Zivildienst
Dein Weg zum Zivildiener
Sobald das Stellungsergebnis vorliegt und du tauglich bist, kannst du eine Zivildiensterklärung abgeben. Das ist entweder direkt bei der Stellung vor der Stellungskommission möglich oder kann schriftlich an das Militärkommando erfolgen. Ab der erstmaligen Feststellung deiner Tauglichkeit musst du die Zivildiensterklärung innerhalb von 6 Monaten und darüber hinaus bis spätestens 3 Tage vor Zustellung des Einberufungsbefehls zum Präsenzdienst abgeben.
Hinweis
Nach erfolgter Zustellung des Einberufungsbefehls, gibt es keine Möglichkeit mehr, eine Zivildiensterklärung abzugeben. Das bedeutet, dass der Wehrdienst beim Bundesheer verpflichtend angetreten werden muss.
Mit der Zivildiensterklärung lehnst du es aus Gewissensgründen ab, Waffengewalt gegen Menschen anzuwenden. Vielleicht möchtest du aber mit dem Zivildienst auch Erfahrungen im Sozialbereich sammeln, mit Menschen arbeiten und einen wertvollen Beitrag für die Gesellschaft leisten. Außerdem bringt der Zivildienst ein 15-jähriges Waffenverbot mit sich, das jedoch unter Umständen wieder aufgehoben werden kann.
Zivildiensteinrichtungen in Oberösterreich
Der Zivildienst kann in unterschiedlichen Einrichtungen und Bereichen absolviert werden. Du möchtest dir gerne einen Überblick verschaffen, in welchen Institutionen du deinen Zivildienst leisten kannst? Alle Infos darüber findest du auf der Webseite des Landes OÖ.
Feststellungs- und Zuweisungsbescheid
Rund vier bis sechs Wochen nach Abgabe der Zivildiensterklärung erhältst du von der Zivildienstserviceagentur erstmals einen Bescheid über die Feststellung der Zivildienstpflicht (Feststellungsbescheid). In diesem Bescheid ist auch deine Zivildienstzahl angegeben, die du benötigst, wenn du deinen Zivildienst bei einer bestimmten Einrichtung machen möchtest.
Ungefähr vier Monate bis sechs Wochen vor dem Dienstantritt bekommst du per Post einen Zuweisungsbescheid. Dieser enthält:
- das Beginn- und Enddatum des Zivildienstes
- den Dienstantrittstag, die Zivildienst-Einrichtung und
- die zu leistenden Tätigkeiten.
Ab Zustellung dieses Bescheids, hast du keine Chance mehr, eine andere Stelle zu bekommen.
Tipp
Du hast die Möglichkeit, dich von deiner Wunschorganisation als Wunschkandidat anfordern zu lassen. Beginne rechtzeitig (ca. 1 Jahr vorher, spätestens 4 Monate vor dem geplanten Zivildienstbeginn) mit der Suche. Ansonsten wirst du einer Einrichtung zugewiesen. Freie Stellen findest du auf der Homepage des Landes OÖ und auf der Webseite der Zivildienstagentur.
Widerruf der Zivildiensterklärung
Solltest du deine Meinung ändern und dich doch für den Wehrdienst entscheiden, besteht die Möglichkeit, die Zivildiensterklärung schriftlich bei der Zivildienstagentur zu widerrufen (→ Formular). Du hast nach Erhalt des Zuweisungsbescheids noch 14 Tage Zeit dazu.
Aufschub & Befreiung vom Zivildienst
Unter bestimmten Bedingungen (begonnene Ausbildung, wirtschaftliche/familiäre Interessen) kann dir ein Aufschub oder eine Befreiung vom Zivildienst gewährt werden. Mehr dazu erfährst du auf der Webseite der Zivildienstagentur.
Tipp
Alternativ zum regulären Zivildienst hast du auch die Möglichkeit, einen Ersatzdienst im In- oder Ausland zu leisten. Alle Infos dazu haben wir für dich auf unserer Homepage unter „Freiwillige Einsätze“ und „Auslandsdienst“.
Im JugendService finden immer wieder Infonachmittage zu Stellung, Zivildienst, Bundesheer statt. Unser Experte beantwortet deine Fragen und gibt Tipps und Infos. Ruf an oder schau vorbei! Aktuelle Termine findest du auf der Überblicksseite zu Pflicht- und Freiwilligendienst.
Broschüre
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WehrpflichtInfos zu Wehrpflicht, Stellung, Grundwehrdienst, Orientierung, Zivildiensterklärung, Zuweisung, Rechte und Pflichten, etc. (2 MB)