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Wohnen

Die erste eigene Wohnung, ein Zimmer in einer Wohngemeinschaft oder einem Wohnheim: Egal was du möchtest - die Suche nach einem neuen Dach über dem Kopf wirft viele Fragen auf. Wir haben einige Tipps rund um die Wohnungssuche, rechtliche Infos und Links zu WGs und Heimen für Schüler:innen, Lehrlinge und Studierende gesammelt.
Mädchen, das auf einer Couch mit Katze entspannt

Was musst du beachten?

Bis zu deinem 18. Geburtstag (an diesem Tag erreichst du in Österreich die Volljährigkeit haben deine Eltern das Recht, deinen Wohnort zu bestimmen. Wenn deine Eltern einverstanden sind, kannst du auch schon vor deinem 18. Geburtstag von zu Hause ausziehen, sofern nicht triftige Gründe dagegen sprechen. Wenn du noch nicht selbsterhaltungsfähig bist (das heißt, wenn dein Einkommen unter € 1.217,96 [Stand: Jänner 2024] liegt), müssen deine Eltern weiterhin für deinen Unterhalt aufkommen, diesen aber nicht wie bisher in Naturalien, d.h. Kleidung, Essen, Schulsachen etc. leisten, sondern mit einem bestimmten Geldbetrag.

Sind deine Eltern dagegen, dass du ausziehst, haben sie unter Umständen das Recht dich nach Hause zurückzuholen, evtl. sogar mit Hilfe der Polizei. Bist du ohne Einverständnis deiner Eltern ausgezogen, sind sie nicht verpflichtet, dir Geldunterhalt zu bezahlen. Sie müssen aber, wie schon bisher, für deine Lebensbedürfnisse in Form von Naturalien aufkommen.

Vor deiner Wohnungssuche solltest du folgende Fragen beantworten:

  • Wie viel darf die Wohnung kosten?
  • Wie groß muss die Wohnung sein?
  • Wie viele Räume soll sie haben?
  • Soll sie leer oder (zumindest teilweise) möbliert sein?
  • Wie ist die Wohnung ausgerichtet (Sonneneinstrahlung, Straßenlärm, ...)?
  • Möchte ich einen Balkon oder Garten?
  • Sind Haustiere erlaubt?
  • Wie weit kann die Wohnung vom Ausbildungs-/Arbeitsort entfernt sein?
  • Welche öffentlichen Verkehrsmittel müssen in der näheren Umgebung sein?
  • Benötige ich einen Parkplatz oder einen Keller?
  • Gibt es Einkaufsmöglichkeiten in der Nähe?
  • Wie ist die Nachbarschaft (z.B. im Hinblick auf Lautstärke, Kinderdichte, ...)?

So findest du die passende Wohnung

Für die Suche nach einer Wohnung kannst du dich an eine(n) Immobilienmakler:in wenden, musst du aber nicht. Wir haben dir beide Optionen kurz zusammengefasst:

Mit Immobilienmakler:in

Makler:innen vermitteln zwischen Vermieter:innen und Mieter:innen. Wenn du über diese Mittelsperson eine Wohnung findest und ein Vertrag zustande kommt, musst du für die Leistung auch bezahlen (Provision). Diese steht dem/der Makler:in allerdings nur zu, wenn dieser/diese als „Erstauftraggeber:in“ für deine Wohnungssuche beauftragt wurde. Sobald eine Wohnung öffentlich (z.B. über ein Webportal oder in einer Zeitung) angeboten wird, gilt der/die Vermieter:in als Erstauftraggeber:in und Wohnungssuchende müssen keine Maklerprovision bezahlen. Die Kosten für eine Provision werden in "Bruttomonatsmieten" (Miete + Betriebskosten) angegeben und sind je nach Mietvertrag unterschiedlich. Die Gebühren dürfen aber höchstens zwei Bruttomonatsmieten betragen! 
Mehr Infos zur Provision

Ohne Immobilienmakler:in

Es gibt auch andere Wege, eine passende Wohnung zu finden. Halte deine Augen und Ohren offen!

