Nach dem österreichischen Allgemeinen Bürgerlichen Gesetzbuch (ABGB) bist du ab dem 18. Geburtstag volljährig.
Davor gibt es mehrere Stufen der Rechtsfähigkeit:
- bis zum 7. Geburtstag ist man Kind,
- zwischen 7 und 14 Jahren unmündiger Minderjähriger,
- von 14 bis 18 Jahren mündiger Minderjähriger.
- Mit der Volljährigkeit hast du alle Rechte und Pflichten eines Erwachsenen.
Was ändert sich für dich?
Geschäftsfähigkeit: Du bist voll geschäftsfähig, d.h. dass alle Geschäfte ohne Zustimmung der Erziehungsberechtigten gemacht werden dürfen. Du darfst ab jetzt jeden Vertrag rechtswirksam unterschreiben.
Vollrechts- und Deliktsfähig: Die gesetzliche Vertretung vor Gericht durch die Eltern / das Jugendamt fällt weg, als Volljähriger kannst und musst du dich vor Gericht selbst vertreten (Ausnahme: Rechtsanwaltspflicht).
Obsorge: Die Obsorge der Eltern erlischt.
Ausziehen von Zuhause: Du darfst ohne Einwilligung der Eltern von zu Hause ausziehen.
Erbrecht: Du bist voll testierfähig (Du darfst vererben und erben).
Ehe: Du bist ehemündig - du darfst ohne Einverständnis der Eltern heiraten.