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Vorteilspartner werden Ihr Unternehmen hat super Angebote für die Jugend in Oberösterreich? Dann werden Sie jetzt Vorteilspartner der 4youCard und profitieren Sie von unserer Medienpräsenz. © canva.com Profitieren Sie als 4youCard-Vorteilspartner! Ihr Unternehmen hat Produkte oder Dienstleistungen, die für Jugendliche interessant sind? Dann werden Sie Vorteilspartner der 4youCard! Rund 180.000 Jugendliche in ganz Oberösterreicher besitzen die 4youCard. Mit ihr können rund 600 Vorteile genutzt werden - der Großteil davon beläuft sich auf Ermäßigungen bei Unternehmen. Wenn auch Sie Vorteilspartner der 4youCard werden wollen, melden Sie sich bei uns unter vorteilspartner@4youcard.at und wir besprechen nähere Details. Alles Wissenswerte Was ist ein 4youCard Vorteil? Als Vorteilspartner der 4youCard gewähren Sie den 4youCard Nutzer:innen zum Beispiel eine Ermäßigung auf Ihr Produktsortiment oder eine Dienstleistung. Wie hoch die Ermäßigung ist, können wir gerne bei einem Infogespräch miteinander festlegen und in weiterer Folge eine Kooperationsvereinbarung aufsetzen. Melden Sie sich unter vorteilspartner@4youcard.at bei uns. Wer sind 4youCard-Besitzer:innen? Zielgruppe der 4youCard sind oberösterreichische Jugendliche im Alter von 12 bis 26 Jahren. 180.000 Jugendliche in ganz Oberösterreich besitzen eine 4youCard - damit hat die 4youCard einen Marktanteil von 74 % in dieser Zielgruppe (Stand: Februar 2024). Aktuell gibt es vier Versionen der 4youCard: Die reguläre Karte, eine 4youCard Edition Landjugend, eine 4youCard Edition Feuerwehrjugend und die 4youCard in Kombination mit dem Schüler-, Lehrlings oder Jugendnetzticket. Wie diese Karten aussehen, sehen Sie hier. Wie können 4youCard-Besitzer:innen den Vorteil nutzen? Folgende Methoden haben sich in der Vergangenheit bewährt: Online Shop: Rabattcodes, ermäßigte Produkt- bzw. Ticketkategorie Vor Ort: Ermäßigung wird gewährt, wenn die 4youCard beim Eintritt oder an der Kassa vorgezeigt wird Was erwarten wir von Ihnen? Wenn Sie einen 4youCard Vorteil anbieten, soll das auf all Ihren Kommunikationskanälen ersichtlich sein. Erwähnen Sie den Vorteil auf Ihrer Website und auf entsprechenden Werbemitteln. Hier können Sie unser Logo downloaden. Was können wir im Gegenzug anbieten? Von diesen Leistungen können Sie profitieren: Veröffentlichung der Kooperation auf der Website Veröffentlichung im Jugendmagazin mag4you (Auflage: 68.000 Stück) Veröffentlichung auf den Social Media Kanälen der 4youCard (@4youcard auf Instagram und TikTok) Veröffentlichung im newsletter4you
Das Team Die Ansprechpartner: Für alle deine Fragen rund um Schule, Job, Leben und deine 4youCard. Und natürlich auch für alle, die sich in Schulen, Gemeinden und Vereinen in Jugendthemen engagieren. Wir organisieren deine Workshops und deine Events und sorgen uns darum, dass es #läuft bei dir! Wir sind für dich da: JugendService 4YOUgend Jugendzentrum Vorchdorf Team JugendService Team 4YOUgend Jugendzentrum Vorchdorf
4youCard.wakeboard Am 22. August hat das 4youCard.wakeboard am Ausee in Asten stattgefunden. Klick dich durch die Bildergalerie! Am 22. August hat im Zuge der Try.it-Tour das 4youCard.wakeboard am Ausee in Asten stattgefunden. Rund 20 motivierte Nachwuchssportler:innen konnten Kneeboarden, Wakeboarden und Wasserskifahren ausprobieren - und das um nur 5 Euro! Bei der Try.it-Tour dreht sich alles darum, neue Aktivitäten und Sportarten auszuprobieren. Welche Events noch anstehen, erfährst du hier . Bilder