  • Sich im Freundes- oder Bekanntenkreis und in der Arbeit umzuhören, ist oft ein guter Ausgangspunkt, um mit der Wohnungssuche zu beginnen. 
  • In Zeitungen gibt es Inserate über freie Wohnungen bzw. im Internet gibt es zahlreiche Immobilienbörsen, auf denen Unterkünfte angeboten werden. 
  • Auf öffentlichen Pinnwänden (z.B. an Hochschulen oder in Supermärkten) werden Inserate für freie Wohnungen oder WG-Zimmer ausgehängt. 
  • Beim Magistrat oder am Gemeindeamt gibt es Informationen über freie Wohnungen.
  • In deinen Social Media Kanälen kannst du andere auf deine Wohnungssuche aufmerksam machen.

Wohnungsbesichtigung geplant?

Egal, ob mit oder ohne Makler:in – eine Wohnungsbesichtigung solltest du auf jeden Fall machen. Am besten nimmst du deine Eltern oder eine andere Vertrauensperson mit, denn vier Augen sehen mehr als zwei. So können Mängel leichter entdeckt und auch mündliche Vereinbarungen bestätigt werden.

Wenn ihr euch die Wohnung am Abend oder am Wochenende anseht, kann sie ganz anders wirken als am Tag. Frag danach, wie es mit dem Verkehrslärm und dem Licht zu anderen Zeiten aussieht.

Mit welchen Kosten musst du rechnen?

Überprüfe schon vor der Wohnungssuche, was du dir monatlich leisten kannst. Die Miete selbst macht nur einen Teil der Kosten einer Wohnung aus.

Laufende Kosten:

Die Miete einer Wohnung beinhaltet die Nettomiete sowie Betriebskosten (Wasser, Müllabfuhr) und Zusatzkosten (Strom, Heizung). Auch Kosten für den Lift, die Verwaltung des Hauses oder für die Reinigung von Räumen (z.B. Treppenhäusern) können hinzukommen.

Einmalige Kosten:

  • Kaution: Muss meist zu Beginn eines Mietverhältnisses bei dem/der Vermieter:in hinterlegt werden, damit sich diese gegen Nichtbezahlung der Miete oder Schäden absichern. Sie darf laut Gesetz höchstens 6 Monatsmieten betragen, üblich sind 2 bis 3 Monatsmieten. Eine unverhältnismäßig hohe Kaution solltest du nicht akzeptieren! Wenn du ausziehst, erhältst du die Kaution in voller Höhe zurück, wenn du die Wohnung ordnungsgemäß übergibst und keine Schäden verursacht hast, die über die normale Abnützung hinausgehen. Lass dir in jedem Fall eine Bestätigung über die Höhe der bezahlten Kaution geben! Mehr Infos zur Kaution
  • Ablöse: Diese ist meist für Möbel, Küchen oder sonstiges Inventar direkt an den/die Vermieter:in oder die Vormietperson zu bezahlen. Ablösen sind freiwillig – bezahle also nur für Dinge, die du auch brauchen kannst.

Wichtiges rund um den Mietvertrag

Ein Mietvertrag wird zwischen Vermieter:in und Mietperson abgeschlossen und regelt die Rechte und Pflichten der Parteien. Grundsätzlich kann dieser mündlich oder schriftlich erfolgen, wobei ein schriftlicher Vertrag empfehlenswert ist. Darin sind festgehalten: 

  • die Höhe der Miete
  • die Dauer des Mietverhältnisses sowie 
  • Zusatzvereinbarungen (Haustiere etc.)

Wenn du den Vertrag direkt mit dem/der Besitzer:in abschließt, hast du einen Hauptmietvertrag. Wenn du den Vertrag mit jemandem abgeschlossen hast, der selbst nur einen Mietvertrag mit dem/der Eigentümer:in hat, handelt es sich um einen Untermietvertrag. Zuvor solltest du abklären, ob die Person dazu berechtigt ist. Auch in diesem Fall ist ein schriftlicher Vertrag unbedingt empfehlenswert! 

