Hinweise für Nicht-EU-Bürger:
Nicht-EU-Bürger können ebenfalls Wohnbeihilfe erhalten. Voraussetzungen sind, dass sie
- sich seit mindestens 5 Jahren ununterbrochen in Österreich aufhalten.(Hauptwohnsitz!)
und - Einkünfte beziehen die der Einkommensteuer unterliegen (z.B. Arbeit ist bei Krankenkasse gemeldet) oder wenn sie Leistungen aus der gesetzlichen Sozialversicherung erhalten ( z.B. Pension oder Arbeitslosengeld).
Der Bezug von Familienbeihilfe wird durch die Wohnbeihilfe nicht gefährdet!