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 KONTAKT

 

JugendService des Landes OÖ
4021 Linz, Bahnhofplatz 1
Fon 0732 / 66 55 44
Fax 0732 / 77 20-216 330
Mail jugendservice@ooe.gv.at

Für dich geöffnet:
Montag bis Freitag
13:00 - 18:00 Uhr

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VOLLJÄHRIGKEIT

Volljährigkeit

Nach dem österreichischen Allgemeinen Bürgerlichen Gesetzbuch (ABGB) bist du ab dem 18. Geburtstag volljährig.
Davor gibt es mehrere Stufen der Rechtsfähigkeit:

  • bis zum 7. Geburtstag ist man Kind,
  • zwischen 7 und 14 Jahren unmündiger Minderjähriger,
  • von 14 bis 18 Jahren mündiger Minderjähriger.
  • Mit der Volljährigkeit hast du alle Rechte und Pflichten eines Erwachsenen.

Was ändert sich für dich?

Geschäftsfähigkeit
: Du bist voll geschäftsfähig, d.h. dass alle Geschäfte ohne Zustimmung der Erziehungsberechtigten gemacht werden dürfen. Du darfst ab jetzt jeden Vertrag rechtswirksam unterschreiben.
Vollrechts- und Deliktsfähig: Die gesetzliche Vertretung vor Gericht durch die Eltern / das Jugendamt fällt weg, als Volljähriger kannst und musst du dich vor Gericht selbst vertreten (Ausnahme: Rechtsanwaltspflicht).
Obsorge: Die Obsorge der Eltern erlischt.
Ausziehen von Zuhause: Du darfst ohne Einwilligung der Eltern von zu Hause ausziehen.
Erbrecht: Du bist voll testierfähig (Du darfst vererben und erben).
Ehe: Du bist ehemündig -  du darfst ohne Einverständnis der Eltern heiraten.




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Letzte Änderung am  29. April 2010
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