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Beihilfen für Lehrlinge

Es gibt unterschiedliche Förderungen und Beihilfen, um eine Lehrausbildung zu erleichtern. Manchmal gibt es besondere Belastungen, zum Beispiel einen weiten Anreiseweg zum Ausbildungsbetrieb oder zur Berufsschule. In Fällen wie diesen gibt es verschiedene Beihilfen und Förderungen für Lehrlinge, aber auch für Eltern und Ausbildungsbetriebe.
Hände öffnen eine Lederbrieftasche mit Euro-Banknoten darin

Welche Arten von Förderungen, Beihilfen und finanziellen Unterstützungen gibt es?

Je nach Art der finanziellen Belastung gibt es bestimmte Beihilfen oder Förderungen. Diese müssen bei der jeweiligen Förderstelle von dir beantragt werden. Schau am besten auf der Homepage der jeweiligen Förderstelle, welche Voraussetzungen du erfüllen musst. 

Tipp

Es gibt auch die Möglichkeit, im Zuge der Arbeitnehmerveranlagung (Lohnsteuerausgleich) ab März des Folgejahres bestimmte finanzielle Belastungen „abzusetzen“. Damit verringert sich dein steuerpflichtiges Einkommen, wodurch du zu viel gezahlte Lohnsteuer vom Finanzamt wieder zurückbekommst.

Es gibt unterschiedliche Beihilfen und finanzielle Unterstützungen, die von dir selbst, deinen Eltern oder deiner Ausbildungsbetrieb beantragt werden können. Klick' dich durch!

Beihilfen und Förderungen für dich als Lehrling

Du kannst als Lehrling oder auch als Bewerber:in direkt folgende Förderungen oder Beihilfen beantragen:

Negativsteuer

Für Lehrlinge in einem aufrechten Lehrverhältnis. Hier bekommst du einen gewissen Prozentsatz der gezahlten Sozialversicherung zurück. Informationen bekommst du bei deinem zuständigen Finanzamt oder bei der Arbeiterkammer.

START-Stipendium

Das START-Stipendium unterstützt engagierte Jugendliche mit Migrationshintergrund, die Lehre mit Matura anstreben.

Vorstellungsbeihilfe

Das Arbeitsmarktservice unterstützt Lehrstellensuchende durch einen teilweisen Ersatz der Kosten, die im Rahmen von überregionalen Vorstellungsterminen für Fahrten bzw. für Unterkunft und Verpflegung anfallen. Eine finanzielle Notlage muss gegeben sein und die Beantragung vor dem Vorstellungstermin erfolgen!

Förderungen und Beihilfen zu Ausbildungskosten

Folgende Förderungen und Beihilfen gibt es in Bezug auf Aufwendungen, die mit Ausbildungskosten verbunden sind:

Bildungskonto des Landes OÖ

Eine Förderung der Landesregierung OÖ für Bildungsmaßnahmen während und nach der Lehre.

Förderungen der Wirtschaftskammer

Unterschiedliche Förderungen für Firmen (z.B. Basisförderung, Förderungen bei Lernschwierigkeiten, z.B. Nachhilfe) oder für Lehrlinge (z.B. Vorbereitungskurs zur Lehrabschlussprüfung) gibt es bei der Wirtschaftskammer.

Förderungen und Pflichtbeiträge für Ausbildungsbetriebe

Für Betriebe gibt es gewisse Pflichtbeiträge, die für Lehrlinge zu bezahlen sind. Es gibt aber auch Förderungen, über die du Firmen informieren kannst, um deine Aufnahmechancen zu erhöhen.

Internatskosten

Seit 2018 haben alle Betriebe die in einem Lehrlingshaus bzw. Internat während des Berufsschulbesuchs ihrer Lehrlinge entstehenden Kosten zu tragen. Auch bei Unterbringung in einem anderen Quartier sind die Kosten vom Lehrbetrieb bis zu der Höhe zu ersetzen, die bei einer Unterbringung im Lehrlingshaus bzw. Internat entstanden wären. Diese Kosten können aber durch die Wirtschaftskammer (WKO) gefördert werden.

