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Bundesheer – Das erwartet dich

In dem Kalenderjahr, in dem du deinen 18. Geburtstag feierst, bekommst du die Einladung zur Stellung. Spätestens dann wird sich für dich die Frage stellen, wie du deiner Wehrpflicht nachkommen möchtest. Grundwehrdienst, Zivildienst oder Freiwilligendienst im In- oder Ausland? Was dich bei der Stellung und beim Grundwehrdienst erwartet, erfährst du bei uns.
Flagge Österreichs auf Militäruniform

Was bedeutet "Stellungspflicht"?

Die Stellungspflicht ist die gesetzliche Verpflichtung für männliche Staatsbürger, sich einer ärztlichen und psychologischen Untersuchung (= Stellung) zu unterziehen. Zwischen deinem 17. und 18. Geburtstag bekommst du vom Militärkommando eine Einladung eingeschrieben per Post. In diesem Schreiben erfährst du das Datum und den Ort der Stellung sowie weitere Infos.

Möchtest du den Grundwehrdienst vorzeitig leisten (ab dem 17. Lebensjahr möglich), kannst du dich bei der Ergänzungsabteilung des Bundesheeres  freiwillig zur Stellung (und vorzeitigen Einberufung) melden. 

Stellung

Die Stellung dient der Feststellung deiner körperlichen und geistigen Eignung für den Dienst beim österreichischen Bundesheer oder dem Zivildienst. Sie dient als Grundlage für die Entscheidung, ob du tauglich bist.

Wann ist mein Stellungstermin?

Du wirst in diesem Jahr stellungspflichtig und möchtest jetzt schon wissen, wann der Stellungstermin für deinen Bezirk/Wohnort ist? Die Termine findest du in den vorläufigen Stellungsplänen des Bundesheeres.

Was erwartet mich bei der Stellungsuntersuchung?

Die Stellungsuntersuchung dauert in der Regel zwei Tage und beinhaltet Gesundheitschecks, die Überprüfung deiner körperlichen und geistigen Fitness sowie psychologische Tests. Dabei wird festgestellt, ob du für den Wehrdienst geeignet bist. 

Auf der Webseite des Bundesheeres findest du alle Infos zur Stellung sowie eine Checkliste, in der alle wichtigen Dinge aufgelistet sind, die du für die Untersuchung benötigst. 

Tauglichkeit

Direkt im Anschluss an die Stellung wirst du über die Untersuchungsergebnisse informiert.

Es gibt 3 Tauglichkeitsstufen:

  • Tauglich/Teiltauglich: Du erhältst die Tauglichkeitsbescheinigung und bist verpflichtet, Wehr- oder Zivildienst zu leisten. Wenn du eine leichte Einschränkung hast bzw. teiltauglich bist, kannst du trotzdem eine für dich passende Tätigkeit im Wehr- oder Zivildienst ausüben. Einsatzbereiche sind beispielsweise Büros, Küchen oder IT-Abteilungen.
  • Vorübergehend untauglich: Du bist derzeit nicht tauglich und wirst nach einer bestimmten Frist neuerlich zur Stellungsuntersuchung geladen.
  • Untauglich:  Du bist aus körperlichen oder geistigen Gründen nicht für den Wehr- oder Zivildienst geeignet und wirst auch nicht einberufen.  

Als Frau zum Bundesheer

Für Frauen gibt es zwar keine Stellungspflicht, allerdings hast du die Möglichkeit dich freiwillig zu melden und eine Eignungsprüfung zu absolvieren. Mehr dazu findest du auf der Homepage des Bundesheeres.

Grundwehrdienst (Präsenzdienst)

Wenn du bei der Stellung tauglich bist, erhältst du einen Einberufungsbefehl. Das bedeutet, dass du den Dienst beim Bundesheer antreten musst. Der Grundwehrdienst dauert 6 Monate. In dieser Zeit besteht kein Anspruch auf Urlaub.

Was erwartet mich beim Grundwehrdienst?

Nach einer Grundausbildung wirst du einer (im Normalfall deiner Ausbildung entsprechenden) Verwendung zugeteilt. Die Aufgaben im österreichischen Bundesheer sind vielfältig und reichen von der Grenzsicherung über Katastrophenhilfe im In- und Ausland bis hin zu Friedenssicherungsmissionen der Vereinten Nationen. Für Auslandseinsätze dürfen Grundwehrdiener allerdings nicht eingesetzt werden.

Grundwehrdienst aufschieben?

Ein Aufschub ist nur dann möglich, wenn durch den Grundwehrdienst ein bedeutender Nachteil in einer Schul- oder Berufsausbildung für dich entsteht. Den Antrag dafür solltest du noch vor dem Einberufungsbefehl stellen, da dieser sonst abgelehnt werden könnte. Wende dich dafür an die Ergänzungsabteilung des Bundesheeres

Noch Fragen?

Im JugendService finden immer wieder Infonachmittage zu Stellung und Wehrpflicht statt. Unser Experte beantwortet deine Fragen und gibt Tipps und Infos. Ruf an oder schau vorbei!