App aktivieren Bitte die 4youCard App aktualisieren! Lade dir die aktuelle App aus dem Google Play Store oder dem Apple App Store herunter oder aktualisiere die 4youCard App auf die neueste Version. Achtung: Besitzer:innen der 4youCard.junior können die 4youCard in der App leider nicht aktivieren. Ab dem 12. Geburtstag kann die digitale Karte aktiviert werden. Code anfordern und 4youCard in der App aktivieren Felder mit * sind Pflichtfelder und müssen ausgefüllt werden. Vorname * Nachname * Email * Geburtstag * Kartennummer * Info via Email Ich möchte zukünftig alle Informationen auf diese E-Mail Adresse erhalten. Datenschutz * Ich akzeptiere die Datenschutzbestimmungen . Anmelden
4youCard.riesenwuzzler Komm am 13. Juni zum 4youCard.Riesenwuzzler-Turnier am JKU Campus in Linz. © canva Keine Anmeldung für dich und dein Team war beim Riesenwuzzel-Turnier an der JKU am Donnerstag, 13. Juni zwischen 14 und 17 Uhr nötig. Der Riesenwuzzler war auf der Fläche neben dem Beachvolleyplatz zwischen Kepler Hall und JKU- Teich aufgebaut. 4youcard.riesenwuzzler Donnerstag, 13. Juni, 14 Uhr bis 17 Uhr JKU Linz Keine Anmeldung Keine Utensilien benötigt Das war 4youCard.riesenwuzzler So kommst du zum Event
4youCard.surf Vollen surf-Spaß für nur 10 Euro konnten die Teilnehmer:innen bei 4youCard.surf bei THE RIVERWAVE in Ebensee genießen. Rein in die Sommerferien mit 4youCard.surf. Die 4youCard-Try.it-Tour machte Halt bei THE.RIVERWAVE in Ebensee. © pawsomevisions/Florian Pröll © pawsomevisions/Florian Pröll So kommst du zum Event
4youCard Daten ändern Hier kannst du deine Daten ändern (z.B. neue Adresse) oder eine neue 4youCard anfordern, wenn du deine Karte verloren hast. Formular
Hol dir News, Infos & Gewinnspiele auf Instagram! @4youcard © canva.com
Jugendschutz Als Betreuungsperson im Jugendbereich tragen Sie Verantwortung. Sie begleiten Jugendliche ins Erwachsensein, unterstützen sie bei anstehenden Herausforderungen und fördern ihre Stärken. In diesem Lebensabschnitt sind neue Erfahrungen besonders interessant - es braucht Möglichkeiten, sich auszuprobieren, auch die Gemeinschaft mit Gleichaltrigen & deren Meinung ist sehr wichtig. Um Jugendliche vor schädlichen Einflüssen auf Körper, Gehirn und Psyche zu schützen, hilft ihnen ein gesunder Umgang mit Grenzen und Regeln. Wesentliche Bestimmungen dazu finden sich im Oö. Jugendschutzgesetz. Das Gesetz zum Schutz der Jugend Das Jugendschutzgesetz regelt in jedem Bundesland gewisse Altersbeschränkungen. Diese beziehen sich auf folgende Themen: Alkohol Nikotin bzw. Tabak (in Form von Zigaretten, Wasserpfeifen, E-Shishas und andere Tabakprodukten) Glücksspiele Ausgehzeiten Zugangsbeschränkungen für jugendgefährdende Orte, Medien, Gegenstände und Dienstleistungen Regionale Unterschiede beachten Es gilt immer das Gesetz des Ortes, an dem sich die jugendliche Person aufhält. In anderen Bundesländern oder Staaten gelten häufig andere Gesetze. Informieren Sie sich dazu beim österreichweiten Jugendportal oder EU-weit . FAQs zum Thema Jugendschutz Ab wann darf man rauchen und Alkohol konsumieren? Bis 16 Jahre ist der Kauf, Besitz und