Jugendschutz
Das Gesetz zum Schutz der Jugend
Das Jugendschutzgesetz regelt in jedem Bundesland gewisse Altersbeschränkungen. Diese beziehen sich auf folgende Dinge:
- Alkohol
- Nikotin bzw. Tabak (in Form von Zigaretten, Wasserpfeifen, E-Shishas und andere Tabakprodukten)
- Andere betäubende oder aufputschende Mittel
- Ausgehzeiten
- Zugangsbeschränkungen für jugendgefährdende Orte, Medien, Gegenstände und Dienstleistungen
Regionale Unterschiede beachten
Es gilt immer das Gesetz des Ortes, an dem sich die jugendliche Person aufhält. In anderen Bundesländern oder Staaten gelten häufig andere Gesetze. Informieren Sie sich dazu beim österreichweiten Jugendportal oder EU-weit.
FAQs zum Thema Jugendschutz
Ziele des Jugendschutzgesetzes
- Schutz vor besonderen Gefahren und schädlichen Einflüssen
- Die Eigenverantwortlichkeit der Jugendlichen zu fördern und zu unterstützen
- Die vorrangige Verantwortung von Eltern und Erziehungsberechtigten hervorzuheben
- Die Verantwortung der Erwachsenen überhaupt zu verstärken
Eigenverantwortung ist gefragt
Das Gesetz gibt einen maximalen Rahmen vor. Als Eltern oder Betreuungspersonen müssen Sie Ihren Jugendlichen nicht das Maximum erlauben. Sie können den Rahmen auch individuell enger stecken. Sie dürfen jedoch nicht mehr erlauben, als gesetzlich vorgegeben ist.
Jugendschutz Service für Veranstalter
Armbändchen zur Alterskontrolle, Infomaterial und mehr
Alkoholfreie Cocktailbar, Gewinnspiel mit Preisverlosung und Infos zum Thema Jugendschutz
Broschüren für Veranstalter, Eltern und Jugendliche, Poster
Info-Broschüren
- Jugendschutz für Eventveranstalter - Jugendschutz OÖMaßnahmen und Tipps rund um den Jugendschutz für Festveranstalter (939 KB)
- Jugendschutz für Service & Verkauf - Jugendschutz OÖInformationen rund um den Jugendschutz für Personen im Bereich Service und Verkauf (970 KB)
- Jugendschutz für Eltern - Jugendschutz OÖDas Oberösterreichische Jugendschutzgesetz kurz zusammengefasst für Eltern und interessierte Erwachsene. (2 MB)
- Cybermobbing - Jugendschutz OÖInformation und Aufklärung rund um das Thema Cybermobbing. (664 KB)
- Jugendschutz für Jugendliche ab 14 Jahren - Jugendschutz OÖDas Oberösterreichische Jugendschutzgesetz kurz zusammengefasst für Jugendliche ab 14 Jahren. (2 MB)
- Jugendschutz für Kinder ab 10 Jahren - Jugendschutz OÖInfos um den Jugendschutz für Kinder +- 10 Jahren (1 MB)

Prävention in der Jugendarbeit, Jugendschutz
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