Wer ein neues Studium an einer staatlichen Universität beginnen möchte, muss das rechtzeitig an dieser Universität bekannt geben.
Für besonders stark nachgefragte Studienrichtungen (Architektur, Biologie, Informatik, Pharmazie, Wirtschaft, Psychologie, Publizistik- und Kommunikationswissenschaften) ist eine verpflichtende Online-Registrierung nötig: www.studienbeginn.at
Teilweise werden auch Aufnahmeverfahren durchgeführt.
TIPP: Erkundige dich daher rechtzeitig an den verschiedenen Universitäten über die Regelungen für dein geplantes Studium!
Die allgemeine Zulassungsfrist für die erstmalige Zulassung an einer öffentlichen Universität zu einem Bachelor- oder Diplomstudium ohne besondere Zulassungsbedingungen endet am 5. September für das Wintersemester bzw. am 5. Februar für das Sommersemester. Diese allgemeine Zulassungsfrist gilt nur für den Beginn bzw. den Wechsel eines Bachelor- oder Diplomstudiums. Für Studien mit Aufnahmeverfahren, besonderen Aufnahmebedingungen oder Eignungstests gelten diese Fristen nicht. Die Fortsetzung des Studiums kann wie bisher mit einer Fortsetzungsmeldung innerhalb der dafür vorgesehenen Frist erfolgen.