Konsum von allen alkoholischen Getränken generell verboten. Ab 16 Jahren dürfen Getränke wie Bier, Wein, Sekt und Most konsumiert werden. Alle anderen alkoholischen Getränke sind weiterhin verboten. Sogenannte harte, also gebrannte alkoholische Getränke - auch wenn sie in Form von Mischgetränken abgegeben werden - dürfen von Jugendlichen bis zum vollendeten 18. Lebensjahr weder gekauft, angenommen noch konsumiert werden . Es gilt ein absolutes Rauchverbot für Jugendliche unter 18 Jahren . Der Kauf, Besitz und Konsum von Tabakwaren wie Zigaretten, Wasserpfeifen, E-Shishas, E-Zigaretten und den dafür notwendigen Tabaken, Melasse-Mischungen und Liquids ist nicht erlaubt. Mit der Novellierung des Oö. Jugendschutzgesetzes sind Jugendlichen unter 18 nun auch tabakfreie Nikotinbeutel sowie pflanzliche Raucherzeugnisse (CBD) verboten. Was dürfen Jugendliche außerhalb der eigenen 4 Wände? Jugendlichen ist der Aufenthalt an allgemein zugänglichen Orten, in Gastgewerbebetrieben und Buschenschenken, bei öffentlichen Veranstaltungen und Kinovorführungen erlaubt: mit Aufsichtsperson unabhängig vom Alter ohne zeitliche Begrenzung (ACHTUNG: Die Aufsichtsperson MUSS eine schriftliche Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten mitführen. Mustervorlage zum Download ) ohne Aufsichtsperson - unter 14 Jahren : 5.00 bis 22.00 Uhr - 14 und 15 Jahren : 5.00 bis 24.00 Uhr - ab 16 Jahren : ohne zeitliche Begrenzung. Das Gesetz regelt nur den maximalen Rahmen – tatsächlich entscheiden die Erziehungsberechtigten, ob Jugendliche früher nach Hause müssen. Sie können Ausgehzeiten verkürzen, aber nicht verlängern. Für Jugendliche generell verboten ist der Aufenthalt in Nachtclubs oder vergleichbaren Vergnügungsbetrieben (Animierlokale o.ä. – keine Diskotheken) sowie in Räumlichkeiten, die der Anbahnung oder Ausübung von Prostitution dienen. Das Aufenthaltsverbot bis 18 Jahre gilt auch für Casinos oder Wettbüros (Glücksspiele) oder Shisha-Bars. Was muss man bei Medien, Datenträgern, Gegenständen und Dienstleistungen beachten? Jugendgefährdende Medien, Datenträger, Gegenstände und Dienstleistungen , die kriminelle Handlungen von menschenverachtender Brutalität oder Gewaltdarstellungen verherrlichen oder Menschen aus Gründen der ethnischen Zugehörigkeit, der Religion, der Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters, der sexuellen Orientierung oder des Geschlechtes diskriminieren oder pornographische Darstellungen beinhalten, dürfen Jugendlichen nicht angeboten, vorgeführt, an diese weitergegeben oder sonst zugänglich gemacht werden. Für Jugendliche ist der Erwerb, Besitz und Gebrauch dieser Medien, Datenträger und Gegenstände (z.B. Softguns) und Dienstleistungen verboten. Wer Jugendlichen einen Internetzugang ermöglicht, hat auch alles in seiner Macht stehende zu unternehmen, dass Jugendliche keinen Zugriff auf jugendgefährdende Seiten haben. Dazu gehört z.B. die Verwendung eines Filters. Wann bin ich eine Aufsichtsperson? Erziehungsberechtigte sowie erwachsene Personen, denen die Aufsicht über einen Jugendlichen im Rahmen ihrer beruflichen Tätigkeit zukommt, vom Erziehungsberechtigten dauernd oder im Einzelfall anvertraut wurde oder aufgrund einer Entscheidung des Gerichts oder durch Maßnahmen der Kinder- und Jugendhilfe übertragen wurde. Welche Pflichten haben Erwachsene? Erwachsene