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Förderung für Jugendzentren und Jugendtreffs - Schaffung & laufender Aufwand

OÖ Gemeinden können für die Schaffung sowie den Betrieb eines Jugendzentrums eine Förderung beantragen.

Ansuchen können...

Gemeinden, die...

ein Jugendzentrum, einen -treff oder einen Jugendraum schaffen wollen

Gemeinden, die...

Erhalter eines Jugendzentrums, -treffs oder eines Jugendraums sind

Frist

Die Anträge dafür sind bis spätestens Ende Februar des laufenden Jahres einzubringen.

Förderausmaß laufender Aufwand Jugendzentrum

Personalkosten

Können nur gefördert werden, wenn

  • eine Anstellung auf Honorar- oder Werkvertragsbasis erfolgt bzw.
  • wenn die Gemeinde als Erhalter des Jugendzentrums einen Verein mit der Führung des Jugendzentrems beauftragt.

Personalkosten von Gemeindebediensteten dürfen nicht gefördert werden.
Förderung: 20 % der Personalkosten/Jahr max. jedoch 6.400 Euro

Betriebskosten

300 Euro als Pauschalbetrag für die Betriebskosten/Jahr.

Programm/Veranstaltungen

Förderung: 20 % der Veranstaltungskosten/Jahr max. jedoch 3.200 Euro

Förderausmaß Schaffung Jugendzentrum (Investitionen - Neuerrichtung bzw. Renovierung)

Die Höhe der Förderung wird aufgrund intern festgelegter Grundsätze entsprechend der finanziellen Situation des Förderwerbers und sonstiger aktueller Schwerpunktsetzungen der Jugendarbeit bzw. der budgetären Möglichkeiten des Landes OÖ festgelegt.
 

Richtlinien & Informationen zur Vergabe von Landesförderungen

Antragsformular

Verwendungsnachweis

Bild von Andrea Hörschläger
Andrea Hörschläger
Rechnungsdienst