Integration
Infos zum Thema Asyl
Weltweit sind etwa 100 Millionen Menschen auf der Flucht, also rund elfmal so viele Menschen, wie in Österreich wohnen. Die Mehrheit von ihnen findet Zuflucht in sicheren Teilen des eigenen Landes oder in Flüchtlingslagern der Nachbarländer. Manchmal herrschen jedoch auch dort schlimme Bedingungen, weshalb einige Menschen den oftmals beschwerlichen Weg nach Europa auf sich nehmen, mit der Hoffnung auf Asyl und eine bessere Zukunft.
Diese und andere Begriffe hat das Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl in einer Sammlung zusammengefasst.
Zahlen und Daten zum Thema Flucht finden sich auf der Homepage des UNHCR.
Bildung und Schule
Asylwerber:innen haben je nach Alter und Status ihres Verfahrens unterschiedliche Möglichkeiten in Österreich, eine Ausbildung zu beginnen.
Wie alle anderen Kinder in Österreich im schulpflichtigen Alter haben auch Kinder, die um Asyl angesucht haben, das Recht und sogar die Pflicht, die Schule zu besuchen.
Schule
UNHCR Österreich hat gemeinsam mit Expert:innen und Flüchtlingen aus Syrien, Afghanistan und dem Irak ein Infoheft „Einfach erklärt! Schule und Ausbildung in Österreich“ entwickelt - mit folgendem Ziel: Du kannst damit das österreichische Schulsystem leichter verstehen und die richtige Ausbildungswahl treffen. Die Broschüre hilft dir und anderen jungen Flüchtlingen, sich im österreichischen Schul- und Bildungssystem zu orientieren.
Verpflichtendes Integrationsjahr
Das Integrationsjahr dauert grundsätzlich ein Jahr und besteht aus mehreren Modulen. Wichtig dabei ist, dass du nicht alle Module ablegen musst. Diese Angebote stehen dir zur Verfügung: Kompetenzclearing, Deutschkurse ab Sprachniveau A2, Unterstützung bei der Anerkennung von Qualifikationen, Werte- und Orientierungskurse, Berufsorientierung und Bewerbungstraining, Arbeitsvorbereitungsmaßnahmen.
Die Abwicklung des Integrationsjahres wurde dem Arbeitsmarktservice (AMS) übertragen. Du kannst am Integrationsjahr des AMS teilnehmen, wenn du nicht mehr schulpflichtig bist, bereits Deutschkenntnisse auf Sprachniveau A1 hast und arbeitsfähig bist.
Rechtliche Infos für Multiplikatoren:
Das Integrationsjahrgesetz regelt die Eingliederung von Asylberechtigten und subsidiär Schutzberechtigten in den Arbeitsmarkt. Außerdem regelt das Gesetz die Vorbereitung der Arbeitsmarktintegration von Asylwerber:innen, bei denen die Zuerkennung von Asyl sehr wahrscheinlich ist.
Seit dem 1.1.2018 gilt das Gesetz auch für Asylsuchende mit hoher Anerkennungswahrscheinlichkeit, die nach dem 31.3.2017 internationalen Schutz beantragt haben. Das Bundesministerium für Inneres definiert einmal jährlich die Personengruppen mit hoher Anerkennungswahrscheinlichkeit.
Basisbildung / Deutschkurse / Pflichtschulabschluss
Du bist Asylwerberin oder Asylwerber und nicht mehr schulpflichtig? Dann hast du die Möglichkeit, Kurse zur Basisbildung und Deutschkurse zu besuchen. Außerdem gibt es für dich die Möglichkeit, den Pflichtschulabschluss nachzuholen.
Basisbildungskurse werden meist im Bereich Lesen & Schreiben, Mathematik, Englisch und im Umgang mit dem Computer angeboten:
- Zentrale Beratungsstelle: Angebote im Bereich Basisbildung und Deutschkurse.
- Deutschkurse in Linz: Eine Übersicht der Stadt Linz über angebotene Deutschkurse.
Als Asylwerber:in hast du unter bestimmten Voraussetzungen die Möglichkeit, den Pflichtschulabschluss in Österreich nachzuholen. Ein positiver Mittelschullabschluss wird von vielen Firmen vor dem Beginn einer Lehrausbildung vorausgesetzt. Hier findest du einen Überblick über Vorbereitungslehrgänge.
Migrare bietet dir kostenlose, mehrsprachige Information, Beratung und ggf. Begleitung im gesamten Anerkennungs- bzw. Bewertungsverfahren von im Ausland erworbenen Abschlüssen an. www.migrare.at
Hier findet man ein Vorbereitungsprogramm für Flüchtlinge auf ein ordentliches Studium.
Arbeit und Beschäftigung
Als asylwerbende Person ist für die Aufnahme einer Beschäftigung eine Beschäftigungsbewilligung erforderlich. Bevor diese ausgestellt werden kann, prüft das AMS in jedem Einzelfall, ob Inländer:innen, EWR-Bürger:innen oder fortgeschritten integrierte Ausländer:innen vorgemerkt sind, die bereit und qualifiziert sind, die betreffende Arbeitsstelle anzutreten.
Neben einer Beschäftigung mittels Beschäftigungsbewilligung gibt es noch erlaubte Tätigkeiten, für welche diese Bewilligung nicht erforderlich ist.
Was ist erlaubt?
Erlaubt sind nur Saisonbeschäftigung und Erntearbeit. Eine weitere Möglichkeit ist die sogenannte gemeinnützige Beschäftigung, die mit einem geringen Anerkennungsbeitrag abgegolten wird bzw. Tätigkeiten über den Dienstleistungsscheck (Arbeitsverhältnis in privaten Haushalten). Weitere Infos dazu findest du über das AMS.
Engagiere dich freiwillig!
Du möchtest dich für geflüchtete Menschen engagieren? Es gibt viele verschiedene Initiativen und Projekte, wo du mithelfen kannst:
- Freiwillige Initiativen in OÖ - Gemeinsam für geflüchtete Menschen
Tipp
In vielen Gemeinden gibt es bereits Freiwilligenprojekte und andere Möglichkeiten, wo du dich engagieren kannst. Frag‘ doch am besten gleich mal nach. Weitere Infos zum Thema findest du auf der Seite Freiwillige Einsätze im Inland.
Du möchtest mehr Information zum Thema? Dir ist etwas unklar? Melde dich gerne im JugendService in deiner Nähe.