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JugendService des Landes OÖ
4021 Linz, Bahnhofplatz 1
Fon 0732 / 66 55 44
Fax 0732 / 77 20-216 330
Mail jugendservice@ooe.gv.at

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ZUHAUSE AUSZIEHEN

Zuhause ausziehen

Bis zu deinem 18. Geburtstag (an diesem Tag erreichst du in Österreich die Volljährigkeit) haben deine Eltern das Recht, deinen Wohnort zu bestimmen.

Wenn deine Eltern einverstanden sind, kannst du auch schon vor deinem
18. Geburtstag von zu Hause ausziehen, sofern nicht triftige Gründe dagegen sprechen.
Sie müssen dann wenn du noch nicht selbsterhaltungsfähig bist, weiterhin für deinen Unterhalt aufkommen, diesen aber nicht wie bisher in Naturalien, d.h. Kleidung, Essen, Schulsachen etc. leisten, sondern mit einem bestimmten Geldbetrag.

Sind deine Eltern dagegen, dass du ausziehst, haben sie unter Umständen das Recht dich nach Hause zurückzuholen, evtl. sogar mit Hilfe der Polizei.
Bist du ohne Einverständnis deiner Eltern ausgezogen, sind sie nicht verpflichtet, dir Geldunterhalt zu bezahlen. Sie müssen aber, wie schon bisher, für deine Lebensbedürfnisse in Form von Naturalien aufkommen.

Hattest du einen gewichtigen Grund von Zuhause auszuziehen (z.B. Gewaltanwendung), steht dir Geldunterhalt zu. In diesem Fall kannst du das Gericht anrufen. Deine Eltern dürfen dich bis du 18 Jahre alt bist nicht "von zu Hause hinauswerfen".

Wer unterschreibt den Mietvertrag, wenn ich als Minderjähriger von Zuhause ausziehe?

Wenn du vor Erreichen der Volljährigkeit (vollendetes 18. Lebensjahr) von Zuhause ausziehst, muss dein gesetzlicher Vertreter (üblicherweise die Eltern) den Mietvertrag unterschreiben. Ab dem 18.Geburtstag bist du rechtlich voll geschäftsfähig, und daher brauchst du zum Abschluss eines Vertrages nicht mehr die Zustimmung deiner Eltern.

 




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Letzte Änderung am  23. Dezember 2011
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