Ein Vertrag ist rechtlich bindend und ein Rücktritt nur schwer (wenn überhaupt) möglich bzw. ist eine Kündigung aufgrund von Kündigungsfristen eine länger dauernde Angelegenheit. Lese dir also den Vertrag gewissenhaft durch, bevor du ihn unterschreibst. Wenn etwas unverständlich ist, dann frag einfach nach und lasse dir mündliche Zusagen schriftlich bestätigen. Außerdem solltest du auf eine Kopie des Mietvertrages bestehen. Damit du in keine Vertragsfalle tappst, kannst du dir bei Beratungsstellen rechtliche Unterstützung holen.

Wohnungen von Genossenschaften und Bauvereinigungen

Bauvereinigungen errichten Wohnbauten und vermieten diese an ihre Mitglieder. Um eine solche Wohnung mieten zu können, musst du beim jeweiligen Träger wohnungssuchend gemeldet sein. Für eine Wohnung kannst du dich ab deinem 17. Geburtstag anmelden, für einen Einzug musst du volljährig sein.

Beachte: Es kann zu langen Wartezeiten von bis zu fünf Jahren kommen. Manchmal fallen auch Anmeldegebühren an.

Bauvereinigungen in OÖ

Anmeldung des neuen Wohnsitzes

Wenn du deinen Wohnsitz änderst, bist du innerhalb von drei Werktagen nach Bezug deiner neuen Unterkunft verpflichtet, die Adresse der zuständigen Meldebehörde (Magistrat oder Gemeindeamt) bekanntzugeben. Vergiss nicht, deinen neuen Wohnort auch anderen wichtigen Einrichtungen, wie z.B. dem Finanzamt, der Sozialversicherung oder dem Arbeitsplatz zu melden. Damit dich deine Briefe und Pakete im neuen Zuhause erreichen, kannst du bei der Post einen Nachsendeauftrag beantragen.

Wohnbeihilfe

Die Wohnbeihilfe ist eine monatliche Förderung des Landes Oberösterreich, die dich für maximal ein Jahr bei deinen Wohnungskosten unterstützen kann.
Wohnbeihilfe bekommen Mieter:innen einer Wohnung, wenn sie dort ihren Hauptwohnsitz haben.

Die Gewährung der Wohnbeihilfe ist u.a. abhängig von:

  1. der Anzahl der Personen, die in der Wohnung leben,
  2. der Höhe des Gesamteinkommens aller in der Wohnung lebenden Personen,
  3. der angemessenen Wohnnutzfläche,
  4. dem anrechenbaren Wohnungsaufwand.

Der Bezug von Familienbeihilfe wird durch die Wohnbeihilfe nicht gefährdet!

Telefonische Auskunft erhältst du unter 0732/7720-14140

Vorgehensweise, Voraussetzungen, Berechnungsbeispiele, Ansuchformular 

Jugendwohnheime

Jugendwohnheime gibt es für Schüler:innen, für Lehrlinge und für Studierende. Sie sind eine gute Alternative für alle, die noch nicht so viel Geld zur Verfügung haben und trotzdem in eigenen vier Wänden wohnen möchten. Die Kosten für ein Zimmer in einem Wohnheim hängen davon ab, ob es ein Ein- oder Zweibettzimmer ist, wie groß es ist und welche Ausstattung vorhanden ist. Sie sind sehr unterschiedlich und bewegen sich etwa zwischen 200 € und 500 €. Vergleichen lohnt sich also!

Wohngemeinschaften

WGs werden oft aus finanziellen Gründen und/oder als alternative Option des Zusammenlebens gegründet. Sie sind außerdem eine gute Möglichkeit, mit befreundeten Personen zusammen zu wohnen oder neue Menschen kennen zu lernen. Damit ist man in einer fremden Stadt nicht mehr ganz so auf sich alleine gestellt.

Notschlafstellen

Notschlafstellen sind Zufluchtsorte für Jugendliche in akuten Krisen. Wenn du schnell einen Schlafplatz oder eine kurzfristige Unterkunft brauchst, kannst du dich an diese beiden Notschlafstellen in Linz wenden:

  • UFO: Für Jugendliche zwischen 14 und 21 Jahren. Aufnahme täglich von 18 bis 24 Uhr. Tel.: 0732-714058
  • WAKI: Für Jugendliche ab 12 Jahren. Aufnahme rund um die Uhr. Tel.: 0732-609348