dürfen Jugendlichen die Übertretung der Jugendschutzbestimmungen nicht ermöglichen oder erleichtern. Aufsichtspersonen haben dafür zu sorgen, dass die ihrer Aufsicht unterstehenden Jugendlichen die Jugendschutzbestimmungen einhalten. Die Aufsichtsperson muss eine schriftliche Einverständniserklärung der Eltern bzw. Erziehungsberechtigten vorweisen können. Unternehmer:innen, Veranstalter:innen und Liegenschaftseigentümer:innen haben auf die für ihren Betrieb oder ihre Veranstaltung maßgeblichen Jugendschutzbestimmungen durch Aushang oder Auflage deutlich sichtbar hinzuweisen und die notwendigen Vorkehrungen zur Einhaltung der Jugendschutzbestimmungen zu treffen (Überprüfung des Alters, Verweigerung des Zutritts, Aufforderung zum Verlassen der Betriebsräumlichkeiten oder Liegenschaften). Sie sind auch verpflichtet, ihren Mitarbeiter:innen erforderliche Anweisungen zu erteilen. Veranstaltungs-Servicepaket Wie werden Jugendliche definiert? Minderjährige bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres. Den Begriff "Kinder" gibt es im Oö. Jugendschutzgesetz 2001 nicht mehr. Wie stellt man das Alter fest? Wer behauptet, Jugendschutzbestimmungen nicht zu verletzen, weil er das entsprechende Alter schon erreicht hat, hat dies im Zweifel nachzuweisen . D.h. Jugendliche können im Zweifelsfall aufgefordert werden, ihr Alter nachzuweisen. Als Altersnachweis gilt: jeder amtliche Lichtbildausweis (wie Personalausweis, Pass, Führerschein) auch ein Lichtbildausweis der Verkehrsbetriebe oder die 4youCard oder eine Erklärung durch eine anwesende Aufsichtsperson , aus der die Identität und das Alter der/des Jugendlichen einwandfrei hervorgeht (schriftliche Bestätigung der Eltern oder Erziehungsberechtigten). Erhältlich ist die 4youCard bei den JugendService-InfoStores , Gemeindeämtern, Bezirkshauptmannschaften und an den Schulen. Zudem ist sie auch online bestellbar . Was passiert bei Übertretung des Jugendschutzgesetzes? Folgen für Jugendliche Notwendige Maßnahmen durch die Erziehungsberechtigten oder Aussprache mit einer Jugendberaterin bzw. einem Jugendberater, wenn geringes Verschulden vorliegt oder die Verwaltungsübertretung nur unbedeutende Folgen hat und zu erwarten ist, dass dies voraussichtlich ausreicht, um die Jugendliche bzw. den Jugendlichen von weiteren Verwaltungsübertretungen abzuhalten. In diesem Fall wird von der Einleitung eines Verwaltungsstrafverfahrens abgesehen. Erbringung sozialer Leistungen in der Freizeit, wie die Mithilfe in der Behinderten-, Alten- oder Krankenbetreuung oder bei Umweltschutzmaßnahmen. Wird die soziale Leistung vollständig erbracht, ist das Strafverfahren einzustellen. Geldstrafe bis zu 200 Euro (bei erschwerenden Umständen bis zu 300 Euro), wenn die soziale Leistung nicht erbracht oder ihr nicht zugestimmt wird. Erschwerende Umstände liegen insbesondere im Wiederholungsfall vor. Folgen für Erwachsene Für Erwachsene sieht das Gesetz wesentlich höhere Strafdrohungen vor: Geldstrafe bis zu 7.000 Euro und im Fall der Uneinbringlichkeit eine Ersatzfreiheitsstrafe bis zu 6 Wochen . Geltungsbereich Seit 15. Dezember 2023 ist die Novelle zum Oö. Jugendschutzgesetz in Kraft. Es gilt natürlich nur in Oberösterreich. Daher ist zu beachten, dass in anderen Bundesländern andere Regelungen gelten. Behördenzuständigkeit Zuständige Behörde