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Medien- und Presseakkreditierung Bundesjugendsingen 2026 in Linz

Für das Bundesjugendsingen 2026 ist eine Akkreditierung für Medienvertreter:innen erforderlich. Ziel ist es, den Schutz der teilnehmenden Kinder und Jugendlichen zu gewährleisten und eine qualitätsvolle, verantwortungsbewusste Berichterstattung sicherzustellen.

Akkreditierungsgrundsätze

Akkreditierungen werden ausschließlich an Medienunternehmen, professionelle Journalist:innen sowie ggf. an Fachorganisationen aus dem Chor-, Musik- und Kulturbereich vergeben. Darunter fallen insbesondere Redaktionen aus den Bereichen Print, Online, Radio und Fernsehen sowie nachweislich journalistisch tätige Einzelpersonen.

Nicht akkreditiert werden:

  • Anbieter:innen mit überwiegend kommerziellem Interesse an Einzelpersonen (z. B. Foto- und Bildvermarktung)
  • Personen ohne klaren journalistischen Auftrag oder redaktionellen Hintergrund

Diese Einschränkung erfolgt ausdrücklich vor dem Hintergrund, dass beim Bundesjugendsingen minderjährige Teilnehmer:innen auftreten, deren Privatsphäre besonderer Schutzwürdigkeit unterliegt.

Verwendung von Bild- und Tonaufnahmen

Mit der Akkreditierung verpflichten sich Medienvertreter:innen, Bild- und Tonaufnahmen ausschließlich im Rahmen einer sachlichen, journalistischen Berichterstattung zu verwenden.

Es gelten dabei die Bestimmungen der Datenschutzerklärung des Jugendsingens, insbesondere:

“Einverständniserklärung: die von mir im Rahmen der Veranstaltungen zum Jugendsingen angefertigten Aufnahmen (Bildnisse) dürfen in unveränderter oder veränderter Form durch den Veranstalter – die Landesjugendreferate der Bundesländer (LJR) sowie dem Bundeskanzleramt (BKA) – genutzt werden. Dies gilt ohne jede Beschränkung des räumlichen oder zeitlichen Verwendungsbereiches jedoch eingeschränkt für den Zweck der Information, der Dokumentation oder der Bewerbung des Jugendsingens im Besonderen und der Aktivitäten und Angebote der LJR/des BKA im Allgemeinen. Die Aufnahmen dürfen vervielfältigt, ausgestellt und öffentlich wiedergegeben werden. Dies schließt insbesondere das Internet, Foto-CDs/DVDs, USB-Sticks, Publikationen sowie Presseinformationen ein. Das LJR/BKA darf dieses Recht unter gleichen Bedingungen – insbesondere hinsichtlich der Einschränkung des Zweckes – an Dritte weitergeben.

Eine darüberhinausgehende Nutzung – insbesondere zu kommerziellen Zwecken außerhalb der Berichterstattung – ist unzulässig.

Akkreditierungsprozess

Für die Akkreditierung senden Sie uns bis spätestens 23. Juni 2026 eine schriftliche Anfrage an jugend.geft.post@ooe.gv.at mit folgenden Angaben:

  • Name des Mediums bzw. der Redaktion
  • Name(n) der akkreditierten Person(en)
  • Kontaktdaten (Telefon, E-Mail, Website)
  • Nachweis der journalistischen Tätigkeit (z. B. Redaktionsbestätigung, Presseausweis)
  • Geplanter Umfang der Berichterstattung

Die Veranstalter behalten sich vor, Akkreditierungsanfragen im Einzelfall zu prüfen und gegebenenfalls abzulehnen.

Hinweis

Mit der Akkreditierung erkennen Medienvertreter:innen diese Richtlinien verbindlich an. Verstöße können zum Entzug der Akkreditierung sowie zu weiteren rechtlichen Schritten führen.

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