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Hass im Netz

Hass im Netz äußert sich meist durch sogenannte „Hasspostings“, also menschenverachtende Äußerungen im Internet. Du erkennst sie sofort, weil darin mit großer Aggression gegen andere Menschen vorgegangen wird. Dies muss nicht nur gegen eine bestimmte einzelne Person, sondern kann auch gegen bestimme Menschengruppen oder gegen bestimmte Weltanschauungen gerichtet sein.
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Arten & Hintergründe

Zu den häufigsten Arten zählen

  • rassistische,
  • sexistische,
  • antisemitische,
  • antiislamistische oder
  • homophobe Äußerungen.

Aber auch Postings gegen politisch Andersdenkende sind keine Seltenheit. Das fehlende direkte Gegenüber, die Möglichkeit, anonym zu bleiben und die eher geringe Chance, dafür zur Rechenschaft gezogen zu werden, sind Gründe für die viel zu hohe Zahl dieser Abscheulichkeiten. Nicht selten stecken auch rechtsextreme Gruppen und Personen, die die Möglichkeiten des Internets für ihre Propaganda nutzen, dahinter.

Hasspostings können auch strafbar sein

Grundsätzlich darf jeder Mensch sagen, was er denkt – Meinungsfreiheit nennt man das und sie ist in unserem Rechtssystem ein sehr hohes Gut. Sie endet aber dort, wo die Rechte anderer verletzt werden. Wann dies der Fall ist und wann also ein sogenannter Straftatbestand erfüllt ist, zeigen wir dir gleich.

Verhetzung

Wer (im Internet) vor vielen Menschen (Richtwert vor mind. 30 Personen) zu Gewalt oder Hass gegen Personen aufgrund ihrer Religion, Nationalität, ethnischer Zugehörigkeit, Weltanschauung bzw. sexueller Orientierung oder Hautfarbe aufstachelt, macht sich strafbar. Auch das Beschimpfen oder Verletzen der Menschenwürde aufgrund beispielsweise der Religion, Nationalität oder ethnischen Zugehörigkeit ist von der Verhetzung erfasst. Dabei muss die Beschimpfung in einer Weise erfolgen, die geeignet ist, diese Gruppe in der öffentlichen Meinung verächtlich zu machen oder herabzusetzen.

Verstoß gegen das Verbotsgesetz

In Österreich ist das Leugnen von nationalsozialistischen Verbrechen, die Verbreitung und Verherrlichung nationalsozialistischen Gedankenguts und die Verwendung von nationalsozialistischen Symbolen (zB. Hakenkreuz) verboten. Das Verbot dieser Formen der nationalsozialistischen Wiederbetätigung gilt ebenso fürs Internet.

Weitere strafbare Inhalte...

Beleidigung

Um Beleidigung handelt es sich, wenn eine Person in Gegenwart von mindestens 3 Personen (Täter und Opfer nicht miteingerechnet) beschimpft oder verspottet wird.

Üble Nachrede

Wenn einer Person verächtliche Eigenschaften, unehrenhaftes Verhalten oder der Verstoß gegen die guten Sitten unterstellt werden und dies vor mindestens einer weiteren Person, die werde Täter noch Opfer ist, so handelt es sich um üble Nachrede.

Verleumdung

Verleumdung ist die bewusst falsche Unterstellung, eine Person hätte eine strafbare Handlung begangen. Hierbei beruht die Verdächtigung auf unwahren Behauptungen, es handelt sich also um eine wissentlich falsche Verdächtigung, die die beschuldigte Person in Gefahr bringt, durch die Polizei oder die Staatsanwaltschaft verfolgt zu werden.

Kreditschädigung

Wer falsche Tatsachen behauptet und damit den Kredit, den Erwerb oder das berufliche Fortkommen einer Person schädigt oder gefährdet, macht sich wegen Kreditschädigung strafbar.

Gefährliche Drohung

Wenn du eine andere Person bedrohst, um sie in Furcht und Unruhe zu versetzen, begehst du das Delikt der gefährlichen Drohung.

Nötigung

Wer andere mit Gewalt oder durch eine gefährliche Drohung dazu bringt, etwas Bestimmtes zu tun oder zu unterlassen, das nicht gewollt ist, macht sich strafbar.

Cybermobbing

Wer über Internet, Computer oder Handy eine andere Person über längere Zeit hinweg

  • an der Ehre verletzt oder
  • intime Tatsachen bzw. Bilder ohne Zustimmung der Person veröffentlicht, macht sich wegen Cybermobbing strafbar.

Voraussetzung: Das Cybermobbing ist für eine größere Zahl von Menschen wahrnehmbar und beeinträchtigt das Opfer in seiner Lebensführung.

Was kann man gegen Hasspostings tun?

Das Hassposting als solches benennen

Bezeichne in einem eigenen Posting die Hassrede als sexistisch/rassistisch/fremdenfeindlich etc. Vermeide aber unbedingt Beschimpfungen und bleib sachlich.

Argumentieren

Dabei geht es nicht darum, Hater umzustimmen (das gelingt fast nie), es kann aber dabei helfen, Mitlesende zu erreichen und den Hatern nicht komplett das Feld zu überlassen. Wie das geht und was du dabei beachten solltest, findest du unter www.saferinternet.at.

Beiträge melden

Informiere die Betreiber einer Website über Hasspostings auf der Seite und fordere sie zur Löschung auf. In Sozialen Netzwerken, Online-Foren oder Kommentarbereichen von Online-Zeitungen gibt es meist einen eigenen Melde-Button.

Nutzer sperren

In den meisten Sozialen Netzwerken hast du die Möglichkeit, einzelne Nutzerinnen und Nutzer zu blockieren.

Anzeige erstatten

Sind die Inhalte eines Hasspostings strafrechtlich relevant, kannst du sie bei jeder Polizeidienststelle zur Anzeige bringen. Wichtig dabei ist jedenfalls, Beweise zu sammeln (Screenshots, E-Mails, Links, Fotos, Ausdrucke etc.)

Hilfe holen

Wende dich an deine Vertrauenspersonen, an das JugendService in deiner Nähe oder an andere Beratungsstellen.

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