Beihilfen für Schüler:innen

Welche Beihilfen gibt es?
Für deinen Schulbesuch kannst du verschiedene Arten von Unterstützungen beanspruchen. Nähere Infos und Voraussetzungen zu Familienbeihilfe, Schülerbeihilfe, Heimbeihilfe, Jugendticket-Netz, Schülerfreifahrt, Schulfahrtbeihilfe, Schulbeihilfe und START-Stipendium bekommst du dir hier.
Die Familienbeihilfe wird monatlich vom Finanzamt ausbezahlt. Anspruchsberechtigt sind:
- Minderjährige Kinder bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres.
- Volljährige Kinder in Berufsausbildung oder Studium grundsätzlich bis zur Vollendung des 24. Lebensjahres (eine Verlängerung bei besonderen Umständen ist möglich).
Besuch einer landwirtschaftlichen Fachschule: Besuchst du eine landwirtschaftliche Fachschule, kannst du ab der 9. bzw. 10. Schulstufe eine Schulbeihilfe zu den Internatskosten bzw. zum Schulbesuch erhalten. Die Höhe der Schülerbeihilfe und die Infos zum Antrag findest du auf dieser Seite des Landes OÖ.
Besuch einer Polytechnischen, einer mittleren oder höheren Schule: Besuchst du eine dieser Schulen, kannst du ab der 9. bzw. 10. Schulstufe eine Beihilfe zu den Internatskosten bzw. zum Schulbesuch erhalten. Auf der Seite des Landes OÖ bekommst du Infos zu Höhe und wie du sie beantragen kannst.
Zuletzt gibt es noch die Schulveranstaltungshilfe. Unter bestimmten Voraussetzungen gibt es einen Zuschuss zu mehrtägigen Schulveranstaltungen.
Besuchst du eine Polytechnische, eine mittlere oder höhere Schule ab der 9. Schulstufe? Dann hast du möglicherweise Anspruch auf die Heimbeihilfe. Dafür gibt es einige Voraussetzungen.
- Du wohnst für den Schulbesuch außerhalb des Wohnortes der Eltern. Außerdem ist dieser Wohnort vom Schulort so weit entfernt, dass der tägliche Hin- und Rückweg für dich nicht zumutbar ist und die Aufnahme in eine gleichartige öffentliche Schule, bei der der Hin- und Rückweg zumutbar wäre, war nicht möglich.
und
- deine Familie ist sozial bedürftig
und
- du hast den Schulbesuch, für den Heimbeihilfe beantragt wird, vor Vollendung des 35. Lebensjahres begonnen.
Trifft dies alles bei dir zu, kannst du die Heimbeihilfe beantragen.
Anträge und Merkblätter liegen bei den Schuldirektionen auf. Details über die Voraussetzungen, Höhe der Beihilfe, etc. gibt es beim Bundesministerium.
Besuchst du eine Schule mit Öffentlichkeitsrecht und bist unter 24 Jahre alt? Dann kannst du das Jugendticket-Netz um € 82 (Schuljahr 2023/24) nutzen.
Das Jugendticket-Netz:
- berechtigt dich zu Fahrten auf allen OÖVV Linien im oberösterreichischen Verbundraum.
- Ist gültig an allen Tagen vom 1. September des laufenden Jahres bis zum 30. September des Folgejahres (13 Monate).
Du findest das Antragsformular beim Oberösterreichischen Verkehrsverbund.
Die Schülerfreifahrt oder das Schülerticket kannst du für deine Fahrten von und zur Schule nutzen.
Voraussetzungen:
- Die Schülerfreifahrt ist für Schüler:innen bis 24 Jahre, für die Familienbeihilfe bezogen wird und die den Selbstbehalt (€ 19,60 pro Schuljahr) einbezahlt haben.
- Sie berechtigt zu Fahrten zwischen Schulort und Wohnort an Unterrichtstagen zum Zweck des Schulbesuchs. Alle anderen Fahrten müssen bezahlt werden!
Weitere Informationen erhältst du beim Verkehrsverbund.
Kannst du aus irgendeinem Grund die Schülerfreifahrt nicht in Anspruch nehmen? Dann kannst du unter bestimmten Voraussetzungen die Schulfahrtbeihilfe beantragen.
- Du bzw. deine Familie bekommt die Familienbeihilfe, aber du kannst die Schülerfreifahrt nicht in Anspruch nehmen.
- Du musst zum Zweck der Ausbildung notwendigerweise in einer Zweitunterkunft außerhalb deines inländischen Hauptwohnortes wohnen. Diese Unterkunft liegt am Schulort oder in der Nähe des Schulortes.
- Auch bei einem verpflichtenden Praktikum kann die Fahrtenbeihilfe beantragt werden.
Steht dir nachweisbar kein öffentliches Verkehrsmittel zur Verfügung, gibt es Pauschalbeträge, die du beantragen kannst. Die Höhe der Schulfahrtbeihilfe richtet sich hier nach der Entfernung der Wohnung zur Schule.
Details zur Schulfahrtbeihilfe und Voraussetzungen entnimm bitte dem Antragsformular.
Achtung!
Wenn du ein öffentliches Verkehrsmittel benutzen kannst, musst du um € 82 (Schuljahr 2023/24) das Jugendticket-Netz kaufen. Den Selbstbehalt von € 19,60 musst du selbst zahlen, den Restbetrag kannst du beim Wohnsitzfinanzamt im Rahmen der Arbeitnehmerveranlagung geltend machen.
Infos dazu findest du auch auf der Seite des Bundeskanzleramtes.
Du kannst Schulbeihilfe beantragen, wenn du folgende Voraussetzungen erfüllst:
- Du bist österreichische/r Staatsbürger:in.
und
- du besuchst eine mittlere oder höhere Schule ab der 10. Schulstufe.
und
- du und deine Familie sind sozial bedürftig.
Weitere Informationen bekommst du beim Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Forschung. Antragsformulare liegen bei deiner Schuldirektion auf.
Ob du Anspruch auf Schulbeihilfe hast, kannst du mit dem Schulbeihilfenrechner prüfen.
START ist ein Stipendienprogramm, das engagierten Jugendlichen mit Migrationsgeschichte den Maturaabschluss ermöglichen will.