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Die 4youCard ist im Alter zwischen 12 und 26 Jahren (bis zu deinem 27. Geburtstag) gültig.
Vier Wochen nach der Bestellung bekommst du die 4youCard mit der Post zugesendet. Am Schulanfang kann die Ausstellung länger dauern. Solltest du deine 4youCard früher brauchen, kontaktiere uns einfach!
Die 4youCard können Jugendliche im Alter von 12 bis 26 Jahren, welche in Oberösterreich leben, kostenlos anfordern. Jugendliche, die nicht in OÖ leben, aber hier eine Lehre absolvieren oder zur Schule gehen, können die 4youCard ebenso beantragen.
Die 4youCard bietet bei mehr als 625 Vorteilspartnern bzw. mehr als 800 Events jährlich in ganz Oberösterreich Ermäßigungen an. Einen Überblick über alle Vorteils- und Eventpartner findest du auf der Vorteilsseite.
Die 4youCard ist kostenlos. Auch eine Nachbestellung (bei Änderungen oder Verlust) ist gratis.
Allgemeine Förderungsrichtlinien des Landes OÖ finden Sie unter: ooe.gv.at/foerderungsrichtlinien
Als förderungswürdig im Rahmen der Förderungsgrundsätze gelten in erster Linie Angebote der Jugendarbeit, die sich insbesondere an folgenden Grundsätzen orientieren:
- Wahrnehmung von Anliegen und Interessen junger Menschen
- Mitbestimmung und Partizipation von jungen Menschen in allen Lebensbereichen
- Mündigkeit, Eigenständigkeit und Demokratieförderung
- Förderung von innovativen Prozessen, Projekten
- Persönlichkeitsentfaltung, körperliche, seelische und geistige Entwicklung junger Menschen
- Förderung der Bereitschaft junger Menschen zu Toleranz, Verständigung, Frieden und Zusammenleben sowie des gegenseitigen Verständnisses im innerstaatlichen wie auch im internationalen Bereich
- Förderung Gemeinschaft stiftender menschenrechtsbezogener Bildung
- Politische und staatsbürgerliche Bildung sowie religions- und ethikbezogene Bildung junger Menschen
- Entwicklung des sozialen und ökologischen Engagements junger Menschen
- Förderung der Lebensführungs- und gesundheitsbezogenen Bildung
- Förderung der berufs- und karriereorientierten bildunggenerationsbezogenen Bildung
- Förderung der Entfaltung von kreativen Kräften junger Menschen, um eine aktive Beteiligung am kulturellen
- Förderung um Leben zu ermöglichen
- Förderung der Gleichberechtigung beider Geschlechter und Behindertenintegration
Gültig für alle finanziellen Förderungen der Abteilung Gesellschaft, Gruppe Jugend (JugendService) des Landes OÖ.
Mit Förderungen für Angebote der Jugendarbeit können auf Antrag rechnen:
1. Als Verein konstituierte verbandliche Jugendorganisationen und Jugendinitiativen, nicht verbandlich organisierte Jugendgruppen, sowie Einrichtungen der offenen Jugendarbeit,
- deren Organisationsstatuten mit dem Bekenntnis zur Demokratie mit den Grundwerten des Friedens, der Freiheit sowie der Menschenrechte und des Rechtsstaates im Einklang stehen
- deren satzungsgemäßer Zweck die Vertretung der Interessen junger Menschen enthält und deren Tätigkeit auf die Förderung von Maßnahmen der außerschulischen Jugenderziehung und Jugendarbeit, insbesondere der Förderung der Entwicklung von geistigen, psychischen, körperlichen, sozialen, politischen, religiösen und ethischen Kompetenzen von Jugendlichen abzielt
- deren Satzung und Tätigkeiten mit den Grundsätzen für die außerschulische Jugendarbeit vereinbar sind
- deren Tätigkeit nicht auf Gewinnerzielung gerichtet ist
- deren Sitz sich im Inland befindet
2. Nicht als Verein konstituierte Jugendinitiativen, nicht verbandlich organisierte Jugendgruppen sowie Einrichtungen der Jugendarbeit,
- deren Tätigkeit auf die Förderung von Maßnahmen der außerschulischen Jugenderziehung und Jugendarbeit, insbesondere der Förderung der Entwicklung von geistigen, psychischen, körperlichen, sozialen, politischen, religiösen und ethischen Kompetenzen von Jugendlichen abzielt.
- deren Tätigkeiten den vom JugendReferat des Landes Oö. festgelegten Grundsätzen für die außerschulische Jugendarbeit entsprechen
- nicht auf Gewinnerzielung gerichtet sind und
- zumindest eine volljährige Person oder juristische Person Gewähr für die Erfüllung der Förderungsbedingungen durch Unterfertigung der Förderungserklärung bietet.
3. Gemeinden und Gemeindeverbände
- deren Tätigkeit auf die Förderung von Maßnahmen der außerschulischen Jugenderziehung und Jugendarbeit, insbesondere der Förderung der Entwicklung von geistigen, psychischen, körperlichen, sozialen, politischen, religiösen und ethischen Kompetenzen von Jugendlichen abzielt und
- den vom JugendReferat des Landes Oö. vorgegebenen Grundsätzen der außerschulischen Jugendarbeit entsprechen.
4. Einzelpersonen, die oben genannten Sinn Aktivitäten setzen
- Höhe
Die Höhe der finanziellen Förderung wird aufgrund intern festgelegter Grundsätze, entsprechend der finanziellen Situation des Förderungswerbers und sonstiger aktueller Schwerpunktsetzungen der öffentlichen Jugendarbeit des Landes festgelegt.
- Offenlegung
Wer für Aktivitäten auch bei anderen Stellen eine Förderung beantragt, ist zur Offenlegung gegenüber allen betroffenen Fördergebern - auch dem JugendReferat des Landes Oö. - verpflichtet.
- Vergabe
Förderungen werden nach Maßgabe der verfügbaren Budgetmittel in der Reihenfolge des Einlangens der Anträge vergeben, wenn die Voraussetzungen erfüllt sind.
Ein Rechtsanspruch auf Gewährung einer Förderung besteht nicht.
Du kannst die 4youCard über das Online-Formular bestellen. Fülle das Formular aus, lade ein Foto und einen Lichtbildausweis zur Identifikation hoch und schick' den Antrag einfach ab!
Deine 4youCard findest du dann so schnell wie möglich in deinem Postfach.
Außerdem kannst du die 4youCard auch per Handysignatur bestellen.
Die 4youCard ist ein Altersnachweis im Sinne des Jugendschutzgesetzes. Das bedeutet, dass du mit der Jugendkarte dein Alter nachweisen kannst, da alle Kriterien eines amtlichen Lichtbildausweises erfüllt sind.