Jugendzentren - Schaffung & laufender Aufwand
Ansuchen können...
ein Jugendzentrum oder einen Jugendtreff schaffen wollen
Erhalter eines Jugendzentrums oder Jugendtreffs sind
Die Anträge dafür sind bis spätestens Ende Februar des laufenden Jahres einzubringen.
Förderausmaß Jugendzentrum laufender Aufwand
Personalkosten
Grundsätzlich werden 30 % der Personalkosten/Jahr gefördert, bei einer maximalen Förderhöhe von 12.000 Euro.
Dazu werden aber die Öffnungszeiten in Relation zur Beschäftigung im Verhältnis 1:1,33 gestellt. Das heißt, 29 Öffnungsstunden entsprechen einer Vollzeitanstellung (38,5 Wochenstunden). Für diese gilt ein durchschnittlicher Jahresbruttolohn (inkl. Nebenkosten) von 40.000 Euro als Grundlage der Berechnung. Anhand der Öffnungsstunden ergibt sich nun daraus jener Betrag, der den 30 % als anerkannter Personalkostenanteil zugrunde liegt.
Betriebskosten
500 Euro als Pauschalbetrag für die Betriebskosten/Jahr.
Programm/Veranstaltungen
Förderung: 20 % der Veranstaltungskosten/Jahr max. jedoch 3.200 Euro
Antragsstellung laufender Aufwand
laufender Aufwand JUZ – Formular E14
Für die Beantragung der Förderungen bitte ausschließlich die aktuellen Anträge von unserer Website verwenden.
Die ausgefüllten Anträge können per Mail an geft.post@ooe.gv.at gesendet werden (unterschreiben und einscannen). Eine zusätzliche Versendung per Post ist nicht erforderlich. Nur vollständig ausgefüllte und unterschriebene Ansuchen können von uns weiter bearbeitet werden!
Bitte diesen Ansuchen keine Verwendungsnachweise für die Vorjahresförderung beifügen. Diese Unterlagen in einem gesonderten Mail ebenfalls an geft.post@ooe.gv.at senden.
Förderausmaß Schaffung Jugendzentrum (Investitionen – Neuerrichtung bzw. Renovierung)
Die Höhe der Förderung wird aufgrund intern festgelegter Grundsätze entsprechend der finanziellen Situation des Förderwerbers und sonstiger aktueller Schwerpunktsetzungen der Jugendarbeit bzw. der budgetären Möglichkeiten des Landes OÖ festgelegt.
Antragsstellung Schaffung Jugendzentrum
Schaffung JUZ – Formular E-16 (diesem Formular sind folgende Unterlagen anzuschließen: Kostenschätzung bzw. Kostenvoranschläge, Finanzierungsplan, Pläne und Nutzungskonzept)
Für die Beantragung der Förderungen bitte ausschließlich die aktuellen Anträge von unserer Wesbite verwenden.
Die ausgefüllten Anträge können per Mail an geft.post@ooe.gv.at gesendet werden (unterschreiben und einscannen). Eine zusätzliche Versendung per Post ist nicht erforderlich. Nur vollständig ausgefüllte und unterschriebene Ansuchen können von uns weiter bearbeitet werden!
Bitte diesen Ansuchen keine Verwendungsnachweise für die Vorjahresförderung beifügen. Diese Unterlagen in einem gesonderten Mail ebenfalls an geft.post@ooe.gv.at senden.
Richtlinie Jugendzentren und Jugendtreffs
Richtlinien & Informationen zur Vergabe von Landesförderungen
Förderhinweis: Logo
Bei sämtlichen Veröffentlichungen ist in geeigneter Weise auf die Förderung des Landes Oberösterreich hinzuweisen. Das zu verwendende Logo ist auf der Startseite der Organisation zu veröffentlichen, welches unter Presse & Downloads heruntergeladen werden kann.