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mag4you: Deine Rechte beim Online-Kauf

Hast du schon mal was im Internet bestellt – und dann ist die Ware kaputt geliefert worden? Oder hast du schon mal vergessen, nach dem online Shoppen eine Rechnung zu bezahlen und nun ist ein Schreiben vom Inkassobüro eingetrudelt? Wir erklären dir deine Rechte!

Garantie oder Gewährleistung – was ist da der Unterschied? Gewährleisten bedeutet, dass der Verkäufer für die Mangelfreiheit der Sache einzustehen hat. Dies gilt auch dann, wenn keine „Garantie“ abgegeben wurde. Für den Käufer besteht dieser Anspruch nämlich von Gesetzes wegen. Das Gewährleistungsrecht gehört zu den Regelungen des Leistungsstörungsrechts.

Was ist ein Mangel? 

Wenn eine neuwertige Sache gekauft wurde, dann muss diese frei von Kratzern und anderen Gebrauchsspuren sein. Mangelfreiheit bedeutet in dem Fall Neuwertigkeit. Beim Gebrauchtwarenkauf liegt ein Mangel vor, wenn die Ware nicht funktioniert. Immer dann, wenn du eine Sache erhältst und diese nicht dem entspricht, was dein Vertragspartner dir versprochen hat, handelt es sich um einen Mangel.

Rechte beim Sachmangel

Wenn du eine Sache gekauft hast, die sich als mangelhaft herausstellt, hast du gewisse Rechte. Die Rechtsfolgen der Mangelhaftigkeit einer Sache sind in § 932 ABGB geregelt: Nach dieser Bestimmung hat der Käufer zunächst das Recht, dass die Sache ausgetauscht wird. Ist der Austausch nicht möglich, etwa weil es keine zweite Sache gibt, dann kann auch Preisminderung verlangt werden. Man bekommt dann also einen Teil des Kaufpreises zurück. 

Ist der Mangel aber sehr schwer oder verweigert der Verkäufer den Austausch oder die Preisminderung, dann kann auch die Auflösung des Vertrages verlangt werden. Dann muss man als Käufer die Sache zurückgeben, bekommt aber im Gegenzug den Kaufpreis erstattet.  

Fristen

In welcher Frist muss ich die Verbesserung, Preisminderung oder den Austausch verlangen? Gemäß § 933 Abs 1 ABGB muss der Verkäufer innerhalb von zwei Jahren bei beweglichen Sachen für die Mangelfreiheit einstehen. 

Inkassogebühren, was ist zulässig?

Wird der Kaufpreis nicht rechtzeitig bezahlt, kann der Verkäufer ein Inkassobüro einschaltet. Die dadurch entstandenen kosten können gemäß § 1333 Abs. 2 ABGB vom Käufer verlangt werden. Die Inkassokosten müssen in einem angemessenen Verhältnis zum ausstehenden Kaufpreis stehen. Was ist angemessen? Als Richtwert gilt, dass 10 % der Hauptforderung als angemessen anzusehen sind. Schuldet man also 100 € für den Kauf einer Handtasche, so sind Entgelte für ein Inkassobüro zwischen 10-20 € sicherlich angemessen. Sollten höhere Entgelte verlangt werden, sollte rechtlicher Rat eingeholt werden. 

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Peter Leitenbauer ist Studienassistent am Institut für Europarecht, Internationales Recht und Rechtsvergleichung sowie am Institut für Unternehmens- und Wirtschaftsrecht an der Universität Wien und hat dir diese Tipps zusammengefasst.

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