Volljährigkeit

Das ändert sich:
Es gelten nun die Bestimmungen nach dem Arbeits- und Sozialrecht für Erwachsene statt dem Kinder- und Jugendbeschäftigungsgesetz (KJBG).
Wenn du eine Straftat begehst, gilt nun das Erwachsenenstrafrecht anstatt dem Jugendstrafrecht.
Du darfst ab jetzt auch ohne Zustimmung der Eltern heiraten.
Du bist voll geschäftsfähig und darfst nun alle Geschäfte und Vertragsabschlüsse ohne Zustimmung der Erziehungsberechtigten durchführen.
Die Obsorge, oder auch Sorgepflicht genannt, der Erziehungsberechtigten erlischt.
Deine Eltern müssen so lange Unterhalt für dich zahlen, bis du selbsterhaltungsfähig bist. Das bist du, wenn du ein monatliches Einkommen von mindestens € 1.273,99 pro Monat (Stand: Jänner 2025) hast.
Als männlicher österreichischer Staatsbürger musst du in dem Jahr, in dem du 18 Jahre alt wirst, zur Stellung. Dort wird deine Tauglichkeit festgestellt.
Du darfst ohne Einwilligung der Eltern von zu Hause ausziehen und dort wohnen, wo du gerne möchtest.
Welche Altersstufen gibt es in Österreich?
- Kind: bis zum 7. Geburtstag
- Unmündig minderjährig: 7 bis 14 Jahre (du bist nicht strafbar)
- Mündig minderjährig: 14 bis 18 Jahre (ab jetzt kann man dich strafen)
- Volljährig: ab dem 18. Geburtstag
Broschüre
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Endlich 18 - was ändert sich?Mit der Volljährigkeit ändert sicher einiges – es ergeben sich neue Rechte, aber auch Pflichten. (1 MB)