Geschäftsfähigkeit ist die „Fähigkeit, durch eigenes Handeln Verpflichtungen einzugehen und Rechte zu erwerben”. In welchem Umfang du geschäftsfähig bist, richtet sich nach deinem Alter. Grundsätzlich gilt: Du darfst bis zu deinem 18. Geburtstag nur unter bestimmten Voraussetzungen Rechtsgeschäfte eingehen, damit du vor Nachteilen geschützt bist .
0 – 7 Jahre: nicht geschäftsfähig
Du darfst dir alleine Kleinigkeiten ( z.B. Zuckerl oder Wurstsemmeln) kaufen.
7 – 14 Jahre: zum Teil geschäftsfähig
Du darfst nur altersübliche Geschäfte eingehen, z.B. CDs, Zeitschriften oder ein Buch kaufen.
Der Kauf eines Fernsehers, einer Spielkonsole oder eines Spieles ist nicht erlaubt. Findet der Kauf trotzdem statt und deine Eltern sind damit nicht einverstanden, muss der/die VerkäuferIn die Ware wieder zurücknehmen.
14 – 18 Jahre: beschränkt geschäftsfähig
Du darfst selbständig über alle Sachen verfügen, die dir zur freien Verfügung überlassen worden sind (z.B. Taschengeld, eigenes Einkommen), solange du deinen Unterhalt nicht gefährdest. Bei einer Gefährdung könnten deine Eltern das Geschäft wieder rückgängig machen. Weiters darfst du Arbeiten annehmen, soweit dadurch nicht deine Lebensbedürfnisse oder der Schulbesuch gefährdet werden (z.B. Ferialjob, HilfsarbeiterInnentätigkeit, Besorgungen für eine/n NachbarIn…).
Wenn du dir z. B. ein Moped kaufst, das dein ganzes Monatseinkommen kostet, können deine Eltern es dir auch nachträglich erlauben. Allerdings solltest du dabei bedenken, dass sie dann eventuell auch für deine Ausgaben aufkommen müssen, was zu Streitereien führen kann!
ab 18 Jahren: voll geschäftsfähig
Ab deinem 18. Geburtstag bist du volljährig – also voll geschäfts- und deliktsfähig. D.h. du bist zum Abschluss sämtlicher Geschäfte und Verträge berechtigt. Deine Eltern müssen nun weder eine Zustimmung dazu geben, noch gibt es die Möglichkeit, dass das Geschäft wieder rückgängig gemacht wird, nur weil es schlecht für dich war. Nun haftest du ganz persönlich für dein Tun. Bei einem möglichen Fehlverhalten kannst du z.B. geklagt werden.
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