Bundesheer – Das erwartet dich
Stellung (Musterung)
Die Stellung dient der Feststellung deiner Tauglichkeit für den Dienst beim österreichischen Bundesheer oder Zivildienst.
Hinweis
Bereits bei der Stellung hast du die Möglichkeit, deinen Wunsch für einen Einberufungsort, eine bestimmte Waffengattung oder einen Einberufungstermin zu äußern.
Was bedeutet „Stellungspflicht“?
Männliche österreichische Staatsbürger sind ab dem 17. Geburtstag stellungspflichtig. Trifft das auf dich zu, bekommst du zwischen deinem 17. und 18. Geburtstag eine persönliche Einladung eingeschrieben per Post vom Militärkommando. In diesem Schreiben erfährst du das Datum und den Ort der Stellung und bekommst weitere Infos.
Möchtest du den Grundwehrdienst vorzeitig leisten (ab dem 17. Lebensjahr möglich), kannst du dich bei der Ergänzungsabteilung des Bundesheeres freiwillig zur Stellung (und vorzeitigen Einberufung) melden.
Achtung!
Die Stellung ist verpflichtend. Kommst du der Einladung nicht nach, musst du mit strafrechtlichen Konsequenzen rechnen.
Wenn ein triftiger Grund vorliegt (Krankheit, Lehrabschlussprüfung, Matura), kann dein Stellungstermin auch verschoben werden. Ist das der Fall, dann melde dich bei der Ergänzungsabteilung des Bundesheeres. Hierfür benötigst du das Formular „Ersuchen um Verlegung eines Stellungstermines“. Vergiss nicht, einen Nachweis (Bestätigung, ärztliches Attest) vorzulegen.
Wann ist mein Stellungstermin?
Du wirst in diesem Jahr stellungspflichtig und möchtest jetzt schon wissen, wann der Stellungstermin für deinen Bezirk/Wohnort ist? Die Termine für 2024 findest du in der Stellungskundmachung des Landesmilitärkommandos Oberösterreich.
Was erwartet mich bei der Stellungsuntersuchung?
Die Stellungsuntersuchung dauert in der Regel zwei Tage und beinhaltet Gesundheitschecks, die Überprüfung deiner körperlichen und geistigen Fitness sowie psychologische Tests. Dabei wird festgestellt, ob du für den Wehrdienst geeignet bist.
Auf der Webseite des Bundesheeres findest du eine Checkliste, in der alle wichtigen Dinge aufgelistet sind, die du für die Untersuchung benötigst.
Tipp
Wenn du dich schon vor der Stellung entschlossen hast Zivildienst zu leisten, kannst du das Formular Zivildiensterklärung direkt bei der Untersuchung vor Ort abgeben.
Tauglichkeit
Direkt im Anschluss an die Stellung wirst du über die Untersuchungsergebnisse informiert.
Es gibt 3 Tauglichkeitsstufen:
- Tauglich/Teiltauglich: Du erhältst die Tauglichkeitsbescheinigung und bist verpflichtet, Wehr- oder Zivildienst zu leisten. Wenn du eine leichte Einschränkung hast bzw. teiltauglich bist, kannst du trotzdem eine für dich passende Tätigkeit im Wehr- oder Zivildienst ausüben. Einsatzbereiche sind beispielsweise Büros, Küchen oder IT-Abteilungen.
- Vorübergehend untauglich: Du bist derzeit nicht tauglich und wirst nach einer bestimmten Frist neuerlich zur Stellungsuntersuchung geladen.
- Untauglich: Du bist aus körperlichen oder geistigen Gründen nicht für den Wehr- oder Zivildienst geeignet und wirst auch nicht einberufen.
Als Frau zum Bundesheer
Für Frauen gibt es zwar keine Stellungspflicht, allerdings hast du die Möglichkeit dich freiwillig zu melden und eine Eignungsprüfung zu absolvieren. Mehr dazu findest du auf der Homepage des Bundesheeres.
Wehrpflicht aufschieben?
Ein Aufschub ist nur dann möglich, wenn durch den Grundwehrdienst ein bedeutender Nachteil in einer Schul- oder Berufsausbildung für dich entsteht. Den Antrag dafür solltest du noch vor dem Einberufungsbefehl stellen, da dieser sonst abgelehnt werden könnte. Wende dich dafür an die Ergänzungsabteilung des Bundesheeres.
Grundwehrdienst (Präsenzdienst)
Wenn du bei der Stellung tauglich bist, erhältst du einen Einberufungsbefehl. Das bedeutet, dass du den Dienst beim Bundesheer antreten musst. Der Grundwehrdienst dauert 6 Monate. In dieser Zeit besteht kein Anspruch auf Urlaub.
Ausbildungsdienst
Du hast auch die Möglichkeit, dich nach einer freiwilligen Meldung für mindestens ein Jahr beim österreichischen Bundesheer zu verpflichten.
Was erwartet mich beim Grundwehrdienst?
Nach einer Grundausbildung wirst du einer (im Normalfall deiner Ausbildung entsprechenden) Verwendung zugeteilt. Die Aufgaben im österreichischen Bundesheer sind vielfältig und reichen von der Grenzsicherung über Katastrophenhilfe im In- und Ausland bis hin zu Friedenssicherungsmissionen der Vereinten Nationen. Für Auslandseinsätze dürfen Grundwehrdiener allerdings nicht eingesetzt werden.
Im JugendService finden immer wieder Infonachmittage zu Stellung, Zivildienst, Bundesheer statt. Unser Experte beantwortet deine Fragen und gibt Tipps und Infos. Ruf an oder schau vorbei! Aktuelle Termine findest du auf der Überblicksseite zu Pflicht- und Freiwilligendienst.
Broschüre
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WehrpflichtInfos zu Wehrpflicht, Stellung, Grundwehrdienst, Orientierung, Zivildiensterklärung, Zuweisung, Rechte und Pflichten, etc. (2 MB)