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Unterhalt & Alimente

Du willst wissen, wie viel Unterhalt du von deinen Eltern bekommst, wann dein Anspruch erlischt und möchtest noch einiges mehr zu diesem Thema erfahren? Hier findest du alles, was du darüber wissen musst.
Euromünzen, Gledscheine und Taschenrechner

Was ist Unterhalt, was sind Alimente?

Eltern sind verpflichtet für ihre Kinder Unterhalt zu leisten. Beide Elternteile sind gleichberechtigt und müssen deshalb auch beide zum Unterhalt des Kindes beitragen. 

Unterschieden wird zwischen

  • Naturalunterhalt (in Form von Wohnraum, Nahrungsmitteln, Kleidung, Schulsachen, Freizeitgestaltung und dergleichen)
  • Geldunterhalt, dieser wird auch als „Alimente“ bezeichnet

Wie viel Unterhalt steht dir zu?

Die Höhe des Unterhalts hängt von dir (zum Beispiel von deinem Alter) und der Leistungsfähigkeit (zum Beispiel dem Einkommen) deiner Eltern ab.

Die Höhe der Alimente kann entweder privat vereinbart oder vom Gericht festgelegt werden. 

Wie lange habe ich Anspruch auf Unterhalt von meinen Eltern?

Der Unterhaltsanspruch endet nicht automatisch mit dem Erreichen deiner Volljährigkeit (18. Geburtstag).

Wenn du regelmäßige, eigene Einkünfte hast (zum Beispiel Lehrlingseinkommen), dann verringert sich dein Unterhaltsanspruch. 

Nicht zu den eigenen Einkünften zählen dabei:

  • Familienbeihilfe
  • Schüler- und Studienbeihilfe
  • Kinderbetreuungsgeld
  • Einkünfte aus einer Ferialarbeit

Dein Recht auf Unterhalt erlischt, wenn du selbsterhaltungsfähig bist. Das heißt, sobald du ein Einkommen von mindestens € 1.217,96 (Stand: 01/2024) verdienst. 
 

Unterhaltsanspruch während deiner Ausbildung

Während deiner Ausbildung hast du grundsätzlich Anspruch auf Unterhalt. Darunter fällt auch ein ernsthaft und zielstrebig betriebenes Hochschulstudium. Dein Anspruch bleibt normalerweise auch dann bestehen, wenn du einmal das Studium wechselst.
Mehr dazu in der Broschüre der Österreichischen Hochschülerschaft (ÖH)Unterhalt für Studierende“ 

Unterhaltsanspruch während deines Wehrdienstes

Wenn du deinen Präsenz- oder Zivildienst ableistest, dann steht dir kein Unterhalt zu. Du wirst in dieser Zeit als selbsterhaltungsfähig angesehen. 

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