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Führerschein

Wann kannst du mit dem Führerschein starten? Welche Voraussetzungen musst du erfüllen? Hier erfährst du, wie du zu deinem Wunsch-Führerschein kommst.
Führerschein und Autoschlüssel in der Fahrschule

Mopedführerschein

Ab wann kannst du mit dem Führerschein beginnen? Bereits 2 Monate vor deinem 15. Geburtstag!  Den Führerschein bekommst du allerdings erst ab deinem 15. Geburtstag. Wenn du noch nicht 16 Jahre alt bist, brauchst du eine Einverständniserklärung deiner Eltern. 
Am besten wendest du dich für den Mopedführerschein an eine Fahrschule oder an Autofahrerclubs (z.B. ARBÖ, ÖAMTC).

Ausbildungsschritte für den Mopedführerschein:

  • Theoriekurs (6 Stunden)
  • Theorieprüfung
  • Praxiskurs am Übungsplatz (6 Stunden) 
  • Praxiskurs im Verkehr (2 Stunden)

Führerschein L17

Wenn du nicht bis zu deinem 18. Geburtstag auf den Führerschein warten möchtest, kannst du bereits mit fünfzehneinhalb Jahren mit der Ausbildung beginnen und bereits mit 17 alleine Auto fahren.

Welche Voraussetzungen gibt es für den L17?

  • Das erforderliche Mindestalter ist 15 1/2 Jahre.
  • Deine Verkehrszuverlässigkeit wird von der Behörde geprüft. 
  • Deine Gesundheitliche Eignung muss ein Arzt feststellen.

Für den L17-Führerschein meldest du dich in einer Fahrschule deiner Wahl an. Dort bekommst du auch alle wichtigen Infos zur Ausbildung und Hinweise worauf du achten musst. 

Ablauf der L17-Ausbildung

Grundausbildung

Der erste wichtige Schritt ist die Grundausbildung mit 32 Theorie- und 12 Praxiseinheiten.

Theoretische Computerprüfung

Nach der Grundausbildung kannst du zur theoretischen Computerprüfung antreten und die Bewilligung für die Ausbildungsfahrten mit einer Begleitperson einholen (über die Fahrschule).

Ausbildungsfahrten

Nach Erhalt der Bewilligung musst du mindestens 3.000 km Ausbildungsfahrten in Österreich absolvieren und ein Fahrtenbuch führen.

Schulung

Nach jeweils 1.000 km findet eine Schulung in deiner Fahrschule mit einer gemeinsamen Ausfahrt und einem Gespräch statt.

Fahrpraxis

Nach 3.000 km Fahrpraxis wird in deiner Fahrschule noch eine Perfektionsschulung und Perfektionsfahrt durchgeführt (Dauer: 6 bzw. 3 Einheiten).

Praktische Prüfung

Ab deinem 17. Geburtstag kannst du die praktische Prüfung ablegen.

Führerschein

Mit bestandener Prüfung erhältst du dann deinen Führerschein!

Achtung

Nachdem du deinen Führerschein erhalten hast, startet die 2. Ausbildungsphase: Diese besteht aus einem Fahrsicherheitstraining mit einem verkehrspsychologischen Gruppengespräch (3-9 Monate nach Erhalt des Führerscheins). Außerdem ist eine Perfektionsfahrt in einer Fahrschule (6-12 Monate nach Erhalt) vorgesehen.

Weitere wichtige Infos zum L17

  • Die Begleitperson für die Ausbildungsfahrten muss seit mindestens 7 Jahren eine Lenkberechtigung der Klasse B besitzen und während der letzten 3 vergangenen Jahre ein Kraftfahrzeug gelenkt haben, ohne einen schweren Verstoß (Verkehrsdelikte) begangen zu haben. Es können max. 2 Personen als Begleitpersonen angegeben werden. Sie müssen in einem Nahverhältnis (Familie) zu dir stehen.
  • Falls die Begleitpersonen nicht deine Erziehungsberichtigten sind, benötigst du eine Zustimmungserklärung deiner Eltern.
  • Bei den Ausbildungsfahrten gilt für dich und deine Begleitperson absolutes Alkoholverbot.
  • Bei den Ausbildungsfahrten muss das Fahrzeug vorne und hinten mit einem Schild (L17) gekennzeichnet sein.
  • Nach Erhalt des Führerscheins läuft die Probezeit bis zum vollendeten 21. Lebensjahr (Achtung: Alkoholverbot – 0,1 Promillegrenze). Verstöße (z.B. Geschwindigkeitsübertretung) innerhalb dieses Zeitraums können zu einer kostenpflichtigen Nachschulung und zur Verlängerung der Probezeit führen.
Wichtig

Die Ausbildungsfahrten dürfen nur in Österreich stattfinden.

