Auslandsdienst - Förderung für Zivildienstpflichtige mit abgeschlossenem Vertrag
Voraussetzungen
- Wichtig ist, dass du die Zivildiensterklärung nach der Stellung fristgerecht abgibst. Den Freiwilligendienst kannst du bei Bedarf auch schon vor der Abgabe der Zivildiensterklärung beginnen. Teile der Zivildienstserviceagentur bitte ehestmöglich dein Interesse an einem Freiwilligendienst mit, am besten per E-Mail an info@zivildienst.gv.at. Bitte Vor- und Nachname, Geburtsdatum und Informationen zum geplanten Dienst dazuschreiben. Welcher Dienst? Wo? Wann?
- Außerdem musst du selbständig eine privatrechtliche Dienstvereinbarung mit einer anerkannten Trägerorganisation abschließen. Sende eine Kopie dieser Vereinbarung ehestmöglich an die Zivildienstserviceagentur, damit du nicht zum Zivildienst zugewiesen wirst! Wichtig ist auch, dass du den Freiwilligendienst nur bei einer Trägerorganisation leistest, nicht auf mehrere Organisationen aufgeteilt.
- Nach Ableistung des Freiwilligendienstes bekommst du ein Zertifikat von deiner Trägerorganisation. Du musst eine Kopie dieses Abschlusszertifikats innerhalb eines Monats ab Ableistung des Freiwilligendienstes an die Zivildienstserviceagentur senden.
- Danach sendet dir die Zivildienstserviceagentur eine Bestätigung zu, dass du nicht mehr zum Zivildienst herangezogen wirst.
Du kannst den Freiwilligendienst auch schon vor Abgabe der Zivildiensterklärung beginnen oder ableisten. Denk aber daran, die Zivildiensterklärung rechtzeitig abzugeben.
Falls du den Freiwilligendienst aus Gründen, für die du nichts kannst vorzeitig beendest, werden die bereits absolvierten Tage auf den Zivildienst angerechnet, soweit diese 2 Monate übersteigen. Die verbleibenden Monate musst du dann Zivildienst leisten.
Achtung!
Das „Europäische Solidaritätskorps (ESK)“ wird NICHT als Ersatz für den Zivildienst angerechnet. Falls du das „Europäische Solidaritätskorps (ESK)“ absolviert hast, musst du also trotzdem Zivildienst in Österreich leisten! Da die Suche nach einer „Europäische Solidaritätskorps“-Stelle in den meisten Fällen bis zu einem Jahr dauern kann, empfehlen wir dir, zuerst den ordentlichen Zivildienst zu leisten und dich währenddessen um eine Stelle für das „Europäische Solidaritätskorps (ESK)“ zu bemühen.
Rechtsgrundlage: § 12c Zivildienstgesetz (ZDG)
Bei Fragen zum Freiwilligendienst im Ausland wende dich bitte an:
Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz
Abteilung V/A/6, Freiwilligenpolitik
Tel: 01/711 00-86 6476
E-Mail: manuel.aigner@sozialministerium.at
Website: www.freiwilligenweb.at
Trägerorganisationen Freiwilliges Sozialjahr
Jugend-Umwelt-Plattform JUMP
c/o Umweltbundesamt, Spittelauer Lände 5, 1090 Wien
Tel: 01/31304-2012
E-Mail: fuj@jugendumwelt.at
www.jugendumwelt.at
www.facebook.com/jugendumwelt
Einsatzstellen Freiwilliges Umweltschutzjahr
Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz
Abteilung V/A/6, Freiwilligenpolitik
Mag. Wolfgang Gschliffner
Tel: 01/711 00-866 398
E-Mail: wolfgang.gschliffner@sozialministerium.at
Website: www.freiwilligenweb.at
Trägerorganisationen Gedenkdienst, Friedens- oder Sozialdienst im Ausland
Förderhöhe
Für Zivildienstpflichtige, die bereits eine vertragliche Vereinbarung für die Ableistung des Auslandsdienstes abgeschlossen haben, gewährt das Land OÖ eine einmalige Förderung in Höhe von 200 Euro.
So geht´s
Antragsformular (E-18) downloaden, ausfüllen und unterschreiben.
Gemeinsam mit dem Bescheid der Zivildienstserviceagentur über die Anerkennung als Zivildienstpflichtiger und dem mit einer genehmigten Organisation abgeschlossenen Auslandsdienst-Vertrag einsenden an:
Amt der Oö. Landesregierung, Abt. Gesellschaft, Gruppe Jugend, Bahnhofplatz 1, 4021 Linz
oder einscannen und per Mail an geft.post@ooe.gv.at schicken.
Antragsformular
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KGD-Geft-LJR/E-18 Einsatz im Ausland (Auslandsdienst)Antragsformular: Ansuchen um Landesbeitrag aus Jugendförderungsmitteln (Auslandsdienst gem. § 12B ZDG) (430 KB)
Rechnungsdienst