Beihilfen Studierende
Familienbeihilfe
So lange du dich in einer Berufsausbildung befindest, können deine Eltern (oder ab dem 18. Geburtstag auch du selbst) grundsätzlich bis zu deinem 24. Geburtstag Familienbeihilfe für dich beantragen.
Nähere Infos - auch zu Ausnahmen - findest du auf der Seite oesterreich.gv.at.
Wie erhalte ich Studienbeihilfe oder ein Stipendium?
Informiere dich hier zu den Fakten!
- Wer hat Anspruch auf Studienbeihilfe bzw. Stipendium?
- Welche Voraussetzungen müssen erfüllt werden?
- Höhe der Studienbeihilfe
Achtung
Änderungen, die die Studienbeihilfe betreffen (z.B. Studienwechsel oder Studienunterbrechung) müssen umgehend bekannt gegeben werden, ansonsten kann es zu einem Rückforderungsverfahren kommen!
Mit dem Online Stipendienrechner kannst du prüfen, auf welche staatlichen Leistungen du voraussichtlich Anspruch hast!
Besondere Stipendien/Förderungen
Informiere dich hier über weitere Förderungen oder Stipendien, die für dich eventuell in Frage kommen können:
Für Studierende, die sich vor der ersten Zuerkennung von Studienbeihilfe mindestens vier Jahre zur Gänze selbst erhalten haben.
Studienbeihilfe nach Selbsterhalt
Das SAS ist eine Förderung für Studierende, die sich in der Studienabschlussphase befinden, in den letzten Jahren zumindest teilzeitbeschäftigt waren und die Berufstätigkeit für die Dauer des Studienabschluss-Stipendiums aufgeben.
Studienabschluss-Stipendium
Die Studienförderung berücksichtigt die zusätzliche Belastung für Mütter und Väter und gewährt daher verschiedene begünstigende Regelungen.
Studieren mit Kind
Leistungsstipendien dienen der Anerkennung hervorragender Studienleistungen, mit Förderstipendien werden wissenschaftliche und künstlerische Arbeiten gefördert.
Die Ausschreibung und Zuerkennung erfolgt durch die jeweilige Bildungseinrichtung. Umfassende Infos zu Leistungs- und Förderstipendien bietet dir die Österreichische Hochschülerschaft (ÖH)
Österreichische Datenbank für Stipendien und Forschungsförderung vom österreichischen Austauschdienst OEAD.
Jährlich werden besonders gute Diplomarbeiten, Masterarbeiten und Dissertationen prämiert.
Dr. Erwin Wenzl-Preis
- Für maximal 20 Monate (Pädagogische Hochschulen höchstens 12 Monate) kann eine Beihilfe für einen Aufenthalt im Ausland beantragt werden.
Auslandsbeihilfe - Mit Erasmus absolvieren Angehörige von Hochschulen (Studierende, Lehrende, u. ä.) ein Studium, Praktikum, Unterricht oder eine Fortbildung im Ausland.
Erasmus+-Stipendium - Für Studien, die zur Gänze an einer Universität, Fachhochschule oder Pädagogischen Hochschule in einem EWR-Staat oder in der Schweiz absolviert werden, gibt es das Mobilitätsstipendium
- Das Land OÖ unterstützt Studienaufenthalte, Lehrgänge, Praktika im nicht-deutschsprachigen Ausland.
Internationalisierungsprogramm für Studierende (IPS)
Tipp
Du möchtest dein Studium im Ausland absolvieren? Hol dir weitere Infos im JugendService!
Broschüren
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Alles StudiumInfos rund ums Studium: Studienwahl, Nachholen von Abschlüssen, Förderungen, Vorbereitung Aufnahmetests, Studium im Ausland. (3 MB)
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Bildung im AuslandNeues Land – neue Chance: Infos zu Sprachreisen, Auslandsschuljahr und Studium im Ausland. (2 MB)