Führerschein Klasse A und B

Du bist bereits 17 1/2? Dann kannst du in die reguläre Führerscheinausbildung einsteigen. Diese Ausbildung setzt sich aus zwei Ausbildungsphasen zusammen.

Erste Ausbildungsphase in deiner Fahrschule

Die erste Phase ist der Teil der Ausbildung, bis du deinen Führerschein bekommst.

Theorie:

Es sind 20 Einheiten Basisunterricht sowie 6 Einheiten klassenspezifisch für Führschein A (Motorrad) und 12 Einheiten für Führerschein B (Auto) vorgesehen. Wenn du den Führerschein A und B gleichzeitig machst, dann ist der allgemeine Teil für beide Führerschein-Klassen gültig.

Praxis:

Hier gibt es 2 Möglichkeiten:

1.    Vollausbildung: Du absolvierst für den Führerschein A mindestens 14 und für Klasse B mindestens 18 Fahrstunden mit dem/r Fahrlehrer:in.
2.    Duale Ausbildung: Du fährst 6-8 Stunden mit Fahrlehrer:in, kommst dann mit deiner Begleitperson in die Fahrschule für eine theoretische Einweisung und fährst danach 1.000 km mit deiner Begleitperson, die du in einem Fahrtenbuch dokumentierst. Danach brauchst du noch 5 Perfektionsfahrten mit dem/r Fahrlehrer:in.
 

Erste-Hilfe-Kurs:

In dieser Ausbildungsphase ist ein 6-stündiger Erste-Hilfe-Kurs vorgesehen. 

Prüfung:

Die Theorieprüfung erfolgt am PC (Multiple-Choice-Test). Die Praxisprüfung dauert mindestens 25 Minuten (jeweils für Klassen A und B). 

Führerschein:

Mit bestandener Prüfung ist die erste Ausbildungsphase abgeschlossen. Du erhältst den Führerschein ab deinem 18. Geburtstag!

Zweite Ausbildungsphase nach Erhalt des Führerscheins

Im zweiten Teil der Ausbildung werden deine bereits vorhandenen Kenntnisse verfeinert und vertieft.

  • Eine Perfektionsfahrt (2 x 50 Minuten inkl. Gespräch):
    Klasse A: 4 – 14 Monate und Klasse B: 2 – 4 Monate nach Erhalt des Führscheins
  • Ein eintägiges Fahrsicherheitstraining (8,5 Stunden inkl. eines verkehrspsychologischen Gruppengesprächs):
    Klasse A: 2 – 12 Monate und Klasse B: 3 – 9 Monate nach Erhalt des Führscheins bei einer Institution deiner Wahl, z.B. bei bestimmten Fahrschulen oder Automobilclubs (ÖAMTC, ARBÖ)
  • Eine weitere Perfektionsfahrt (2 x 50 Minuten inkl. Gespräch)
Achtung

Wenn du die zweite Ausbildungsphase nicht vollständig in dem dafür vorgesehenen Zeitraum absolvierst, musst du damit rechnen, dass die Probezeit verlängert wird oder dir sogar der Führerschein vorläufig entzogen wird. Termine für die Perfektionsfahrten und das Fahrsicherheitstraining musst du dir also selbständig zeitgerecht organisieren.

Probezeit

Unabhängig vom Alter gilt eine Probezeit von 3 Jahren ab Erhalt des Führerscheins. Innerhalb dieser Zeit gilt ein striktes Alkoholverbot (Limit 0,1 Promille). Bei schweren Verkehrsverstößen kann deine Probezeit verlängert oder eine kostenpflichtige Nachschulung angeordnet werden.

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