Wohnung/im Haus, oder ziehen beide Elternteile um?
  • Wie oft kannst du den Elternteil, bei dem du nicht wohnst, sehen?

Wenn sich deine Eltern in diesen Fragen einig sind, können sie dem Gericht entsprechende Vereinbarungen unterbreiten.
Diese Vereinbarungen werden dahingehend geprüft, ob sie deinem Wohl entsprechen. Ein Kind über 10 Jahre muss vor einer Entscheidung angehört werden (Anhörungsrecht). Wenn sich die Eltern nicht einig sind, entscheidet das Gericht.
Was hier so sachlich abgehandelt wird, ist in den meisten Fällen mit Ängsten, Unsicherheiten und seelischen Schmerzen verbunden. Hol dir Unterstützung in Jugendberatungsstellen, wenn du nicht mehr weiter weißt!




>> zum Seitenanfang



Letzte Änderung am  23. Dezember 2011
http://www.land-oberoesterreich.gv.at http://www.ooe-jugend.at http://www.jugendservice.at http://www.4youcard.at
IMPRESSUM | SITEMAP by CYBERHOUSE
 
 
 
Startseite