Strafverfahren: Alle Infos
Rücktritt von der Verfolgung einer Straftat
Eine Besonderheit bei Jugendstraftaten ist die Möglichkeit, eine strafbare Handlung nicht weiter zu verfolgen. Diese Entscheidung kann die Staatsanwaltschaft oder das Gericht treffen, wenn:
- deine Schuld als strafmündige:r Jugendliche:r durch dein Vergehen nicht schwer ist
- ein Strafverfahren nicht notwendig scheint, um dich von weiteren strafbaren Handlungen abzuhalten
Welche Rücktrittsmöglichkeiten gibt es?
Voraussetzung: Du bist bereit, für deine Tat einzustehen und die Folgen der Tat nach Kräften in geeigneter Weise auszugleichen.
Ein Beispiel: Du hast den Gartenzaun eines Grundstückes beschädigt. Dies kannst du ausgleichen, indem du die Reparatur des Gartenzaunes bezahlst. Dann kann die Staatsanwaltschaft oder das Gericht das Strafverfahren einstellen. Diese Konfliktregelung zwischen dir und dem Grundstücksbesitzer muss mit Hilfe einer neutralen Person (Sozialarbeiter:in) stattfinden.
Das Gericht kann zusätzlich eine Probezeit von ein bis zwei Jahren bestimmen. Du erklärst dich ausdrücklich bereit, während der Probezeit bestimmte Pflichten zu erfüllen oder dich durch die Bewährungshilfe betreuen zu lassen.
Eine gemeinnützige Leistung bedeutet, du leistest Arbeit, die für die Allgemeinheit nützlich ist. Zum Beispiel jätest du in einem öffentlichen Park Unkraut oder du unterstützt in öffentlichen Einrichtungen Mitarbeiter:innen. Diese Leistung darf täglich nicht mehr als 6 Stunden, wöchentlich nicht mehr als 20 Stunden und insgesamt nicht mehr als 120 Stunden dauern.
Wenn du bereits über ein regelmäßiges Einkommen verfügst, kannst du mit Zustimmung des Gerichts einen Rücktritt durch das Zahlen eines bestimmten Geldbetrages erreichen. Eine Zahlung ist aber nur möglich, wenn dadurch dein Lebensunterhalt nicht gefährdet wird.