Jugendschutz
Wesentliche Bestimmungen dazu finden sich im Oö. Jugendschutzgesetz.
Das Gesetz zum Schutz der Jugend
Das Jugendschutzgesetz regelt in jedem Bundesland gewisse Altersbeschränkungen. Diese beziehen sich auf folgende Themen:
- Alkohol
- Nikotin bzw. Tabak (in Form von Zigaretten, Wasserpfeifen, E-Shishas und andere Tabakprodukten)
- Glücksspiele
- Ausgehzeiten
- Zugangsbeschränkungen für jugendgefährdende Orte, Medien, Gegenstände und Dienstleistungen
Regionale Unterschiede beachten
Es gilt immer das Gesetz des Ortes, an dem sich die jugendliche Person aufhält. In anderen Bundesländern oder Staaten gelten häufig andere Gesetze. Informieren Sie sich dazu beim österreichweiten Jugendportal oder EU-weit.
FAQs zum Thema Jugendschutz
Ziele des Jugendschutzgesetzes
- Schutz der Jugend vor besonderen Gefahren und schädlichen Einflüssen
- Die Eigenverantwortlichkeit der Jugendlichen fördern und unterstützen
- Die vorrangige Verantwortung von Eltern und Erziehungsberechtigten hervorheben
Eigenverantwortung ist gefragt
Das Gesetz gibt einen maximalen Rahmen vor. Als Eltern oder Betreuungsperson müssen Sie Ihren Jugendlichen nicht das Maximum erlauben. Sie können den Rahmen auch individuell enger stecken. Sie dürfen jedoch nicht mehr erlauben, als gesetzlich vorgegeben ist.
Jugendschutz-Service für Veranstaltungen
Armbändchen zur Alterskontrolle &, Infomaterial (Aushang)
Alkoholfreie Cocktailbar, Gewinnspiel mit Preisverlosung und betreuter Infostand
Broschüren für Jugendliche und Erziehungsberechtigte, Infoblätter für Service & Verkauf, Poster/Aushang
