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Zivildienst

Der Zivildienst ist ein Ersatz für den Grundwehrdienst. Er dauert 9 Monate und du hast Anspruch auf 2 Wochen Urlaub. Wie du Zivildiener wirst, wofür du die Zivildiensterklärung brauchst und in welchen Einrichtungen du eingesetzt werden kannst, erfährst du hier.
Rettungsdienst bei der Arbeit

Dein Weg zum Zivildiener

Sobald das Stellungsergebnis vorliegt und du tauglich bist, kannst du eine Zivildiensterklärung abgeben. Das ist entweder direkt bei der Stellung vor der Stellungskommission möglich oder kann schriftlich an das Militärkommando erfolgen. Ab der erstmaligen Feststellung deiner Tauglichkeit musst du die Zivildiensterklärung innerhalb von 6 Monaten und darüber hinaus bis spätestens 3 Tage vor Zustellung des Einberufungsbefehls zum Präsenzdienst abgeben.

Mit der Zivildiensterklärung lehnst du es aus Gewissensgründen ab, Waffengewalt gegen Menschen anzuwenden. Vielleicht möchtest du aber mit dem Zivildienst auch Erfahrungen im Sozialbereich sammeln, mit Menschen arbeiten und einen wertvollen Beitrag für die Gesellschaft leisten. Außerdem bringt der Zivildienst ein 15-jähriges Waffenverbot mit sich, das jedoch unter Umständen wieder aufgehoben werden kann. 

Zivildiensteinrichtungen in Oberösterreich

Der Zivildienst kann in unterschiedlichen Einrichtungen und Bereichen absolviert werden. Du möchtest dir gerne einen Überblick verschaffen, in welchen Institutionen du deinen Zivildienst leisten kannst? Alle Infos darüber findest du auf der Webseite des Landes OÖ.

Feststellungs- und Zuweisungsbescheid

Rund vier bis sechs Wochen nach Abgabe der Zivildiensterklärung erhältst du von der Zivildienstserviceagentur erstmals einen Bescheid über die Feststellung der Zivildienstpflicht (Feststellungsbescheid). In diesem Bescheid ist auch deine Zivildienstzahl angegeben, die du benötigst, wenn du deinen Zivildienst bei einer bestimmten Einrichtung machen möchtest. 
Ungefähr vier Monate bis sechs Wochen vor dem Dienstantritt bekommst du per Post einen Zuweisungsbescheid. Dieser enthält:

  • das Beginn- und Enddatum des Zivildienstes
  • den Dienstantrittstag, die Zivildienst-Einrichtung und
  • die zu leistenden Tätigkeiten.

Ab Zustellung dieses Bescheids, hast du keine Chance mehr, eine andere Stelle zu bekommen. 

Widerruf der Zivildiensterklärung

Solltest du deine Meinung ändern und dich doch für den Wehrdienst entscheiden, besteht die Möglichkeit, die Zivildiensterklärung schriftlich bei der Zivildienstagentur zu widerrufen (→ Formular). Du hast nach Erhalt des Zuweisungsbescheids noch 14 Tage Zeit dazu.

Aufschub & Befreiung vom Zivildienst

Unter bestimmten Bedingungen (begonnene Ausbildung, wirtschaftliche/familiäre Interessen) kann dir ein Aufschub oder eine Befreiung vom Zivildienst gewährt werden. Mehr dazu erfährst du auf der Webseite der Zivildienstagentur.

Noch Fragen?

Im JugendService finden immer wieder Infonachmittage zu Stellung, Zivildienst, Bundesheer statt. Unser Experte beantwortet deine Fragen und gibt Tipps und Infos. Ruf an oder schau vorbei! Aktuelle Termine findest du auf der Überblicksseite zu Pflicht- und Freiwilligendienst.  

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