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JugendService des Landes OÖ
4021 Linz, Bahnhofplatz 1
Fon 0732 / 66 55 44
Fax 0732 / 77 20-216 330
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UMGANG MIT GELD

Umgang mit Geld

"Money makes the world go round" heißt es in einem bekannten Lied. Übersetzt heißt das soviel wie "Geld hält die Welt am Laufen". Die Geschichte des Geldes und anderer Zahlungsmittel zeigt, dass Menschen schon seit frühester Zeit Tauschhandel betrieben haben. Seit damals ist eine Regel immer gleich geblieben – "Du kannst nie mehr ausgeben, als du hast." Daher solltest du bereits im Kindesalter den Umgang mit Geld im Rahmen deiner persönlichen finanziellen Möglichkeiten lernen.

Ein altersgerechtes Taschengeld, die Vorbildwirkung der Eltern und kritisches Hinterfragen von Klischees aus der Werbung können dir dabei helfen,  nicht in die Schuldenfalle zu tappen.

Diese Themen geben dir wertvolle Tipps zum Umgang mit deinen Finanzen:



Geschäftsfähigkeit

Geschäftsfähigkeit ist die „Fähigkeit, durch eigenes Handeln Verpflichtungen einzugehen und Rechte zu erwerben”. In welchem Umfang du geschäftsfähig bist, richtet sich nach deinem Alter. Grundsätzlich gilt: Du darfst bis zu deinem 18. Geburtstag nur unter bestimmten Voraussetzungen Rechtsgeschäfte eingehen, damit du vor Nachteilen geschützt bist .

0 – 7 Jahre: nicht geschäftsfähig
Du darfst dir alleine Kleinigkeiten ( z.B. Zuckerl oder Wurstsemmeln) kaufen.

7 – 14 Jahre: zum Teil geschäftsfähig
Du darfst nur altersübliche Geschäfte eingehen, z.B. CDs, Zeitschriften oder ein Buch kaufen.
Der Kauf eines Fernsehers, einer Spielkonsole oder eines Spieles ist nicht erlaubt. Findet der Kauf trotzdem statt und deine Eltern sind damit nicht einverstanden, muss der/die VerkäuferIn die Ware wieder zurücknehmen.

14 – 18 Jahre: beschränkt geschäftsfähig
Du darfst selbständig über alle Sachen verfügen, die dir zur freien Verfügung überlassen worden sind (z.B. Taschengeld, eigenes Einkommen), solange du deinen Unterhalt nicht gefährdest. Bei einer Gefährdung könnten deine Eltern das Geschäft wieder rückgängig machen. Weiters darfst du Arbeiten annehmen, soweit dadurch nicht deine Lebensbedürfnisse oder der Schulbesuch gefährdet werden (z.B. Ferialjob, HilfsarbeiterInnentätigkeit, Besorgungen für eine/n NachbarIn…).
Wenn du dir z. B. ein Moped kaufst, das dein ganzes Monatseinkommen kostet, können deine Eltern es dir auch nachträglich erlauben. Allerdings solltest du dabei bedenken, dass sie dann eventuell auch für deine Ausgaben aufkommen müssen, was zu Streitereien führen kann!

ab 18 Jahren: voll geschäftsfähig
Ab deinem 18. Geburtstag bist du volljährig – also voll geschäfts- und deliktsfähig. D.h. du bist zum Abschluss sämtlicher Geschäfte und Verträge berechtigt. Deine Eltern müssen nun weder eine Zustimmung dazu geben, noch gibt es die Möglichkeit, dass das Geschäft wieder rückgängig gemacht wird, nur weil es schlecht für dich war. Nun haftest du ganz persönlich für dein Tun. Bei einem möglichen Fehlverhalten kannst du z.B. geklagt werden.

 

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Weiterführende Links

Informationen zum Thema „Geschäftsfähigkeit von Jugendlichen“ auf help.gv
 
Bei Fragen und Problemen kannst du dich auch an die Kinder- und Jugendanwaltschaft in deinem Bundesland wenden. 
 
Verein für Konsumenteninformation:im Suchfeld rechts oben „Geschäftsfähigkeit“ eingeben!

 

Bankgeschäfte

Jugendliche sollen als Zielgruppe von Banken  mit traumhaften Konditionen und Gratisaktionen als dauerhafte Kunden gewonnen werden. Aber: Banken haben auch kein Geld zu verschenken, deshalb Vorsicht bei Verträgen!

