Springe zur Hauptnavigation (1) Springe zur Targetnavigation (2) Springe zur Suche (3) Springe zu den Breadcrumbs (4) Springe zum Inhalt (5) Springe zum Footer (6)

Beihilfen für Schüler:innen

Stellt der Schulbesuch für deine Familie eine finanzielle Belastung dar? Es gibt finanzielle Unterstützungen und die eine oder andere Förderung für den Besuch einer Schule, die du und deine Familie vielleicht in Anspruch nehmen könnt. Welche Arten von Schülerbeihilfen, Förderungen zu Schulfahrten und anderen Beihilfen es gibt, findest du auf dieser Seite.
Sparschwein

Welche Beihilfen gibt es?

Für deinen Schulbesuch kannst du verschiedene Arten von Unterstützungen beanspruchen. Nähere Infos und Voraussetzungen findest du dir hier.

Familienbeihilfe

Die Familienbeihilfe wird monatlich vom Finanzamt ausbezahlt. Anspruchsberechtigt sind:

  • Minderjährige Kinder bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres.
  • Volljährige Kinder in Berufsausbildung oder Studium grundsätzlich bis zur Vollendung des 24. Lebensjahres (eine Verlängerung bei besonderen Umständen ist möglich).

Nähere Infos zur Familienbeihilfe

Schulbeihilfe

Du kannst Schulbeihilfe beantragen, wenn du folgende Voraussetzungen erfüllst:

  • Du bist österreichische/r Staatsbürger:in.

und

  • du besuchst eine mittlere oder höhere Schule ab der 10. Schulstufe.

und

  • du und deine Familie sind sozial bedürftig. 

Weitere Informationen bekommst du beim Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Forschung. Antragsformulare liegen bei deiner Schuldirektion auf. 

Ob du Anspruch auf Schulbeihilfe hast, kannst du mit dem Schulbeihilfenrechner prüfen.

Schülerbeihilfen des Landes OÖ
  • Sprachprojektwochen im Inland: Das Land Oberösterreich unterstützt die Abhaltung von Sprachprojekten mit "native-speakers" im Inland an oberösterreichischen höheren Schulen, Neuen Mittelschulen und polytechnischen Schulen.

     

  • Unter bestimmten Voraussetzungen gibt es mit der Schulveranstaltungshilfe einen Zuschuss zu mehrtägigen Schulveranstaltungen. 
Weitere Förderungen Schulveranstaltungen

Tipp – ergänzend zur Schulveranstaltungshilfe des Landes OÖ bzw. des Bundes können folgende Förderungen beantragt werden:

  • Schulsportwochen 100-er der WKO
    Voraussetzung für den Erhalt dieser Förderung ist der Nachweis sozialer Bedürftigkeit. Der Antrag kann von der Schule oder von den Eltern gestellt werden. Die Förderung beträgt bis zu 100 Euro pro Schüler.
     
  • AK-Klassenfahrtsbonus
    Die AK OÖ entlastet ihre Mitglieder mit dem AK-Klassenfahrtsbonus. Je nach Dauer der Schulveranstaltung können für kostenpflichtige Klassenfahrten einmalig 75 oder 150 Euro für Kinder der 5. bis 9. Schulstufe beantragt werden.
Förderung Nachhilfe

Das Land Oberösterreich unterstützt Familien unter bestimmten Voraussetzungen durch einen Beitrag zu den Nachhilfekosten. Gefördert werden Schüler:innen im Pflichtschulalter von der 1. bis zur 9. Schulstufe. 
Hier geht´s zu den Details: Förderhöhe, Voraussetzungen und Antragstellung

 

Heimbeihilfe

Besuchst du eine Polytechnische, eine mittlere oder höhere Schule ab der 9. Schulstufe? Dann hast du möglicherweise Anspruch auf die Heimbeihilfe. Dafür gibt es einige Voraussetzungen.

