Unterhalt & Alimente
Was ist Unterhalt, was sind Alimente?
Eltern sind verpflichtet für ihre Kinder Unterhalt zu leisten. Beide Elternteile sind gleichberechtigt und müssen deshalb auch beide zum Unterhalt des Kindes beitragen.
Unterschieden wird zwischen
- Naturalunterhalt (in Form von Wohnraum, Nahrungsmitteln, Kleidung, Schulsachen, Freizeitgestaltung und dergleichen)
- Geldunterhalt, dieser wird auch als „Alimente“ bezeichnet
Hinweis:
Wenn du mit deinen Eltern im gemeinsamen Haushalt lebst, dann steht dir Naturalunterhalt zu. Leben deine Eltern getrennt, so bekommst du von dem Elternteil, der nicht bei dir wohnt, Geldunterhalt (= Alimente).
Wie viel Unterhalt steht dir zu?
Die Höhe des Unterhalts hängt von dir (zum Beispiel von deinem Alter) und der Leistungsfähigkeit (zum Beispiel dem Einkommen) deiner Eltern ab.
Die Höhe der Alimente kann entweder privat vereinbart oder vom Gericht festgelegt werden.
Wie lange habe ich Anspruch auf Unterhalt von meinen Eltern?
Der Unterhaltsanspruch endet nicht automatisch mit dem Erreichen deiner Volljährigkeit (18. Geburtstag).
Wenn du regelmäßige, eigene Einkünfte hast (zum Beispiel Lehrlingseinkommen), dann verringert sich dein Unterhaltsanspruch.
Nicht zu den eigenen Einkünften zählen dabei:
- Familienbeihilfe
- Schüler- und Studienbeihilfe
- Kinderbetreuungsgeld
- Einkünfte aus einer Ferialarbeit
Dein Recht auf Unterhalt erlischt, wenn du selbsterhaltungsfähig bist. Das heißt, sobald du ein Einkommen von mindestens € 1.217,96 (Stand: 01/2024) verdienst.
Hinweis:
Wenn du die Arbeitssuche nicht ernst nimmst, erlischt der Unterhaltsanspruch, auch wenn du noch nicht selbsterhaltungsfähig bist.
Beispiel: Wenn du grundlos den Lehrplatz aufgibst oder unbegründet einen konkreten Arbeitsplatz nicht annimmst, können deine Eltern in diesem Fall die finanzielle Unterstützung einstellen.
Unterhaltsanspruch während deiner Ausbildung
Während deiner Ausbildung hast du grundsätzlich Anspruch auf Unterhalt. Darunter fällt auch ein ernsthaft und zielstrebig betriebenes Hochschulstudium. Dein Anspruch bleibt normalerweise auch dann bestehen, wenn du einmal das Studium wechselst.
Mehr dazu in der Broschüre der Österreichischen Hochschülerschaft (ÖH) „Unterhalt für Studierende“
Hinweis:
Es wird davon ausgegangen, dass du nach Abschluss deiner Schul- beziehungsweise Berufsausbildung selbsterhaltungsfähig bist. Wenn du nicht gleich einen Job findest, dann besteht dein Unterhaltsanspruch noch für die Dauer der Arbeitssuche.
Unterhaltsanspruch während deines Wehrdienstes
Wenn du deinen Präsenz- oder Zivildienst ableistest, dann steht dir kein Unterhalt zu. Du wirst in dieser Zeit als selbsterhaltungsfähig angesehen.
Broschüre
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Endlich 18 - was ändert sich?Mit der Volljährigkeit ändert sicher einiges – es ergeben sich neue Rechte, aber auch Pflichten. (2 MB)