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Studieren ohne Matura

In der Regel wird mit der Reifeprüfung oder Matura die Berechtigung für ein Studium an Universitäten, Fachhochschulen oder Hochschulen erlangt. Allerdings gibt es auch die Möglichkeit ohne Matura zu studieren - und zwar mit der Ablegung einer Studienberechtigungsprüfung, einer Aufnahmeprüfung oder der Absolvierung eines Studienbefähigungslehrgangs.
fröhliche junge Frau, die sich an der Universität bewirbt

Studienberechtigungsprüfung

Die Berechtigung für ein bestimmtes Studium kann durch eine erfolgreich abgelegte Studienberechtigungsprüfung – abgestimmt auf die gewählte Studienrichtung - erlangt werden. Ein späterer Studienwechsel ist nur eingeschränkt innerhalb der gewählten Fachrichtung möglich. 

Allgemeine Voraussetzungen:

  • Mindestalter von 20 Jahren
  • Berufliche oder außerberufliche Vorbildung (auf die gewählte Studienrichtung bezogen; kann ev. nachgeholt werden)
  • Staatsbürgerschaft eines EWR-Mitgliedsstaates (bzw. Zulassung gemäß Personengruppenverordnung)

Die Vorbereitung auf die Studienberechtigungsprüfung kann im Selbststudium oder in Vorbereitungslehrgängen erfolgen. Sie besteht aus 5 Prüfungen, die von der jeweiligen Bildungsstätte festgelegt werden und die sich nach dem angestrebten Studium richten. Deshalb ist es notwendig, rechtzeitig mit der aufnehmenden Studienrichtung der gewählten Universität oder Pädagogischen Hochschule Kontakt aufzunehmen.

Studium, das keine Matura voraussetzt

Bei manchen Bildungseinrichtungen ist es auch möglich ohne Matura, aber mit entsprechender beruflicher Erfahrung und/oder Einstiegsprüfung eine akademische Laufbahn einzuschlagen. In Oberösterreich geht dies bei folgenden Institutionen:

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