Sex – Was ist erlaubt?
Ab wann darf man was?
Sexuelle Handlungen mit Geschlechtsverkehr sind ab 14 Jahren erlaubt, wenn alle Beteiligten mit der Handlung einverstanden sind. Und auch dann, wenn du oder dein:e Freund:in 13 Jahre alt und die andere Person nicht mehr als bis zu 3 Jahre älter.
Zum Beispiel:
- JA Du bist 14 Jahre alt, dein:e Partner:in ist 18.
- JA Du bist 13 Jahre alt, dein:e Partner:in ist 15.
- NEIN Du bist 13 Jahre alt, dein:e Partner:in ist 17.
Ausnahme
Bist du zwischen 14 und 16 Jahre alt und hast eine/n erheblich ältere/n Sexualpartner:in, könnte sich diese Person strafbar machen, wenn sie deine „Unreife für sexuelle Handlungen ausnützt“.
Was ist mit Küssen & Co.?
Laut Gesetz sind sexuelle Handlungen ohne Geschlechtsverkehr erlaubt, wenn die jüngere Person mindestens 12 Jahre alt und die andere nicht mehr als bis zu 4 Jahre älter ist. Erlaubt sind also sexuelle Handlungen ohne den eigentlichen Geschlechtsverkehr, wie zum Beispiel Zungenküsse, Streicheln oder Petting.
Beispiel:
- JA Du bist 12 Jahre alt, dein:e Partner:in ist 15.
- NEIN Du bist 12 Jahre alt, dein:e Partner:in ist 17.
Was ist verboten?
Folgende Situationen sind gesetzlich verboten und können strafrechtlich verfolgt werden:
- Sexuelle Kontakte zwischen Minderjährigen (unter 18) und Autoritätspersonen wie z.B. Lehrkräften oder Trainer:innen.
- Sex mit Minderjährigen, wenn dabei Nacktbilder gemacht werden.
- Sex mit Minderjährigen, für den bezahlt wird (Prostitution).
- Sex mit einer Person, die schläft, bewusstlos oder sonst wehrlos ist.
- Sex, zu dem jemand durch Drohungen oder Gewalt gezwungen wird.
- Sex mit einer Person, die das nicht möchte.
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