 Für die Bankgeschäfte von Jugendlichen gibt es strenge gesetzliche Vorschriften.
Jugendkonten sind kostenlos, allerdings können Spesen etwa für Barbehebung oder Kontoschließung anfallen. Gesetzlich kannst du ohne Zustimmung deiner Erziehungsberechtigten ein Konto eröffnen. Jedoch wird dies bei den Banken unterschiedlich gehandhabt.
Details zu den verschiedenen Konto- und Sparformen findest du in der Broschüre "The Cash on tour", die du in deinem JugendService-RegionalPoint kostenlos abholen kannst.

Tipps:

  • Nutze für regelmäßige Zahlungen Dauer-, Abbuchungsaufträge bzw. Einzugsermächtigungen, sie sind meist kostenlos im Gegensatz zu Bareinzahlungen.
  • Vermeide Barabhebungen
  • Wenn Eltern Einblick in die Finanzen ihrer Kinder nehmen möchten, benötigen sie eine Zeichnungsberechtigung
  • Wird eine Bankomatkarte genutzt, solltest du das Kartenlimit entsprechend deiner Bedürfnisse individuell vereinbaren.

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Weiterführende Links

Jugendkonten verschiedener Banken im Test

Der Bankenrechner der Arbeiterkammer bietet einen Überblick über die besten Bankkonditionen im Vergleich. 
 
Informationen zum Thema „Bankgeschäfte von Jugendlichen“ auf help.gv.
 


Leasing

Heutzutage kann man schon fast alles leasen, die bekannteste Art etwas zu leasen ist das Auto.
Leasing – [engl. to lease - mieten, pachten] ist eine Finanzierungsform, bei der etwas gemietet wird. Ein Beispiel: das Leasinggut (Auto) wird vom AutohändlerIn dem AutokäuferIn gegen Zahlung eines bestimmten (meist monatlichen) Betrages zur Nutzung überlassen .
Im Vergleich zum Kredit trittst du als Mieter und nicht als Eigentümer auf, wobei aber für dich die gleichen Pflichten wie für einenKreditnehmer bestehen. Das heißt, die Leasingraten müssen auch dann weiter bezahlt werden, wenn das geleaste Auto zerstört oder gestohlen wurde. Du haftest auch für den Wiederverkaufswert (vereinbarter Restwert) bei der Rückgabe des Fahrzeuges am Ende des Leasingvertrages.

Auf die Frage, ob Kreditfinanzierung oder Leasing günstiger ist, gibt es keine eindeutige Antwort. Auf jeden Fall solltest du vor Vertragsunterfertigung verschiedene Kreditangebote und Leasingkalkulationen vergleichen.

Leasen ist eine brauchbare Finanzierungsform, wenn:

  • du nach einem bestimmten Zeitraum wieder auf ein neues Auto umsteigen willst.
  • der Leasinggeber  günstige Service- und Versicherungsverträge anbieten kann (Abschluss einer Kaskoversicherung ist Pflicht).
  • du dir sicher bist, den vereinbarten Leasingvertrag in seiner Laufzeit durchzuhalten. Eine vorzeitige Beendigung ist nämlich teurer als ein Konsumkredit.
  • du über ein kontinuierliches Einkommen verfügst und dieses nicht durch einkommensschwächere Zeiten unterbrochen wird (z.B. Bundesheer oder Zivildienst)

 

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Haushaltsbilanz

Wenn am Ende des Geldes noch zu viel Monat übrig ist, hast du ein Problem. Um ein Gefühl für die laufenden Ausgaben zu bekommen, eignet sich die Führung einer Haushaltsbilanz. Das ist eine Gegenüberstellung von allen Einnahmen und Ausgaben, die du im Monat hast. Es dauert nicht lange und kann dir dabei helfen den Überblick zu behalten, wie viel Geld dir noch zur freien Verfügung übrig bleibt.

Beispiel einer Haushaltsbilanz
Hier zum Download entweder als Worddokument (.doc) oder als Excel-Datei (.xls).

Download Haushaltsbilanz.doc

Download Haushaltsbilanz.xls


Bei Fragen und Problemen kannst du dich auch an die Kinder- und Jugendanwaltschaft in deinem Bundesland wenden.




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Letzte Änderung am  23. Dezember 2011
Oberkörper einer weiblichen Person, die ein gelbes Poloshirt trägt und in den Händen eine rote Geldbörse hält, aus welcher sie einen Zehn-Euro-Schein zieht

Broschüre "The Cash"

Cover der Broschüre The Cash
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