Springe zur Hauptnavigation (1) Springe zur Targetnavigation (2) Springe zur Suche (3) Springe zu den Breadcrumbs (4) Springe zum Inhalt (5) Springe zum Footer (6)

Auslandsdienst - Förderung für Zivildienstpflichtige mit abgeschlossenem Vertrag

Deinen Zivildienst kannst du auch im Ausland ableisten. Für den sogenannten Auslandsdienst gibt´s eine Förderung vom Land Oberösterreich.
Zwei Geldscheine in einer Hosentasche

Voraussetzungen

  1. Wichtig ist, dass du die Zivildiensterklärung nach der Stellung fristgerecht abgibst. Den Freiwilligendienst kannst du bei Bedarf auch schon vor der Abgabe der Zivildiensterklärung beginnen. Teile der Zivildienstserviceagentur bitte ehestmöglich dein Interesse an einem Freiwilligendienst mit, am besten per E-Mail an info@zivildienst.gv.at. Bitte Vor- und Nachname, Geburtsdatum und Informationen zum geplanten Dienst dazuschreiben. Welcher Dienst? Wo? Wann?
  2. Außerdem musst du selbständig eine privatrechtliche Dienstvereinbarung mit einer anerkannten Trägerorganisation abschließen. Sende eine Kopie dieser Vereinbarung ehestmöglich an die Zivildienstserviceagentur, damit du nicht zum Zivildienst zugewiesen wirst! Wichtig ist auch, dass du den Freiwilligendienst nur bei einer Trägerorganisation leistest, nicht auf mehrere Organisationen aufgeteilt.
  3. Nach Ableistung des Freiwilligendienstes bekommst du ein Zertifikat von deiner Trägerorganisation. Du musst eine Kopie dieses Abschlusszertifikats innerhalb eines Monats ab Ableistung des Freiwilligendienstes an die Zivildienstserviceagentur senden.
  4. Danach sendet dir die Zivildienstserviceagentur eine Bestätigung zu, dass du nicht mehr zum Zivildienst herangezogen wirst.

Du kannst den Freiwilligendienst auch schon vor Abgabe der Zivildiensterklärung beginnen oder ableisten. Denk aber daran, die Zivildiensterklärung rechtzeitig abzugeben.
Falls du den Freiwilligendienst aus Gründen, für die du nichts kannst vorzeitig beendest, werden die bereits absolvierten Tage auf den Zivildienst angerechnet, soweit diese 2 Monate übersteigen. Die verbleibenden Monate musst du dann Zivildienst leisten.

Bei Fragen zum Freiwilligendienst im Ausland wende dich bitte an:

Freiwilliges Sozialjahr

Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz
Abteilung V/A/6, Freiwilligenpolitik
Tel: 01/711 00-86 6476
E-Mail: manuel.aigner@sozialministerium.at
Website: www.freiwilligenweb.at
Trägerorganisationen Freiwilliges Sozialjahr  

Freiwilliges Umweltschutzjahr

Jugend-Umwelt-Plattform JUMP
c/o Umweltbundesamt, Spittelauer Lände 5, 1090 Wien
Tel: 01/31304-2012
E-Mail: fuj@jugendumwelt.at
www.jugendumwelt.at 
www.facebook.com/jugendumwelt  
Einsatzstellen Freiwilliges Umweltschutzjahr  

Gedenkdienst, Friedens- oder Sozialdienst im Ausland

Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz
Abteilung V/A/6, Freiwilligenpolitik
Mag. Wolfgang Gschliffner
Tel: 01/711 00-866 398
E-Mail: wolfgang.gschliffner@sozialministerium.at
Website: www.freiwilligenweb.at   
Trägerorganisationen Gedenkdienst, Friedens- oder Sozialdienst im Ausland  

Förderhöhe

Für Zivildienstpflichtige, die bereits eine vertragliche Vereinbarung für die Ableistung des Auslandsdienstes abgeschlossen haben, gewährt das Land OÖ eine einmalige Förderung in Höhe von 120 Euro.