Sex – Was ist erlaubt?
![zwei Finger mit Gesichtern eines liebenden Paares](/fileadmin/_processed_/a/f/csm_AdobeStock_410422803_2728528805.jpg)
Ab wann darf man was?
Sexuelle Handlungen mit Geschlechtsverkehr sind ab 14 Jahren erlaubt, wenn alle Beteiligten mit der Handlung einverstanden sind. Und auch dann, wenn du oder dein:e Freund:in 13 Jahre alt und die andere Person nicht mehr als bis zu 3 Jahre älter.
Zum Beispiel:
- JA Du bist 14 Jahre alt, dein:e Partner:in ist 18.
- JA Du bist 13 Jahre alt, dein:e Partner:in ist 15.
- NEIN Du bist 13 Jahre alt, dein:e Partner:in ist 17.
Ausnahme
Bist du zwischen 14 und 16 Jahre alt und hast eine/n erheblich ältere/n Sexualpartner:in, könnte sich diese Person strafbar machen, wenn sie deine „Unreife für sexuelle Handlungen ausnützt“.
Was ist mit Küssen & Co.?
Laut Gesetz sind sexuelle Handlungen ohne Geschlechtsverkehr erlaubt, wenn die jüngere Person mindestens 12 Jahre alt und die andere nicht mehr als bis zu 4 Jahre älter ist. Erlaubt sind also sexuelle Handlungen ohne den eigentlichen Geschlechtsverkehr, wie zum Beispiel Zungenküsse, Streicheln oder Petting.
Beispiel:
- JA Du bist 12 Jahre alt, dein:e Partner:in ist 15.
- NEIN Du bist 12 Jahre alt, dein:e Partner:in ist 17.
Was ist verboten?
Folgende Situationen sind gesetzlich verboten und können strafrechtlich verfolgt werden:
- Sexuelle Kontakte zwischen Minderjährigen (unter 18) und Autoritätspersonen wie z.B. Lehrkräften oder Trainer:innen.
- Sex mit Minderjährigen, wenn dabei Nacktbilder gemacht werden.
- Sex mit Minderjährigen, für den bezahlt wird (Prostitution).
- Sex mit einer Person, die schläft, bewusstlos oder sonst wehrlos ist.
- Sex, zu dem jemand durch Drohungen oder Gewalt gezwungen wird.
- Sex mit einer Person, die das nicht möchte.
Broschüre
-
Erster Sex & große LiebeDie Infobroschüre „Erster Sex und große Liebe“ bietet dir Antworten auf Fragen rund um Liebe, Sex, Verhütung, Gefühle und Beziehungen. (3 MB)