AMS-Förderung für Lehrlinge

Betriebe mit Lehrlingen mit verlängerter Lehre oder Teilqualifizierung, Mädchen und Frauen in Berufen mit geringem Frauenanteil, Lehrlingen, die am Arbeitsmarkt benachteiligt sind, Erwachsenen, die durch die Lehre ihre Berufschancen verbessern und Erwachsenen, die die Schule abgebrochen haben, können eine Förderung beim Arbeitsmarktservice (AMS) beantragen.

Beihilfen und Förderungen zu Fahrtkosten

Bezogen auf Fahrtkosten gibt es folgende Beihilfen und Absetzmöglichkeiten:

Entfernungsbeihilfe

Für Lehrlinge, wenn ihnen ein näher gelegener zumutbarer Ausbildungsplatz nicht vermittelt werden kann, sie aber bereit sind, eine weiter entfernte Ausbildungsstelle anzunehmen. Die Beihilfe ist an ein Beratungsgespräch bei der regionalen AMS-Geschäftsstelle gebunden und muss VOR Beginn der Beschäftigung beantragt werden.

Fahrtenbeihilfe

Eine Beihilfe vom Bundeskanzleramt für Lehrlinge, die die Freifahrt nicht in Anspruch nehmen können und für Fahrten von mindestens 2 km (dies gilt nicht für Lehrlinge mit Beeinträchtigung), wenigstens 3-mal pro Woche.

Fahrten von/zur Berufsschule

Wohnst du während deiner Berufsschulzeit im Internat, gibt es für die Fahrten am Wochenende die Schulfahrtbeihilfe, pendelst du jeden Tag, die Schülerfreifahrt.

Fernpendlerbeihilfe

Für regelmäßige, direkte Fahrten zwischen Hauptwohnsitz und Arbeitsstätte, Entfernung mindestens 25 km, kannst du die Fernpendlerbeihilfe beim Land OÖ beantragen.

Jugendticket-Netz

Das Jugendticket gibt es beim OÖ Verkehrsverbund um € 82 (Schuljahr 2023/24) für Lehrlinge bis 24 Jahre und berechtigt zu Fahrten in OÖ an allen Tagen vom 1. September des laufenden Jahres bis zum 30. September des Folgejahres.

Hast du für die Berufsschulzeit Anspruch auf Schulfahrtbeihilfe, kannst du die Kosten für das Jugendticket-Netz abzüglich des Selbstbehaltes rückfordern.

Wenn du deinen Wohnsitz in OÖ, deine Lehrstelle oder die Berufsschule aber in Salzburg, Niederösterreich oder der Steiermark hast, kannst du eventuell auch das dortige Jugendticket in Anspruch nehmen.

Lehrlingsfreifahrt

Für Fahrten zur und von der betrieblichen Ausbildungsstätte für Lehrlinge. Gilt nicht für die Berufsschulzeit! Selbstbehalt € 19,60 pro Lehrjahr. Antragsformulare gibt es bei den Verkehrsunternehmen, z.B. dem OÖ Verkehrsverbund.

Mobilitätsbonus

Für Lehrlinge in OÖ bis 24 Jahre, die ein Jugendticket-Netz oder Klimaticket haben, gibt es den 100€ AK Mobilitätsbonus.

Absetzmöglichkeiten sowie Beihilfen für Eltern

Auch Eltern haben verschiedene Möglichkeiten gewisse Beträge bei der Arbeitnehmerveranlagung geltend zu machen bzw. Beihilfen während der Ausbildungsdauer eines Kindes zu beantragen:

Familienbeihilfe

Die Familienbeihilfe kann auch während der Lehrzeit bis zum vollendeten 24. Lebensjahr weiterhin bezogen werden. Dies gilt für jegliche Form der Ausbildung.

Lohnsteuerfreibetrag für die Berufsausbildung eines Kindes

Für Eltern von Lehrlingen bei Berufsausbildung des Kindes außerhalb des Wohnortes, wenn im Umkreis von 80 km keine entsprechende Ausbildungsmöglichkeit besteht. Dies gilt auch für die Berufsschulzeit! Zu beantragen beim Wohnsitzfinanzamt.

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