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JugendService des Landes OÖ
4021 Linz, Bahnhofplatz 1
Fon 0732 / 66 55 44
Fax 0732 / 77 20-216 330
Mail jugendservice@ooe.gv.at

Für dich geöffnet:
Montag bis Freitag
13:00 - 18:00 Uhr

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BEIHILFEN

Wohnbeihilfe

Die Wohnbeihilfe ist eine monatliche Förderung, die dich bei deinen Wohnungskosten unterstützen kann.
Um Wohnbeihilfe zu bekommen, musst du volljährig sein und deinen Hauptwohnsitz in dieser Wohnung haben.
Außerdem musst du noch einige andere Voraussetzungen erfüllen:

Die Gewährung der Wohnbeihilfe ist abhängig von:

  1. der Anzahl der Personen, die in der Wohnung leben.
  2. der Höhe des jährlichen Nettoeinkommens ALLER in der Wohnung lebenden Personen.
  3. der angemessenen Wohnnutzfläche (max. 50 m² für die erste Person, max. 20 m² für jede weitere Person).
  4. dem anrechenbaren Wohnungsaufwand (= Miete ohne Betriebskosten).

Hinweise für Nicht-EU-Bürger:
Nicht-EU-Bürger können ebenfalls Wohnbeihilfe erhalten. Voraussetzungen sind, dass sie

  • sich seit mindestens 5 Jahren ununterbrochen in Österreich aufhalten.(Hauptwohnsitz!)
    und
  • Einkünfte beziehen die der Einkommensteuer unterliegen  (z.B. Arbeit ist bei Krankenkasse gemeldet) oder wenn sie Leistungen aus der gesetzlichen Sozialversicherung erhalten ( z.B. Pension oder Arbeitslosengeld).

Der Bezug von Familienbeihilfe wird durch die Wohnbeihilfe nicht gefährdet!

Ansuchen kannst du beim Land Oberösterreich.
Informationen zur Vorgehensweise, Berechnungsbeispiele und das Ansuchformular findest du hier oder bekommst du unter 0732/7720-14144.

Heizkostenzuschuss

Für  "sozial bedürftige" Personen wird auch ein sogenannter Heizkostenzuschuss gewährt, wenn das monatliche Nettoeinkommen aller im Haushalt lebenden Personen die Summe der folgenden Einkommensgrenzen nicht übersteigt.

Diese Einkommensgrenzen betragen für:

  • Alleinstehende:  747,00 Euro 
  • Ehepaare/Lebensgemeinschaften:  1.120,00 Euro     
  • Kinder: 107,36 Euro

Der Heizkostenzuschuss für die Heizperiode 2007/2008 beträgt

  • 174 Euro pro Haushalt, wenn das Haushaltseinkommen unter den festgesetzten Einkommensgrenzen für die soziale Bedürftigkeit liegt,
  • 87 Euro pro Haushalt, wenn das Haushaltseinkommen diese Einkommensgrenzen um bis zu maximal 50 Euro überschreitet.

Nähere Informationen zum Heizkostenzuschuss

 

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Weitere Förderungen

Hier findest du weitere Fördermöglichkeiten des Landes Oö für Menschen in besonderen sozialen Lagen: Mehr Infos




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Letzte Änderung am  29. April 2010
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