Das Allgemeine Bürgerliche Gesetzbuch (ABGB) unterscheidet in Österreich vier Altersstufen:
- Bis zum 7. Geburtstag ist man Kind,
- zwischen 7 und 14 Jahren unmündige/r Minderjährige/r,
- von 14 bis 18 Jahren mündige/r Minderjährige/r (d.h. man ist strafbar) und
- mit dem 18. Geburtstag wird man volljährig und damit voll handlungsfähig.
Mit der Volljährigkeit giltst du als Erwachsene/r. Damit ändern sich einige Dinge und du hast neue Rechte und Pflichten.
Es entfallen Rechtsbeschränkungen die für Minderjährige gelten und deine Eltern sind nicht mehr deine gesetzlichen Vertreter.
Was ändert sich für dich?
Arbeitszeiten: Es gelten nun nicht mehr die Bestimmungen des Kinder- und Jugendbeschäftigungsgesetzes (KJBG).
Deliktsfähigkeit: Es gilt das Erwachsenen-, statt dem Jugendstrafrecht.
Ehemündigkeit: Heiraten ist auch ohne Zustimmung der Eltern erlaubt.
Geschäftsfähigkeit: Du bist voll geschäftsfähig, d.h. dass alle Geschäfte ohne Zustimmung der Erziehungsberechtigten gemacht werden dürfen. Du darfst ab jetzt jeden Vertrag rechtswirksam unterschreiben.
Obsorge: Die Obsorge der Erziehungsberechtigten erlischt.
Unterhaltsanspruch gegenüber den Eltern: Du hast weiterhin Anspruch, wenn du noch nicht selbsterhaltungsfähig bist, d.h. ein monatliches Einkommen von mindestens € 793,40 (Stand 2011) hast.
Wehrpflicht: Jeder männliche österreichische Staatsbürger muss in dem Jahr, in dem er das 18. Lebensjahr erreicht, zur Stellung, um die Tauglichkeit festzustellen.
Wohnen: Du darfst ohne Einwilligung der Eltern von zu Hause ausziehen und deinen Wohnort selbst bestimmen.
Diese und weitere Infos findest du in unserer QuickInfo Endlich 18 - Was ändert sich?