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Rechtliche Infos

Du möchtest dein Taschengeld aufbessern? Du möchtest wissen ab welchem Alter du arbeiten darfst? Oder du hast dich gefragt welche Möglichkeiten es gibt, um berufliche Erfahrungen zu sammeln? Wir haben hier für dich die wichtigsten Infos zum Jobben zusammengefasst. Außerdem bekommst du noch Tipps, wie du ein Praktikum bzw. einen Neben- oder Ferialjob finden kannst.
Porträt eines nachdenklichen jungen Mädchens, das Notizen macht

Rechtliche Infos

Egal ob Praktikum, Ferialjob oder Nebenjob - hier findest du die wichtigsten rechtlichen Bestimmungen:

  • Ab deinem 15. Geburtstag und ab Vollendung deiner Schulpflicht (9 Schuljahre) darfst du arbeiten gehen.
  • Unter 18 Jahren darfst du maximal 8 Stunden pro Tag und 40 Stunden pro Woche arbeiten.
  • Unter 18 Jahren besteht für dich zwischen 20:00 und 6:00 Uhr ein Arbeitsverbot.
  • Nach jedem Arbeitstag hast du Anspruch auf eine Ruhezeit von 12 Stunden.
  • Unter 18 Jahren steht dir eine Wochenfreizeit von 2 aufeinanderfolgenden Tagen zu, wobei einer davon ein Sonntag sein muss.
  • Ab einer Tagesarbeitszeit von mehr als 4,5 Stunden steht dir eine Pause von einer halben Stunde zu. Spätestens nach 6 Stunden muss eine Pause gemacht werden.
  • Überstunden sind für unter 16-jährige verboten. Ausnahmsweise darfst du aufgrund von Vor- und Abschlussarbeiten mehr arbeiten. Dafür steht dir Zeitausgleich zu oder die Überstunden müssen dir ausbezahlt werden.
  • Ab dem 16. Geburtstag sind Überstunden für bestimmte Tätigkeiten (Vor- und Abschlussarbeiten) erlaubt. Die Mehrarbeitsleistung ist mit einer halben Stunde pro Tag und drei Stunden pro Woche beschränkt. Für Überstunden steht dir ein Zuschlag von 50% vom normalen Stundenlohn zu.
  • Du hast Anspruch auf zweieinhalb Tage Urlaub pro Monat. Falls du den Urlaub nicht verbrauchst, muss er dir nach Beendigung deines Jobs ausbezahlt werden.

Ausnahmen

Bei den Arbeitszeiten gibt es z.B. im Hotel- und Gastgewerbe Ausnahmen:

  • Ab 16 Jahren darfst du bis 23 Uhr regelmäßig arbeiten.
  • Du darfst auch an einem Sonntag arbeiten. Dafür muss dir dann an zwei anderen zusammenhängenden Kalendertagen freigegeben werden. Jeder zweite Sonntag hat ebenfalls frei zu bleiben.
  • An Feiertagen darfst du auch arbeiten. Dies muss dir dann auch zusätzlich ausbezahlt werden.

Wie viel darf ich neben meiner Ausbildung verdienen?

Damit du deinen Anspruch auf Familienbeihilfe beziehungsweise Beihilfen für dein Studium nicht gefährdest, achte auf die Zuverdienstgrenzen. 

Familienbeihilfe:

  • Solange du noch nicht 19 Jahre bist, gibt es keine Verdienstgrenzen. Du erhältst die Familienbeihilfe auf jeden Fall.
  • Ab dem Kalenderjahr, in dem du das 20. Lebensjahr vollendest, darfst du bis € 15.000 (Stand: 01/2024) brutto dazuverdienen. 13. und 14. Gehalt zählen nicht dazu.
  • Überschreitet dein Einkommen € 15.000, ist nur jener Betrag zurückzahlen, um den der Grenzbetrag überschritten wurde.
     

Beihilfen für Studierende:

  • Die Einkommensgrenze beträgt € 15.000 brutto (Stand: 01/2024) jährlich. Wenn für eigene Kinder Unterhalt geleistet wird, erhöht sich die Jahresgrenze um mindestens € 3.000.
  • Überschreitest du die Grenze, musst du mit einer Kürzung deiner Unterstützung rechnen.

Wo finde ich ein Praktikum oder einen Ferial- und Nebenjob?

Es gibt einige Möglichkeiten, um nach einem Praktikum oder einem Ferial- und Nebenjob zu suchen. Je weiter du deine Fühler ausstreckst, desto eher findest du deinen Job:

  • Klick dich durch unsere Ferial- und Nebenjobbörse, vielleicht findest du hier ein passendes Angebot für dich.
  • Nutze deine persönlichen Kontakte – informiere möglichst viele Leute in deinem Verwandten- und Bekanntenkreis über deine Jobsuche.
  • Erkundige dich beim AMS und schaue dort auf der Homepage nach.
  • Auf Firmenwebseiten sind oft freie Stellen ausgeschrieben.
  • Schaue regelmäßig Online-Jobbörsen durch und nutze deine sozialen Medien.
  • Manchmal findest du in regionalen Zeitungen (Bezirkszeitungen oder Gemeindeblätter) und in Tageszeitungen (vor allem in Wochenendausgaben) freie Praktikumsstellen, Neben- und Ferialjobs.
  • Schreibe eine Initiativbewerbung – bewirb dich einfach bei einer Firma, ohne dass eine konkrete Stelle ausgeschrieben ist.
  • Bewirb dich bei Personalbereitstellungsfirmen. Aufgrund von Jugendschutzbestimmungen werden Jugendliche unter 18 Jahren kaum vermittelt, danach hast du gute Chancen, dort auch kurzfristig einen Job zu bekommen.
     

FAQs zu Jobs & Beschäftigung