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LandesJugendBeirat

Oberösterreichs Jugendorganisationen leisten einen wichtigen Beitrag in der Jugendarbeit. Der LandesJugendBeirat bietet für mehr als 30 große oberösterreichische Vereine und Gruppen eine Möglichkeit zu Austausch und Förderung.

Grundsätzliches

Der Landesjugendbeirat wurde 1998 mit Beschluss der Oö. Landesregierung eingerichtet. Er besteht derzeit aus 35 großen Jugendorganisationen.
Im Beitrat sind ohne Stimmrecht zwei Regierungsmitglieder vertreten. Das für die "Jugendbetreuung und -förderung" zuständige Regierungsmitglied und das für die Kinder- und Jugendhilfe zuständige Regierungsmitglied.

Den Vorsitz führt laut Statut die Leitung des Jugendreferates des Landes OÖ, die Stellvertretung wird aus der Mitte der Jugendorganisationen gewählt. Geschäftsstelle ist das Jugendreferat des Landes OÖ.

Vorsitz: Mag.a Christa Pacher, Jugendreferat des Landes OÖ.
Vorsitz-Stellvertretung: Manuel Lanzerstorfer, Landjugend OÖ.
Geschäftsstelle: Jugendreferat des Landes OÖ., Bahnhofplatz 1, 4021 Linz

Beitritt

Wenn Sie mit Ihrer Organisation dem LandesJugendBeirat beitreten möchten, müssen folgende Kriterien laut Statut erfüllt werden:

  • Selbstständige Oö. Landesorganisation (Vereinsregisterauszug) 
  • mindestens 3-jähriger Bestand der Selbigen sowie 
  • Vorweis von Unterlagen, die kontinuierliche Aktivitäten in der außerschulischen Jugendarbeit nachweisen
  • (Gruppen-)Struktur in mindestens 5 Bezirken bzw. Statutarstädten in Oberösterreich 
  • vorbehaltslose Distanz zu gewalttätigen, fremdenfeindlichen oder rassistischen, sexistischen bzw. diskriminierenden Vorgangsweisen jedweder Art
  • Bekenntnis zur Demokratie
  • demokratischer Aufbau, der durch Organisationsrichtlinien etc. nachzuweisen ist

Werden alle Voraussetzungen erfüllt, können Sie einen formlosen Antrag (inkl. Darstellung der Struktur, um die Kriterienerfüllung nachvollziehen zu können) über das Jugendreferat des Landes OÖ stellen.
Folgende Unterlagen sind beizulegen: Antrag, Vereinsregisterauszug, Statuten, Nachweis der Aktivitäten;

Über die Aufnahme entscheidet die Oö. Landesregierung.