  • Du wohnst für den Schulbesuch außerhalb des Wohnortes der Eltern. Außerdem ist dieser Wohnort vom Schulort so weit entfernt, dass der tägliche Hin- und Rückweg für dich nicht zumutbar ist und die Aufnahme in eine gleichartige öffentliche Schule, bei der der Hin- und Rückweg zumutbar wäre, war nicht möglich.

und

  • deine Familie ist sozial bedürftig

und

  • du hast den Schulbesuch, für den Heimbeihilfe beantragt wird, vor Vollendung des 35. Lebensjahres begonnen.

Trifft dies alles bei dir zu, kannst du die Heimbeihilfe beantragen.
Anträge und Merkblätter liegen bei den Schuldirektionen auf. Details über die Voraussetzungen, Höhe der Beihilfe, etc. gibt es beim Bundesministerium.

 

START Stipendium

START ist ein Stipendienprogramm, das engagierten Jugendlichen mit Migrationsgeschichte den Maturaabschluss ermöglichen will.

Beihilfen für Fahrten

Schülerticket und Lehrlingsticket

Das Schülerticket sowie das Lehrlingsticket kannst du für deine Fahrten von deinem Wohnort zur Schule bzw. zum Arbeitgeber nutzen.


Voraussetzungen:

  • Die Freifahrt ist für Schüler:innen bzw. Lehrlinge bis 24 Jahre, für die Familienbeihilfe bezogen wird und die den Selbstbehalt (€ 19,60 pro Schuljahr) einbezahlt haben.
  • Sie berechtigt zu Fahrten zwischen Schulort/Arbeitsplatz und Wohnort an Unterrichtstagen zum Zweck des Schulbesuchs. Alle anderen Fahrten müssen bezahlt werden.

Weitere Informationen erhältst du beim Verkehrsverbund.

Jugendticket-Netz

Besuchst du eine Schule mit Öffentlichkeitsrecht und bist unter 24 Jahre alt? Dann kannst du das Jugendticket-Netz um € 88 (Schuljahr 2024/25) nutzen.

Das Jugendticket-Netz: 

  • berechtigt dich zu Fahrten auf allen OÖVV Linien im oberösterreichischen Verbundraum.
  • Ist gültig an allen Tagen vom 1. September des laufenden Jahres bis zum 30. September des Folgejahres (13 Monate).

Du findest das Antragsformular beim Oberösterreichischen Verkehrsverbund.

Schulfahrtbeihilfe

Kannst du aus irgendeinem Grund die Schülerfreifahrt nicht in Anspruch nehmen? Dann kannst du unter bestimmten Voraussetzungen die Schulfahrtbeihilfe beantragen.

  • Du bzw. deine Familie bekommt die Familienbeihilfe, aber du kannst die Schülerfreifahrt nicht in Anspruch nehmen.
  • Du musst zum Zweck der Ausbildung notwendigerweise in einer Zweitunterkunft außerhalb deines inländischen Hauptwohnortes wohnen. Diese Unterkunft liegt am Schulort oder in der Nähe des Schulortes.
  • Auch bei einem verpflichtenden Praktikum kann die Fahrtenbeihilfe beantragt werden.

Steht dir nachweisbar kein öffentliches Verkehrsmittel zur Verfügung, gibt es Pauschalbeträge, die du beantragen kannst. Die Höhe der Schulfahrtbeihilfe richtet sich hier nach der Entfernung der Wohnung zur Schule.
Details zur Schulfahrtbeihilfe und Voraussetzungen entnimm bitte dem Antragsformular.

Kosten für auswärtigen Schulbesuch

Gibt es im Umkreis des Wohnortes keine entsprechende Ausbildungsmöglichkeit und es wird eine Schule in größerer Entfernung besucht, kann für jedes angefangene Monat ein Freibetrag von € 110 (Stand: 03/2025) monatlich geltend gemacht werden. Dauert die Ausbildung das ganze Kalenderjahr, ist der Freibetrag auch für die Ferien abschreibbar. Die Höhe hängt von der Entfernung der Ausbildungsstätte vom Wohnort ab. Beantragen kann man den Freibetrag mit dem Formular L1k bei der Arbeitnehmerveranlagung.

Das könnte dich auch interessieren...

Broschüren