ist die Bezirksverwaltungsbehörde. Zu ihrer Unterstützung können Organe des öffentlichen Sicherheitsdienstes einschreiten. Ziele des Jugendschutzgesetzes Schutz der Jugend vor besonderen Gefahren und schädlichen Einflüssen Die Eigenverantwortlichkeit der Jugendlichen fördern und unterstützen Die vorrangige Verantwortung von Eltern und Erziehungsberechtigten hervorheben Eigenverantwortung ist gefragt Das Gesetz gibt einen maximalen Rahmen vor. Als Eltern oder Betreuungsperson müssen Sie Ihren Jugendlichen nicht das Maximum erlauben. Sie können den Rahmen auch individuell enger stecken. Sie dürfen jedoch nicht mehr erlauben, als gesetzlich vorgegeben ist. Jugendschutz-Service für Veranstaltungen Veranstaltungs-Service Armbändchen zur Alterskontrolle &, Infomaterial (Aushang) Zum Servicepaket Info-Stand & Barfuss-Bar Alkoholfreie Cocktailbar, Gewinnspiel mit Preisverlosung und betreuter Infostand Zum Jugendschutz-Infostand Kostenloses Info-Material Broschüren für Jugendliche und Erziehungsberechtigte, Infoblätter für Service & Verkauf, Poster/Aushang Zur Bestellung
PerspektivenCoaching - nutze deine Chancen! Wer bin ich? Was möchte ich im Leben erreichen? Wie finde ich meine erste Wohnung? Habe ich mich für die richtige Ausbildung entschieden? Wie kann ich mir mein Leben leisten? Was wird aus unserer Welt? © Hurca! - stock.adobe.com, Richard Fischer; Wo soll's hingehen? Die Zukunft scheint oft so weit weg und trotzdem müssen Entscheidungen getroffen werden, die dein ganzes Leben beeinflussen können. Du hast Fragen, Träume und Möglichkeiten, aber auch Ängste und Zweifel. Erwartungshaltungen von Eltern, Meinungen von Freund:innen und Einflüsse von Social Media können dabei zusätzlich verunsichern und Stress und Druck auslösen. Wir leben in einer schnelllebigen und turbulenten Zeit. Auf der einen Seite prasseln Themen wie die steigende Teuerung, Weltnachrichten und der Klimawandel auf uns ein. Auf der anderen Seite haben wir wahnsinnig viele Möglichkeiten: Noch nie war es so einfach, von A nach B zu gelangen oder von den verschiedensten Orten der Welt aus zu arbeiten und dennoch mit Freund:innen und Familie in Verbindung zu bleiben. Es ist nicht immer leicht, bei der Vielzahl an Chancen, die für dich beste Entscheidung zu treffen. Aber hey, das Gute ist: Es stehen dir viele Türen offen! Perspektiven? „Perspektiven zu haben“ bedeutet, in verschiedenen Lebenssituationen Möglichkeiten und Alternativen wahrzunehmen, die Auswirkungen auf die eigene Zukunft haben können. Es geht darum, neue Sichtweisen auf die eigene Lebenssituation zu entdecken und entwickeln. Get your support: Das PerspektivenCoaching im JugendService Du bist dabei nicht allein: Die PerspektivenCoaches vom JugendService unterstützen dich dabei kostenlos , deine Möglichkeiten rauszufinden. So bist du bei deinen nächsten Schritten zum Ziel optimal begleitet & vorbereitet! Perspektiven-Coaching Was? Dein PerspektivenCoach berät und unterstützt dich dabei, deine persönlichen Ziele und nächsten Schritte in Angriff zu nehmen und hilft auch bei Sorgen oder Problemen weiter. Wofür? Egal worum es geht: Geld, Wohnung, Freundschaft, Schule, Arbeit, Gesundheit, Sorgen - wir sind für dich da! Wo? Im JugendService in deiner Nähe ! Schau vorbei Hol dir jetzt einen Termin für dein persönliches PerspektivenCoaching: Kontakt