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Jugendzentren - Schaffung & laufender Aufwand

Trägerorganisationen von Jugendzentren - wie Vereine und Pfarren - können für die Schaffung sowie den Betrieb eines Jugendzentrums eine Förderung beantragen.

Ansuchen können...

Vereine bzw. Pfarren die...

ein Jugendzentrum, einen -treff oder einen Jugendraum schaffen wollen

Vereine bzw. Pfarren die...

Erhalter eines Jugendzentrums, -treffs oder eines Jugendraums sind 

Frist

Die Anträge dafür sind bis spätestens Ende Februar des laufenden Jahres einzubringen.

Förderausmaß Jugendzentrum laufender Aufwand

Personalkosten
Grundsätzlich werden 20 % der Personalkosten gefördert, bei einer maximalen Förderhöhe von 6.400 Euro.
Dazu werden aber die Öffnungszeiten in Relation zur Beschäftigung im Verhältnis 1:1,33 gestellt. Das heißt, 29 Öffnungsstunden entsprechen einer Vollzeitanstellung (38,5 Wochenstunden). Für diese gilt ein durchschnittlicher Jahresbruttolohn (incl. Nebenkosten) von 40.000 Euro als Grundlage der Berechnung. Anhand der Öffnungsstunden ergibt sich nun daraus jener Betrag, der den 20 % als anerkannter Personalkostenanteil zugrunde liegt. 

Betriebskosten
300 Euro als Pauschalbetrag für die Betriebskosten/Jahr.

Programm/Veranstaltungen
Förderung: 20 % der Veranstaltungskosten/Jahr max. jedoch 3.200 Euro
 

Förderausmaß Schaffung Jugendzentrum (Investitionen – Neuerrichtung bzw. Renovierung)

Die Höhe der Förderung wird aufgrund intern festgelegter Grundsätze entsprechend der finanziellen Situation des Förderwerbers und sonstiger aktueller Schwerpunktsetzungen der Jugendarbeit bzw. der budgetären Möglichkeiten des Landes OÖ festgelegt.

Richtlinien & Informationen zur Vergabe von Landesförderungen

Antragsformular

Verwendungsnachweis

Bild von Andrea Hörschläger
Andrea Hörschläger
Rechnungsdienst